Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Leiterin des Gesundheitsamtes des Kreises, Heidrun Schößler, berichtet wie folgt:

 

„Die aktuelle Corona-Lage im Kreis Heinsberg weicht nicht wesentlich von der überregionalen Lage ab.

Es gibt weiterhin viele positiv getestete Personen, die meisten waren bereits grundimmunisiert, viele geboostert. Da ein PCR-Test zur Bestätigung eines positiven Schnelltests – wovon dem Gesundheitsamt täglich zahlreiche gemeldet werden - nicht mehr zwingend notwendig ist, in die Inzidenzberechnung jedoch nur positive PCR-Ergebnisse eingehen, ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Seit Mitte Januar besteht außerdem ein erheblicher Meldeverzug von über 4000 Labormeldungen, obwohl täglich 400 bis 600 Positivfälle ans RKI weitergeleitet werden. Bis Dezember 2021 waren es maximal 150 pro Tag. Aufgrund der anhaltend hohen Fallzahlen findet eine Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt weiterhin nur in Ausnahmefällen bei besonders vulnerablen Personengruppen statt. Mit den Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Kitas und Schulen sowie der EAE Petersholz besteht ein enger Austausch. Alle Verhaltensmaßnahmen sind inzwischen dezidiert durch Erlasse des MAGS vorgegeben und für jede/n auf zahlreichen, gut verständlichen Internetseiten zugänglich. Wichtige Veränderungen werden tagesaktuell und wiederholt in den Medien bekannt gegeben. Individuelle Beratungen finden nur noch im Rahmen der im Bürgertelefon ankommenden Anrufe statt.

In Pflegeeinrichtungen kommt es aufgrund der hohen Ansteckungsfähigkeit und des Immun-Escapes der Omikronvariante, wodurch auch mehrfach Geimpfte sich wieder anstecken können, vermehrt zu Ausbruchsgeschehen, welche sich i.d.R. trotz vollständiger Immunisierung und engmaschiger Testungen rasch ausbreiten. Die Vorgehensweise wird in diesen Fällen eng zwischen WTG-Behörde, Gesundheitsamt und Einrichtungsleitung individuell abgestimmt, wobei auch weitreichende Maßnahmen nicht immer vermieden werden können (befristetes Besuchsverbot, Bereichsquarantäne, angepasste Testfrequenz etc).

Es befinden sich nur wenige Patienten in intensivmedizinischer Behandlung, allerdings ist die Belegungszahl der nicht intensivpflichtigen Patienten vergleichsweise hoch. Schwere Krankheitsverläufe sind selten und meist mit gesundheitlichen Risikofaktoren verbunden. Sowohl in den Krankenhäusern als auch in Pflege- und Betreuungseinrichtungen kommt es zu merkbaren Personalausfällen wegen positiver Testergebnisse. Bei Bedarf findet auch hierzu ein enger Austausch zwischen Gesundheitsamt und Krankenhausleitungen bzw. mit der WTG-Behörde und den Einrichtungsleitungen statt. Bisher mussten aufgrund dessen jedoch keine Bereiche geräumt oder Krankenhausangebote eingeschränkt werden. Bislang war es nicht notwendig, positiv getestete asymptomatische Mitarbeitende zum Dienst zu verpflichten.

Im Hinblick auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurden alle betroffenen Einrichtungen bereits durch das Gesundheitsamt kontaktiert, und Ihnen wurde ein Vordruck zur Übermittlung der notwendigen Daten zur Verfügung gestellt. Unter Berücksichtigung der landesrechtlichen Vorgaben und der vorhandenen personellen Kapazitäten wird das Gesundheitsamt die gemeldeten nicht immunisierten Personen kontaktieren und auf die geltenden Regelungen hinweisen. Von Betretungsverboten als letztem Mittel zur Umsetzung des § 20a IfSG soll angesichts des allgemein bekannten Pflegenotstands möglichst abgesehen werden - dies in enger Abstimmung mit den jeweils betroffenen Einrichtungen und unter Berücksichtigung des konkreten Einzelfalles.

Das seit dieser Woche in der Impfstation des Kreises in Hückelhoven bestehende Impfangebot mit dem proteinbasierten Impfstoff Nuvaxovid der Firma Novavax wird bisher nur verhalten in Anspruch genommen.“