Beschluss: zur Kenntnis genommen

Es wird auf die als Tischvorlage in der Sitzung des Kreistages ausliegende Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betr. „Klimaschutzmaßnahmen“ vom 15.12.2021 verwiesen.

 

Angesichts der Corona-Lage verzichtet Landrat Pusch auf eine Verlesung der Antworten in der Sitzung, stattdessen werden die Ausführungen der Niederschrift beigefügt:

 

1. Wie viele Tonnen CO2-Äquivalent konnte der Kreis seit Maßnahmenbeginn insgesamt einsparen (bitte aufgeschlüsselt nach Maßnahmen)?

 

Antwort: Bereits vor der Erstellung und Verabschiedung des Klimaschutzkonzeptes im Jahre 2018 war die Kreisverwaltung Heinsberg im Klimaschutz aktiv. Die Kreisverwaltung ist in ihren Aufgabenbereichen breit aufgestellt, sodass in den jeweiligen Ämtern bereits unterschiedliche klimaschutzrelevante Maßnahmen umgesetzt wurden. So wurden unter anderem eine Bürgersolaranlage installiert, LED-Lampen in den kreiseigenen Liegenschaften eingebaut, ÖKOPROFIT mit ansässigen Unternehmen im Kreis Heinsberg durchgeführt und die Mobilitätstestwochen veranstaltet. Außerdem werden Maßnahmen im Bereich ÖPNV durchgeführt, Radwege ausgebaut sowie Aufklärungsstunden zum Thema Regionalität, Klimaschutz und Nachhaltigkeit veranstaltet.

 

Seit Maßnahmenbeginn der Konzepterstellung (2017) wurden innerhalb der Kreisverwaltung folgende Maßnahmen umgesetzt, welche für CO2-Einsparungen sorgen:

  • Deponiegasverstromung:                                       72,9 t CO2(eq) /a (Deponie Gangelt-Hahnbusch) & 291,6 t CO2(eq) /a (Deponie Wassenberg-Rothenbach)
  • PV-Anlagen (CO2-Einsparung gegenüber der Nutzung des Bundesstrommix und inkl. der Emissionen der PV-Modul-Herstellung):

-          auf Deponiegebäuden:               32,1 t CO2(eq) /a (Gangelt-Hahnbusch)

                                                                              9,9 t CO2(eq) /a (Wassenberg-Rothenbach)

-          auf Kreisbauhof: 9,00 kW (Inbetriebnahme 2016)

-          Berufskolleg ERK, Sporthalle: 38,88 KW (seit 2008)

-          Sunsail KVHS (seit 2020): 6 kW,               ca. 3,5t/a CO2-Einsparung gegenüber konventioneller Energieerzeugung

  • Ausschreibung und Beauftragung sind ebenfalls abgeschlossen für weitere PV-Anlagen auf kreiseigenen Liegenschaften:

-          Bildungshaus: 29 kWp,                                     10,25 t CO2(eq)/a Minderungspotenzial

-          Kreisverwaltung HS: 214 kWp,                        76,02 t CO2(eq)/a Minderungspotenzial

-          VHS-Gebäude: 27 kWp,                                    7,69 t CO2(eq)/a Minderungspotenzial

-          Janusz-Korczak-Schule: 30 kWp,                    10,25 t CO2(eq)/a Minderungspotenzial

-          Kreisleitstelle: 100 kWp,                                  36,3 t CO2(eq)/a Minderungspotenzial

-          Zusammen ergeben dies ca. 329.000 kWh/a mit ca. 140,5 t CO2(eq)/a Emissionsminderung

  • Stadtradeln: kreisweit                               46 t CO2-Einsparung

 

Maßnahmen, für die eine CO2-Einsparung (aktuell) nicht definierbar ist:

-          Wildblumenwiesen (erhöhen Humusgehalt im Boden und binden CO2, Anreicherung von Kohlenstoff im Boden durch Humusaufbau)

-          Förderung der E-Mobilität (E-Ladesäulen + E-Fahrzeuge): 4 Poolfahrzeuge der Kreisverwaltung Heinsberg sowie E-Ladestationen an kreiseigenen Liegenschaften errichtet. Anschaffung eines Lastenfahrrads

-          Ökostrom für kreiseigene Liegenschaften

-          Klimafreundliche Kreisverwaltung (wiederverwendbare Kaffeebecher & Mehrwegsystem für Kantine)

-          Job-Bike, hier kann nur geschätzt werden, wie viele Mitarbeiter auf das Auto verzichten und Wege mit ihrem E-Bike zurücklegen (sei es auf dem Weg zur Arbeit oder in der Freizeit)

-          (Förderung umweltfreundlicher Fahrzeugflotte im ÖPNV) à E-Bus der WestVerkehr GmbH

-          Betriebliches Mobilitätsmanagement der Kreisverwaltung Heinsberg

-          Interkommunaler Erfahrungsaustausch

-          Energiespartipps und Konsumtipps für Privathaushalte, Fördermittelinformationen

-          AGFS-Mitgliedschaft zur Förderung des Fuß- und Radverkehres

-          CO2-Bilanz des Kreises Heinsberg

-          Wasserstoffinitiativen

-          Klimaschutzthemenabend/ Kreisklimakonferenz

-          Entsiegelung und Begrünung um die Kreisverwaltung Heinsberg und am Schulhof des Kreisgymnasiums

 

 

2. Welche Projekte konnten bisher nicht im geplanten Zeitraum durchgeführt werden?

2.1 Was waren die Hinderungsgründe dafür?

 

Antwort: Bislang konnten aus dem Klimaschutzkonzept die Nutzerprojekte an Schulen sowie die Umweltbildung aller Generationen nicht in dem Maße fokussiert werden, wie dies angedacht war. Dies hängt damit zusammen, dass Kindergärten und Schulen durch die Pandemie zu stark in ihren Abläufen beeinträchtigt waren. Ein angekündigtes Projekt war bspw. der Ideenwettbewerb an Schulen zum Thema Klimaschutz.

Dafür wird jedoch aktuell eine AG zum Thema Nachhaltigkeit am Kreisgymnasium Heinsberg unterstützt.

 

 

3. Welche Maßnahmen werden inzwischen nicht mehr weiterverfolgt?

 

Antwort: Das Strategiekonzept erneuerbarer Energien wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiterverfolgt. Nach Gesprächen mit den Energieversorgungsunternehmen wurde deutlich, dass eine weitere Studie keinen Nutzen erbringen würde. Die relevanten Akteure sind seit geraumer Zeit in diesem Segment aktiv und nicht auf eine weitere Studie angewiesen. Ein Konzept würde lediglich „in der Schublade enden“. Die Energieversorger empfahlen hingegen eine Informationskampagne zu starten, beginnend bei den Kommunen.

 

 

4. Welche weiteren Maßnahmen sind in welchem Zeitraum geplant, um die komplette Klimaneutralität des Kreises bis 2045 zu erreichen?

 

Antwort: Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie werden diverse Themenfelder, die auch den Klimaschutz betreffen, beleuchtet und Ziele für die Zukunft identifiziert. Die Kreisverwaltung wird weiterhin klimaschutzrelevante Maßnahmen fördern, um sowohl die Treibhausgasemissionen zu verringern als auch Klimafolgenanpassung zu betreiben.

 

 

5. Wann wird das Klimaschutzkonzept dahingehend überarbeitet?

 

Antwort: Zum aktuellen Zeitraum ist der Bereich des Klimaschutzes dem Fördermittelgeber berichtspflichtig. Die Einstellung der Klimaschutzmanagerin beruhte auf der Grundlage, das erarbeitete Klimaschutzkonzept und dessen Maßnahmen umzusetzen. Die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes ist keine bewilligte Maßnahme und bindet in der Erarbeitung viel Zeit, welche folglich nicht für andere Projekte aus dem Klimaschutzkonzept bzw. zur direkten CO2-Einsparung zur Verfügung stehen würde. Es wäre demnach sinnvoll, die erarbeiteten und beschlossenen Maßnahmen weiter umzusetzen, bevor eine weitere Konzepterstellung fokussiert wird.

Zudem gibt es aktuell kein Programm, das ein weiteres Klimaschutzkonzept fördern würde.“

 

 

 

 

 

 

 

Die übliche Rede des Landrates zum Ende des öffentlichen Teils in der letzten Kreistagssitzung des Jahres ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.