Sitzung: 23.09.2014 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0281/2014
Beschlussvorschlag:
Den zum Ende der abgelaufenen Wahlperiode ausgeschiedenen Kreistagsmitgliedern Edith Schaaf und Leonard Lausberg werden der Ehrenring des Kreises Heinsberg und die goldene Ehrennadel und Herrn Werner Krings wird die silberne Ehrennadel verliehen.
In seiner Sitzung am 22.09.1994 hat der Kreisausschuss beschlossen, die
Verdienste von Kreistagsabgeordneten bei 25-jähriger Mitgliedschaft durch die
Überreichung eines Ringes mit Kreiswappen und einer goldenen Ehrennadel zu
würdigen. Verleihungen des Ehrenringes und der goldenen Ehrennadel vor
Erreichen einer 25-jährigen Mitgliedschaft an ausscheidende verdiente Kreistagsabgeordnete,
die mehrere Wahlzeiten dem Kreistag angehört haben, bedürfen jeweils der
besonderen Beschlussfassung des Kreisausschusses.
Die vergangene Wahlperiode hat am 21.10.2009 begonnen und hätte bei der
regulären fünfjährigen Dauer zum 20.10.2014 geendet. Mit dem Gesetz über die Zusammenlegung der
allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen vom 24.06.2008 wurde geregelt,
dass die Wahlperiode gegenüber der eigentlichen Dauer von 5 Jahren um
ca. 4 Monate verkürzt wurde. Dies hat zur Folge, dass die ehemaligen
Kreistagsmitglieder Edith Schaaf und Leonard Lausberg, die dem Kreistag vom
01.10.1989 bis zum 24.06.2014 angehörten, die Voraussetzung der 25-jährigen
Zugehörigkeit nicht erfüllen, den Ehrenring und die goldene Ehrennadel also nur
aufgrund einer entsprechenden besonderen Beschlussfassung des Kreisausschusses
erhalten können.
Entsprechendes gilt für die Verleihung der silbernen Ehrennadel, die
dann verliehen wird, wenn ein Kreistagsmitglied nach mehr als 15-jähriger
Zugehörigkeit zum Kreistag ausscheidet. Herr Werner Krings gehörte dem Kreistag
vom 01.10.1999 bis 24.06.2014 an. Voraussetzung für die Verleihung der
silbernen Ehrennadel an Herrn Krings ist somit ebenfalls eine gesonderte
Beschlussfassung des Kreisausschusses.
Da die Nichterfüllung der Voraussetzungen für die Verleihung der
Ehrenringe und goldenen Ehrennadeln an Frau Schaaf und Herrn Lausberg sowie der
silbernen Ehrennadel an Herrn Krings allein auf die Verkürzung der Wahlperiode
zurückzuführen ist und die drei Personen die Voraussetzungen bei regulärer
Dauer der Wahlperiode erfüllt hätten, wird folgende Beschlussfassung
vorgeschlagen: