Beschluss: zur Kenntnis genommen

 


Herr Frank Wittke, Leiter der Fachberatungsstelle des Caritasverbandes für die Region Heinsberg e. V., erläutert im Rahmen eines Vortrages die Arbeit der Fachberatung innerhalb der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gemäß § 67 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch – (SGB XII):

 

„Der Caritasverband für die Region Heinsberg e.V. widmet sich bereits seit seiner Gründung intensiv der Hilfe für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen im Kreis Heinsberg.

Bereits die Vorgängereinrichtung unserer heutigen Fachberatungsstelle war in Geilenkirchen angesiedelt. Aus diesen noch einfachen Anfängen, in den 1970er Jahren, ist ein dezentrales, flächendeckendes und abgestuftes Hilfesystem für den Kreis Heinsberg entstanden.

 

Ursachen von Wohnungslosigkeit (bei den Ursachen von Wohnungslosigkeit handelt es sich meist um ein Problembündel. Wohnungslosigkeit hat selten nur eine Ursache).

 

·         Materielle Unterversorgung – Armut

·         Wohnungslosigkeit nach Trennung –Scheidung

·         Wohnungslosigkeit nach Verweis aus dem Elternhaus

·         Arbeitsplatzverlust, Krankheit

·         Überschuldung

·         Straffälligkeit oder Entlassung aus Strafhaft

·         Wohnungslosigkeit in Verbindung mit Abhängigkeitserkrankung

 

Das angesprochene Hilfesystem besteht aus der Fachberatungsstelle in Geilenkirchen mit ihren Nebenstellen, teilstationären Wohnangeboten; einer Clearing- und Übernachtungsstelle (diese Akutübernachtungsstelle ist 24 Std täglich an 365 Tagen im Jahr ohne große Formalitäten zugänglich); Betreuten Wohnen gem. § 67 SGB XII und Schuldner- und Insolvenzberatung für wohnungslose Menschen. Die Fachberatungsstelle in Geilenkirchen ist bereits seit 1999, von der Bezirksregierung in Düsseldorf, zusätzlich als vollwertige Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle anerkannt und kann so von Wohnungslosigkeit betroffene Menschen in dieser häufig zentralen Begleitproblematik kompetent beraten. Öffentliche Mittel oder Personalkostenzuschüsse haben wir dafür nicht beantragt

 

Kernstück dieses Hilfesystems ist die Fachberatungsstelle in Geilenkirchen mit ihren Nebenstellen.

Dort finden in aller Regel die Erstkontakte zu den hilfesuchenden Menschen statt. Im vergangenen Jahr ergab sich so ein Erstkontakt zu 466 Klientinnen und Klienten; die in 2.556 Kontakten durch Beratung und persönliche Hilfe bei der Überwindung ihrer Notlage unterstützt wurden. Durchschnittlich kam es dabei zu ca. 5,5 Beratungskontakten.

Die Fachberatungsstelle in Geilenkirchen ist von Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Bietet also 50 Std. wöchentlich eine offene Sprechstunde an.

 

Die Fachberatungsstelle gem. § 67 SGB XII in Geilenkirchen mit Nebenstellen erfüllt insbesondere folgende Aufgaben.

·         Vermeidung akuter Obdachlosigkeit (z. B. durch Akutunterbringung im eigenen Übernachtungsangebot der Clearingstelle oder Unterstützung bei der Unterbringung durch die Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden)

  • Abwendung drohender Obdachlosigkeit (Wohnungssicherung) (Gespräche mit Vermietern, Beantragung von Sozialleistungen, Schließen von Stundungsvereinbarungen)

·         Persönliche und wirtschaftliche Existenzsicherung (Wohnungslosigkeit ist eine gesundheitsgefährdende und potentiell lebensbedrohliche Notlage z.B. bei Frosttemperaturen; Beschaffung von Ausweispapieren, Beantragung von Sozialleistungen, Sicherstellung von Krankenversicherungsschutz, Gesundheitsfürsorge, Arztbesuche usw.)

  • Einleitung geeigneter und den individuellen Unterstützungsbedarf entsprechender Maßnahmen zur Überwindung der besonderen sozialen Schwierigkeiten durch Wohnungssuche, Vermittlung in spezialisierte Betreuungsangebote usw.

·         Unterstützung und konkrete Hilfe bei akuten Problemlagen (z.B. Sicherung von Hausrat und persönlicher Habe)

  • Begleitung bei Behördengängen

·         Organisation der Kooperation mit den anderen Anbietern von Hilfe gem. § 67 SGB XII im Kreis Heinsberg unter Einschluss des LVR und des Kreises Heinsberg (Organisation des AK „Hilfe gem. § 67 SGB XII im Kreis Heinsberg)

·         Kooperation mit anderen Stellen und Ansprechpartner in Fachfragen für die Kollegen der Wohnungslosenhilfe der anderen Träger im Kreis Heinsberg (namentlich SKF/M und AWO)

 

Zudem haben sich Fachberatungsstellen zu Kontaktstellen für Menschen in verschiedenen Notlagen entwickelt und so eine immer größer werdende Bedeutung im Sinne einer sozialen „Grundversorgung“ -als erste Anlaufstelle für ratsuchende Menschen- bekommen. So erfüllt die Fachberatungsstelle die wichtige sozialpolitische Funktion der Sozialraumpflege.

 

Durch die enge räumliche, fachliche und personelle Verzahnung unserer unterschiedlichen Angebote ist eine unverzügliche und dem individuellen Hilfebedarf entsprechende Hilfe gesichert. Dadurch ist es möglich, einer akuten Notlage ohne Zeitverzug zu begegnen.

 

Abschließend möchten wir uns beim Kreis Heinsberg für die jahrzehntelange Unterstützung und vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohle wohnungsloser Menschen im Kreis Heinsberg bedanken.“