Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Gemäß § 51 Abs. 3 KrO NRW wählt der Kreisausschuss aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden.

 

In der vergangenen Wahlperiode hat der Kreisausschuss Herrn Wilhelm Paffen, der zu Beginn der Wahlperiode zum ersten stellvertretenden Landrat gewählt wurde, zum stellvertretenden Vorsitzenden des Kreisausschusses gewählt. Weitere Stellvertreter wurden nicht gewählt.

 

Stellvertretender CDU-Fraktionsvorsitzender Dahlmanns schlägt Herrn Wilhelm Paffen als Vertreter des Vorsitzenden des Kreisausschusses vor. Weitere Vorschläge werden nicht unterbreitet.

 

Landrat Pusch lässt über den Wahlvorschlag abstimmen. Dieser wird einstimmig angenommen.