Sitzung: 03.03.2022 Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0024/2022
Herr Frank Wittke, Leiter der Fachberatungsstelle des Caritasverbandes für die Region Heinsberg e. V., erläutert im Rahmen eines Vortrages die Arbeit der Fachberatung innerhalb der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gemäß § 67 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch – (SGB XII):
„Der
Caritasverband für die Region Heinsberg e.V. widmet sich bereits seit seiner
Gründung intensiv der Hilfe für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit
bedrohter Menschen im Kreis Heinsberg.
Bereits
die Vorgängereinrichtung unserer heutigen Fachberatungsstelle war in
Geilenkirchen angesiedelt. Aus diesen noch einfachen Anfängen, in den 1970er
Jahren, ist ein dezentrales, flächendeckendes und abgestuftes Hilfesystem für
den Kreis Heinsberg entstanden.
Ursachen
von Wohnungslosigkeit (bei den Ursachen
von Wohnungslosigkeit handelt es sich meist um ein Problembündel.
Wohnungslosigkeit hat selten nur eine Ursache).
·
Materielle
Unterversorgung – Armut
·
Wohnungslosigkeit
nach Trennung –Scheidung
·
Wohnungslosigkeit
nach Verweis aus dem Elternhaus
·
Arbeitsplatzverlust,
Krankheit
·
Überschuldung
·
Straffälligkeit
oder Entlassung aus Strafhaft
·
Wohnungslosigkeit
in Verbindung mit Abhängigkeitserkrankung
Das
angesprochene Hilfesystem besteht aus der Fachberatungsstelle in Geilenkirchen
mit ihren Nebenstellen, teilstationären Wohnangeboten; einer Clearing- und
Übernachtungsstelle (diese
Akutübernachtungsstelle ist 24 Std täglich an 365 Tagen im Jahr ohne große
Formalitäten zugänglich); Betreuten Wohnen gem. § 67 SGB XII und Schuldner- und
Insolvenzberatung für wohnungslose Menschen. Die Fachberatungsstelle in
Geilenkirchen ist bereits seit 1999, von der Bezirksregierung in Düsseldorf,
zusätzlich als vollwertige Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle anerkannt
und kann so von Wohnungslosigkeit betroffene Menschen in dieser häufig
zentralen Begleitproblematik kompetent beraten. Öffentliche Mittel oder
Personalkostenzuschüsse haben wir dafür nicht beantragt
Kernstück
dieses Hilfesystems ist die Fachberatungsstelle in Geilenkirchen mit ihren
Nebenstellen.
Dort
finden in aller Regel die Erstkontakte zu den hilfesuchenden Menschen statt. Im
vergangenen Jahr ergab sich so ein Erstkontakt zu 466 Klientinnen und Klienten;
die in 2.556 Kontakten durch Beratung und persönliche Hilfe bei der Überwindung
ihrer Notlage unterstützt wurden. Durchschnittlich kam es dabei zu ca. 5,5
Beratungskontakten.
Die
Fachberatungsstelle in Geilenkirchen ist von Montag bis Freitag von 08:00 bis
18:00 Uhr geöffnet.
Bietet
also 50 Std. wöchentlich eine offene Sprechstunde an.
Die
Fachberatungsstelle gem. § 67 SGB XII in Geilenkirchen mit Nebenstellen erfüllt
insbesondere folgende Aufgaben.
·
Vermeidung
akuter Obdachlosigkeit (z. B. durch Akutunterbringung im eigenen
Übernachtungsangebot der Clearingstelle oder Unterstützung bei der
Unterbringung durch die Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden)
- Abwendung drohender Obdachlosigkeit (Wohnungssicherung) (Gespräche mit Vermietern, Beantragung
von Sozialleistungen, Schließen von Stundungsvereinbarungen)
·
Persönliche
und wirtschaftliche Existenzsicherung (Wohnungslosigkeit
ist eine gesundheitsgefährdende und potentiell lebensbedrohliche Notlage z.B.
bei Frosttemperaturen; Beschaffung von Ausweispapieren, Beantragung von
Sozialleistungen, Sicherstellung von Krankenversicherungsschutz,
Gesundheitsfürsorge, Arztbesuche usw.)
- Einleitung geeigneter und den individuellen Unterstützungsbedarf
entsprechender Maßnahmen zur Überwindung der besonderen sozialen
Schwierigkeiten durch Wohnungssuche, Vermittlung in spezialisierte
Betreuungsangebote usw.
·
Unterstützung
und konkrete Hilfe bei akuten Problemlagen (z.B. Sicherung von Hausrat und
persönlicher Habe)
- Begleitung bei Behördengängen
·
Organisation
der Kooperation mit den anderen Anbietern von Hilfe gem. § 67 SGB XII im Kreis
Heinsberg unter Einschluss des LVR und des Kreises Heinsberg (Organisation des AK
„Hilfe gem. § 67 SGB XII im Kreis Heinsberg)
·
Kooperation
mit anderen Stellen und Ansprechpartner in Fachfragen für die Kollegen der
Wohnungslosenhilfe der anderen Träger im Kreis Heinsberg (namentlich SKF/M und
AWO)
Zudem haben sich
Fachberatungsstellen zu Kontaktstellen für Menschen in verschiedenen Notlagen
entwickelt und so eine immer größer werdende Bedeutung im Sinne einer sozialen
„Grundversorgung“ -als erste Anlaufstelle für ratsuchende Menschen- bekommen.
So erfüllt die Fachberatungsstelle die wichtige sozialpolitische Funktion der
Sozialraumpflege.
Durch die enge
räumliche, fachliche und personelle Verzahnung unserer unterschiedlichen
Angebote ist eine unverzügliche und dem individuellen Hilfebedarf entsprechende
Hilfe gesichert. Dadurch ist es möglich, einer akuten Notlage ohne Zeitverzug
zu begegnen.
Abschließend möchten wir uns beim Kreis Heinsberg für die jahrzehntelange Unterstützung und vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohle wohnungsloser Menschen im Kreis Heinsberg bedanken.“