Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:
Die Tageseinrichtungen aus der beigefügten Anlage 2 mit den Ziffern 1 – 20  mit Ausnahme der Ziffern 4 (Schalbruch) und 18 (Wehr) werden in die Jugendhilfeplanung als „Tageseinrichtung für zusätzlichen Sprachförderbedarf“ aufgenommen und erhalten einen Zuschuss von jeweils 5.000,00 €


 


Durch die zweite Revision des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wird die sprachliche Bildung und die zusätzliche sprachliche Förderung neu ausgerichtet. Die bisher im Delfin4-Verfahren gewährte Sprachförderung wird ersetzt durch sprachliche Bildung und zusätzliche Sprachförderung von Anfang an. Hintergrund ist, dass sprachliche Bildung von Anfang an alltagsintegriert kontinuierlich beobachtet und gefördert werden soll. Die bisher für zusätzliche Sprachförderung verausgabten Mittel bleiben im System.

 

Das Land hat einen Verteilschlüssel für die Jugendämter entwickelt und zwar nach dem Anteil der Kinder, in deren Familien nicht überwiegend deutsch gesprochen wird bzw. nach dem Anteil der Kinder, die in SGB II-Bedarfsgemeinschaften leben.

 

Die Mindestförderung pro Einrichtung beträgt 5.000 € pro Jahr. Die Auswahl und Entscheidung, welche Tageseinrichtung für Kinder Mittel für zusätzliche Sprachförderung erhalten sollen, obliegt der örtlichen Jugendhilfeplanung.

 

Der Zuschuss ist für zusätzliche Personalkraftstunden einzusetzen.

 

Soweit die Kindertageseinrichtungen nach § 16 b KiBiz Mittel für zusätzlichen Sprachförderbedarf erhalten, haben sie im Team eine sozialpädagogische Fachkraft, die in der Regel über nachgewiesene besondere Erfahrungen und Kenntnisse in der Sprachförderung verfügt, zu beschäftigen. Der Träger stellt sicher, dass die vom Jugendamt zur Verfügung gestellten Landeszuschüsse zur Finanzierung zusätzlicher Fachkraftstunden eingesetzt werden, die über den 1. Wert der Tabelle in der Anlage zu § 19 Absatz 1 KiBiz hinausgehen. Er sorgt außerdem dafür, dass diese Fachkraft durch die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen die speziellen Anforderungen dieser Tageseinrichtung sichert und weiter entwickelt.

 

Mit Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW vom 13.05.2014 wird dem Kreisjugendamt unter Bezug auf die neuen gesetzlichen Vorschriften des §§ 16b und 21b KiBiz zur Verteilung an Einrichtungen  mit zusätzlichem Sprachförderbedarf ein Betrag von 90.000,00 € zugewiesen, so dass maximal 18 Einrichtungen mit jeweils 5.000,00 € bezuschusst werden können.

 

 

Der Verteilmaßstab des Landes für die Mittel des zusätzlichen Sprachförderbedarfs ist zur Hälfte der Anteil der Kinder unter sieben Jahren aus Familien mit Leistungsbezug nach dem SGB II.

Zur anderen Hälfte ist es der Anteil der Kinder in der Tageseinrichtung, in deren Familien vorrangig nicht deutsch gesprochen wird. Diese Zahl ergibt sich aus den Meldebögen für Tageseinrichtungen, die jährlich zum Stichtag 01.03. abzugeben sind.

Es steht dem Jugendhilfeträger frei, welchen Maßstab er wählt. Da die Förderung von plusKita-Tageseinrichtungen auch die Sprachförderung einschließt, wurde zur Vermeidung von Doppelförderungen nur der Maßstab „Sprache“ genommen.

 

In der Anlage sind einerseits die Angaben aus den Meldebögen zum Anteil der Kinder aus Familien, in denen vorrangig nicht die deutsche Sprache gesprochen wird, wiedergegeben, andererseits auch die Angaben zur bisher umgesetzten Sprachförderung im Zusammenhang mit der Sprachstandsfeststellung nach Delfin 4.

Mit Blick auf die hohen Anteile an niederländischer Bevölkerung in den Grenzgemeinden, denen kein Sprachförderbedarf zuzuschreiben ist, hat die Verwaltung des Jugendamtes zunächst einen Mittelwert aus den Prozenten „nicht vorrangig deutsche Sprache“ und „bisher Delfin 4“ gebildet (Spalte rechts außen).

Zwei Einrichtungen fallen bei der Rangfolge nach Mittelwerten auf. Dies sind die kommunalen Kindergärten in Schalbruch und Wehr. Ein Bedarf für Sprachförderung nach Delfin 4 hat sich in diesen Einrichtungen nur für Einzelfälle ergeben.

 

Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt deshalb vor, diese beiden Einrichtungen aus der Rangfolge zu nehmen und die beiden nächsten aufrücken zu lassen.

 

Dadurch ergibt sich folgende Verteilung auf die Kommunen:

Gangelt                                  3 Tageseinrichtungen

Selfkant                                  2 Tageseinrichtungen

Waldfeucht                            0 Tageseinrichtungen

Übach-Palenberg                    7 Tageseinrichtungen

Wassenberg                            3 Tageseinrichtungen

Wegberg                                 3 Tageseinrichtungen

 

Bei der Verteilung auf die Träger ergibt sich:

Kirchliche Träger                   11 Tageseinrichtungen

Andere freie Träger                4 Tageseinrichtungen

Elternvereine                          2 Tageseinrichtungen

Kommunen                             1 Tageseinrichtung