Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:
Die ersten 7 Tageseinrichtungen für Kinder gemäß der Anlage 1 werden in die Jugendhilfeplanung als „plusKITA“ aufgenommen und erhalten einen Zuschuss von jeweils 25.000,00 €.


Durch die zweite Revision des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wird eine neue Form der Kindertageseinrichtung eingeführt und zwar mit der Bezeichnung plusKITA. Die plusKITA ist eine Kindertageseinrichtung mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses. Sie muss als plusKITA in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen werden.

 

Aufgabe der plusKITA- Einrichtung ist in besonderer Weise:

1.    bei der individuellen Förderung der Kinder deren Potenziale zu stärken, die alltagskulturelle Perspektive zu berücksichtigen und sich an den lebensweltlichen Motiv- und Problemlagen der Familien zu orientieren,

2.    zur Stärkung der Bildungschancen auf die Lebenswelt und das Wohnumfeld der Kinder abgestimmte pädagogische Konzepte und Handlungsformen zu entwickeln,

3.    zur Stärkung der Bildungschancen und zur Steigerung der Nachhaltigkeit, die Eltern durch adressatengerechte Elternarbeit und -stärkung regelmäßig in die Bildungsförderung einzubeziehen,

4.    sich über die Pflichten nach § 14 hinaus in die lokalen Netzwerkstrukturen durch jeweils eine feste Ansprechperson aus der Kindertageseinrichtung einzubringen,

5.    sich zur Weiterentwicklung der individuellen zusätzlichen Sprachförderung, über die Pflichten nach § 13c hinaus, zum Beispiel durch die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu qualifizieren und die Bildungs- und Erziehungsarbeit den speziellen Anforderungen anzupassen,

6.    die Ressourcen ihres pädagogischen Personals durch konkrete Maßnahmen beispielsweise regelmäßige Supervision, Schulung und Beratung, Fort- und Weiterbildung oder größere Multiprofessionalität im Team zu stärken.

 

Nach § 21a KiBiz erhalten plusKITA-Einrichtungen einen Landeszuschuss. Das Land stellt hierfür einen Betrag von 45 Millionen Euro je Kindergartenjahr landesweit zur Verfügung. Der Anteil des Jugendamtes ergibt sich aus der Anzahl der Kinder unter sieben Jahren in Familien mit Leistungsbezug zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende –.

 

Der Zuschuss des Landes beträgt mindestens 25 000 Euro und ist vom Jugendamt an die

Einrichtungen im Sinne des § 16a KiBiz weiterzuleiten. Zuschüsse für plusKITA-Einrichtungen sind für pädagogisches Personal einzusetzen. Zuschüsse, die nicht zweckentsprechend verwendet werden, sind zurückzuzahlen, sie sind nicht rücklagefähig. Die Aufnahme in diese Förderung erfolgt in der Regel für fünf Jahre.

 

Mit Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW vom 13.05.2014 wird dem Kreisjugendamt ein Betrag von 175.000,00 € zugewiesen, so dass maximal 7 plusKITA-Einrichtungen mit jeweils 25.000,00 € bezuschusst werden können.

 

Verteilmaßstab des Landes für die plusKITA-Mittel ist der Anteil der Kinder unter 7 Jahren in Familien mit Leistungsbezug nach dem SGB II. Gemäß diesem Maßstab ergeben sich für die Kommunen in Zuständigkeit des Kreisjugendamtes folgende Quoten:

 

Übach-Palenberg                    25,59 %

Wassenberg                            14,98 %

Wegberg                                 13,83 %

Waldfeucht                            12,83 %

Gangelt                                    9,43 %

Selfkant                                    9,13 %

 

Dieser Verteilmaßstab lässt sich allerdings nicht auf die einzelne Tageseinrichtung anwenden. Die Bundesagentur bildet als unterste Ebene die Kommune ab.

 

Hilfsweise hat die Verwaltung des Jugendamtes die Einkommensgruppe 1 der Elternbeitragstabelle als Verteilmaßstab genommen. Familien in der Einkommensgruppe 1 sind vom Elternbeitrag befreit, weil ihr Einkommen geringer als 15.000 Euro ist bzw. sie Empfänger von Leistungen nach SGB II sind.

 

Aus der beigefügten Anlage sollen die ersten 7 Tageseinrichtungen in die Jugendhilfeplanung aufgenommen werden. Daraus ergibt sich eine Verteilung nach

 

a) Kommunen:

4 Übach-Palenberg,

2 Wegberg und

1 Wassenberg

 

b) Trägern:

4 kirchliche Träger,

1 freier Träger und

2 Elternvereine.