Beschluss: zur Kenntnis genommen

Ausschussvorsitzender Dr. Kehren schlägt vor, den Bericht nicht in der Sitzung vortragen zu lassen, sondern nach der Sitzung per E-Mail zur Verfügung zu stellen und der Niederschrift beizufügen. Dem stimmen die Ausschussmitglieder einvernehmlich zu.

 

Der Bericht lautet wie folgt:

 

„Das Jobcenter Kreis Heinsberg und der Kreis als Sozialhilfeträger beobachten mit großer Sorge die Entwicklung auf dem Energiemarkt. Die Steigerungen der Strompreise lassen in großem Umfang finanzielle Notlagen nicht nur für Bezieher von Leistungen zum Lebensunterhalt, sondern auch für die diesem Niveau nahestehenden Haushalte befürchten, denen Jobcenter und Sozialhilfeträger zu begegnen haben.

Die derzeitige Entwicklung trifft nämlich Leistungsbezieher oder nahestehende Haushalte besonders, weil sich diese wegen mangelnder Bonität überwiegend in der Grundversorgung mit Strom befinden. Hier sind die Kosten deutlich höher als in individuellen Tarifen, ein Wechsel in solche günstigeren Tarife mit vertraglicher Preisbindung ist aber kaum möglich.  Die steigenden Energiekosten werden hier also unmittelbar weitergegeben und im Ergebnis zu hohen Nachzahlungen sowie zu höheren Abschlägen für die Folgeperiode führen. Die anfallende Nachzahlung kann dann nur durch Ratenzahlung beim Versorger oder Jobcenter / Sozialhilfeträger bewältigt werden. In der Folge übersteigen Rate und Abschlag zusammen das Leistungsvermögen des Haushalts.

Das gleiche Szenario ist bei finanzschwachen Haushalten zu erwarten, die durch die Lieferungseinstellung des bisherigen Vertragspartners in die Grundversorgung geraten sind.

Insgesamt ist zu befürchten, dass viele Haushalte die Situation nicht überblicken und einer (drohenden) Sperrung der Energielieferung ausgesetzt sind.

 

Eine nachhaltige Problemlösung vermögen Jobcenter und Sozialhilfeträger nicht anzubieten.

Eine Erhöhung des Anteils für Haushaltsstrom in der Regelleistung kann mangels gesetzlicher Ermächtigung nicht vorgenommen werden ebenso wie eine dauerhafte abweichende Festsetzung der Regelleistung. Im Rechtskreis SGB II ist eine solche gar nicht vorgesehen.

Die Übernahme von Stromkostenrückständen aus der Jahresabrechnung oder nicht bzw. nur teilweise gezahlten Abschlägen zur Sicherung der Unterkunft ist auch nur darlehensweise und nicht regelmäßig möglich.

Jobcenter und Sozialhilfeträger haben keine Erkenntnisse, wie viele Haushalte zukünftig die Energiekosten nicht mehr ausreichend aufbringen können, wieviel Haushalte dadurch zusätzlich in den Leistungsbezug (SGB II/SGB XII) geraten werden und in welcher Höhe von den Leistungssystemen zusätzlich Leistungen für Energiekosten erbracht werden müssen.

Jobcenter und Sozialhilfeträger suchen daher nach Möglichkeiten, die bekanntermaßen bedrohten Leistungsbezieher, aber auch die Bürger außerhalb des Leistungsbezuges über die Situation zu informieren und zu sensibilisieren.

Daneben soll versucht werden, mit den Wohlfahrtsverbänden und Energieversorgern Möglichkeiten zur Abwendung von Notlagen und insbesondere Stromkostenrückständen mit der Folge von Stromsperrungen zu entwickeln.

Bereits stattgefunden hat in der vergangenen Woche ein Gespräch mit der Arbeitsgemein-schaft der freien Wohlfahrtspflege im Kreis Heinsberg. Es zeigte sich hier Übereinstimmung in der Einschätzung der dargestellten Situation. Ebenso stimmte man darin überein, dass eine grundsätzliche Lösung des Problems zwar nur durch bundesgesetzliche Regelung zu erwarten ist, eine solche aber für die aktuelle Problematik zu spät kommen wird.

Die Wohlfahrtsverbände haben zugesagt, Im Rahmen ihrer Beratungsangebote und Kontaktmöglichkeiten bei der Information der Bürger über die aktuelle Situation mitzuwirken. Außerdem wurde vereinbart, kurzfristig gemeinsam das Gespräch mit den hiesigen Grundversorgern zu suchen, um mit diesen zusammen Handlungsmöglichkeiten zu sondieren.

Beide im Kreis Heinsberg zuständigen Strom-Grundversorger haben ihre Bereitschaft zu einem Austausch über die aktuelle Situation erklärt; eine Terminabstimmung wird kurzfristig stattfinden.“