Sitzung: 23.09.2014 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0481/2014
Gemäß § 51 Abs. 3 KrO NRW wählt der Kreisausschuss aus seiner Mitte
einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden.
In der vergangenen Wahlperiode hat der Kreisausschuss Herrn Wilhelm
Paffen, der zu Beginn der Wahlperiode zum ersten stellvertretenden Landrat
gewählt wurde, zum stellvertretenden Vorsitzenden des Kreisausschusses gewählt.
Weitere Stellvertreter wurden nicht gewählt.
Stellvertretender CDU-Fraktionsvorsitzender Dahlmanns schlägt Herrn
Wilhelm Paffen als Vertreter des Vorsitzenden des Kreisausschusses vor. Weitere
Vorschläge werden nicht unterbreitet.
Landrat Pusch lässt über den Wahlvorschlag abstimmen. Dieser wird einstimmig angenommen.