Sitzung: 08.09.2014 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0476/2014
Beschlussvorschlag:
Die Tageseinrichtungen aus
der beigefügten Anlage 2 mit den Ziffern 1 – 20
mit Ausnahme der Ziffern 4 (Schalbruch) und 18 (Wehr) werden in die
Jugendhilfeplanung als „Tageseinrichtung für zusätzlichen Sprachförderbedarf“
aufgenommen und erhalten einen Zuschuss von jeweils 5.000,00 €
Durch die zweite
Revision des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wird die sprachliche Bildung und
die zusätzliche sprachliche Förderung neu ausgerichtet. Die bisher im
Delfin4-Verfahren gewährte Sprachförderung wird ersetzt durch sprachliche
Bildung und zusätzliche Sprachförderung von Anfang an. Hintergrund ist, dass
sprachliche Bildung von Anfang an alltagsintegriert kontinuierlich beobachtet
und gefördert werden soll. Die bisher für zusätzliche Sprachförderung
verausgabten Mittel bleiben im System.
Das Land hat einen
Verteilschlüssel für die Jugendämter entwickelt und zwar nach dem Anteil der
Kinder, in deren Familien nicht überwiegend deutsch gesprochen wird bzw. nach
dem Anteil der Kinder, die in SGB II-Bedarfsgemeinschaften leben.
Die Mindestförderung
pro Einrichtung beträgt 5.000 € pro Jahr. Die Auswahl und Entscheidung, welche
Tageseinrichtung für Kinder Mittel für zusätzliche Sprachförderung erhalten
sollen, obliegt der örtlichen Jugendhilfeplanung.
Der Zuschuss ist für
zusätzliche Personalkraftstunden einzusetzen.
Soweit die
Kindertageseinrichtungen nach § 16 b KiBiz Mittel für zusätzlichen
Sprachförderbedarf erhalten, haben sie im Team eine sozialpädagogische
Fachkraft, die in der Regel über nachgewiesene besondere Erfahrungen und
Kenntnisse in der Sprachförderung verfügt, zu beschäftigen. Der Träger stellt
sicher, dass die vom Jugendamt zur Verfügung gestellten Landeszuschüsse zur
Finanzierung zusätzlicher Fachkraftstunden eingesetzt werden, die über den 1.
Wert der Tabelle in der Anlage zu § 19 Absatz 1 KiBiz hinausgehen. Er sorgt
außerdem dafür, dass diese Fachkraft durch die regelmäßige Teilnahme an Fort-
und Weiterbildungsmaßnahmen die speziellen Anforderungen dieser
Tageseinrichtung sichert und weiter entwickelt.
Mit Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport
des Landes NRW vom 13.05.2014 wird dem Kreisjugendamt unter Bezug auf die neuen
gesetzlichen Vorschriften des §§ 16b und 21b KiBiz zur Verteilung an
Einrichtungen mit zusätzlichem
Sprachförderbedarf ein Betrag von 90.000,00 € zugewiesen, so dass maximal 18
Einrichtungen mit jeweils 5.000,00 € bezuschusst werden können.
Der Verteilmaßstab des Landes für die Mittel des zusätzlichen
Sprachförderbedarfs ist zur Hälfte der Anteil der Kinder unter sieben Jahren
aus Familien mit Leistungsbezug nach dem SGB II.
Zur anderen Hälfte ist es der Anteil der Kinder in der Tageseinrichtung,
in deren Familien vorrangig nicht deutsch gesprochen wird. Diese Zahl ergibt
sich aus den Meldebögen für Tageseinrichtungen, die jährlich zum Stichtag
01.03. abzugeben sind.
Es steht dem Jugendhilfeträger frei, welchen Maßstab er wählt. Da die
Förderung von plusKita-Tageseinrichtungen auch die Sprachförderung einschließt,
wurde zur Vermeidung von Doppelförderungen nur der Maßstab „Sprache“ genommen.
In der Anlage sind einerseits die Angaben aus den Meldebögen zum Anteil
der Kinder aus Familien, in denen vorrangig nicht die deutsche Sprache
gesprochen wird, wiedergegeben, andererseits auch die Angaben zur bisher
umgesetzten Sprachförderung im Zusammenhang mit der Sprachstandsfeststellung
nach Delfin 4.
Mit Blick auf die hohen Anteile an niederländischer Bevölkerung in den
Grenzgemeinden, denen kein Sprachförderbedarf zuzuschreiben ist, hat die
Verwaltung des Jugendamtes zunächst einen Mittelwert aus den Prozenten „nicht
vorrangig deutsche Sprache“ und „bisher Delfin 4“ gebildet (Spalte rechts
außen).
Zwei Einrichtungen fallen bei der Rangfolge nach Mittelwerten auf. Dies
sind die kommunalen Kindergärten in Schalbruch und Wehr. Ein Bedarf für
Sprachförderung nach Delfin 4 hat sich in diesen Einrichtungen nur für
Einzelfälle ergeben.
Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt deshalb vor, diese beiden
Einrichtungen aus der Rangfolge zu nehmen und die beiden nächsten aufrücken zu
lassen.
Dadurch ergibt sich folgende Verteilung auf die Kommunen:
Gangelt 3
Tageseinrichtungen
Selfkant 2
Tageseinrichtungen
Waldfeucht 0
Tageseinrichtungen
Übach-Palenberg 7
Tageseinrichtungen
Wassenberg 3
Tageseinrichtungen
Wegberg 3
Tageseinrichtungen
Bei der Verteilung auf die Träger ergibt sich:
Kirchliche Träger 11
Tageseinrichtungen
Andere freie Träger 4
Tageseinrichtungen
Elternvereine 2
Tageseinrichtungen
Kommunen 1
Tageseinrichtung