Sitzung: 08.02.2022 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0004/2022
Beschlussvorschlag:
Der Beteiligungsbericht für das Jahr 2020
wird beschlossen.
Im Jahr 2005 hat
der nordrhein-westfälsche Gesetzgeber mit dem Gesetz für ein Neues Kommunales
Finanzmanagement (NKFG) das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen grundlegend
reformiert. Unter anderem wurden die Städte, Gemeinden und Umlageverbände in § 116 GO NRW a. F. verpflichtet, erstmals zum 31.12.2010
Gesamtabschlüsse aufzustellen.
Der Kreis Heinsberg
hat seitdem jeweils einen Gesamtabschluss bis einschließlich für das
Haushaltsjahr 2018 erstellt. Gem. § 117 Abs. 1 Satz 2 a. F. wurde den Gesamtabschlüssen auch jeweils
ein Beteiligungsbericht beigefügt, in dem die wirtschaftlichen und
nichtwirtschaftlichen Betätigungen erläutert wurden.
Die Erfahrungen
vieler Kommunen und auch des Kreises Heinsberg mit dem Gesamtabschluss haben
allerdings gezeigt, dass die hohen Erwartungen nur zum Teil erfüllt werden bzw.
der damit verbundene Aufwand in keinem angemessenen Verhältnis zu den zusätzlich
gewonnenen Erkenntnissen steht.
Am 01.01.2019 ist
das zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement
(2. NKFWG NRW) in Kraft getreten. Im 2. NKFWG NRW ist u. a. neu die Möglichkeit
einer Befreiung von der Aufstellung des Gesamtabschlusses eingefügt worden (§ 116a GO NRW). Die Befreiung wurde erstmals auf den Gesamtabschluss 2019 angewendet.
Da die Voraussetzungen
für eine Gesamtabschlussbefreiung auch für das Haushaltsjahr 2020 vorlagen, hat
der Kreistag in seiner Sitzung am 14.09.2021 entschieden, auf die Erstellung
des Gesamtabschlusses für das Jahr 2020 weiterhin zu verzichten.
Da der Kreis
Heinsberg von der größenabhängigen Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung
eines Gesamtabschlusses Gebrauch gemacht hat, ist ein Beteiligungsbericht gemäß
§ 117 GO NRW zu erstellen, über den der Kreistag in öffentlicher Sitzung gesondert zu
beschließen hat.
Der vorliegende Beteiligungsbericht enthält gem. § 117 GO NRW u. a. die Beteiligungsverhältnisse der unmittelbaren sowie der mittelbaren Beteiligungen des Kreises Heinsberg von besonderer Bedeutung, die Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche, eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals sowie eine Darstellung der wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit dem Kreis Heinsberg.