Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:
Der Einrichtung eines gemeinsamen Bereitschaftsdiensts und dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird zugestimmt. 


Die Stadtjugendämter Geilenkirchen und Hückelhoven sowie das Kreisjugendamt Heinsberg haben vor Jahren die Pädagogische Ambulanz Kaarst mit der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen beauftragt. Die Beauftragung gilt für Inobhutnahmen außerhalb der Dienstzeiten (Dienstschluss, Wochenende und Feiertage). Die Pädagogische Ambulanz wird von der Kreispolizeibehörde über mögliche Inobhutnahmen informiert.

 

Bisher hat die Pädagogische Ambulanz die Inobhutnahme ohne sofortige Beteiligung eines Jugendamtes vorgenommen.  Das jeweilige Jugendamt wurde am nächsten Arbeitstag über die Inobhutnahme informiert. Die Inobhutnahme ist jedoch ein hoheitlicher Rechtsakt. Von daher ist die Beteiligung eines Jugendamtes erforderlich. Die bisher auch von Jugendämtern im Kreis Viersen ausgeübte Praxis stößt somit auf rechtliche Bedenken. Hierzu gibt es mehrere gutachterliche Stellungnahmen.

 

Das Kreisjugendamt und die 4 Stadtjugendämter im Kreisgebiet (Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg und Hückelhoven) haben sich auf einen gemeinsamen Bereitschaftsdienst für den Kreis Heinsberg geeinigt. Der gemeinsame Bereitschaftsdienst soll außerhalb der  Dienstzeiten (Zeiten nach Dienstschluss, Wochenende, Feiertage) Ansprechpartner für die pädagogische Ambulanz Kaarst sein, soweit durch die pädagogische Ambulanz eine Inobhutnahme angezeigt wird.

 

Das Kreisjugendamt Heinsberg wird den gemeinsamen Bereitschaftsdienst zentral für den ganzen Kreis Heinsberg übernehmen. Hierzu ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung notwendig. Ein Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist als Anlage beigefügt. Die Kosten für den gemeinsamen Bereitschaftsdienst betragen ca. 22.000,00 € jährlich. Es handelt sich hierbei um die Personalkosten für die beim Kreisjugendamt beschäftigten sozialpädagogischen Fachkräfte, die sich bereit erklärt haben, den Bereitschaftsdienst wahrzunehmen. Die Kosten von ca. 22.000,00 € werden von jedem Jugendamt zu 1/5 übernommen. Der Kostenanteil für das Kreisjugendamt beträgt somit ca. 4.400,00 € jährlich. Die Kosten steigen bei tariflichen Personalkostensteigerungen.

Für den Bereitschaftsdienst wird eine Dienstvereinbarung in Kraft gesetzt.