Sitzung: 08.03.2022 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0031/2022
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die Flexibilisierung
gem. § 48 KiBiz entsprechend dieser Vorlage umzusetzen und in den kommenden
Jahren auszubauen. Die Übernahme des Eigenanteils wird zugesichert.
Flexibilisierung der Öffnungszeiten
Das KiBiz NRW gibt dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe in § 48 den Auftrag, ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Familien vorzuhalten. Hierzu gewährt das Land jedem Jugendamt einen pauschalierten Zuschuss für die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass das Jugendamt diesen Zuschuss zuzüglich eines 25 %igen Eigenanteils für zeitlich flexible Angebotsformen der Kindertagesbetreuung einsetzt.
Wie bereits in der Sitzung am 18. Mai 2021 berichtet, ist die Umsetzung der Flexibilisierung von Betreuungs- und Öffnungszeiten ab dem Kindergartenjahr 2022/23 vorgesehen. Hierzu wurden die Träger und Einrichtungsleitungen aufgefordert, für die eigene(n) Einrichtung(en) zu prüfen, ob eine Flexibilisierung in den Punkten
·
Öffnungszeiten
über 47 Wochenstunden (Betreuungszeit bleibt bei max. 45 Wochenstunden)
·
Reduzierung
der Schließungstage auf 15 oder weniger
umsetzbar und gewünscht ist. Hier war besonders die
personelle und inhaltliche Ausgestaltung von Belang. Die eingereichten
Bewerbungen wurden von der Verwaltung geprüft und die Fördersumme wurde analog
der Berechnungsgrundlage, wie später beschrieben, errechnet. Danach können alle
Bewerbungen berücksichtigt werden. Die Verwaltung schlägt folgende Umsetzung
vor:
1) Betreuungszeiten über 47 Wochenstunden
Einrichtung: |
Stunden lt. Bewerbung: |
Mehrstunden (47+): |
Betrag: |
AWO Boscheln Übach- Palenberg |
50 Wochenstunden |
3 Wochenstunden: |
43.513,00 € |
AWO Scherpenseel Übach- Palenberg |
50 Wochenstunden |
3 Wochenstunden |
28.278,74 € |
AWO Wassenberg |
50 Wochenstunden |
3 Wochenstunden |
21.846,24 € |
St. Hubertus Selfkant- Süsterseel |
48 Wochenstunden |
1 Wochenstunde |
7.079,80 € |
St. Gertrud Rappelkiste Selfkant |
47,5 Wochenstunden |
0,5 Wochenstunden |
4.349,02 € |
Meragel Übach- Palenberg |
47,5 Wochenstunden |
0,5 Wochenstunden |
5.481,79 € |
Kinder Reich Gangelt |
47,5 Wochenstunden |
0,5 Wochenstunden |
6.675,24 € |
Gesamt: |
|
|
117.223,83 € |
2) Reduzierung der Schließungstage auf 15 Tage oder weniger
Einrichtung: |
Schließungstage lt. Bewerbung |
Reduzierung (20-) |
Betrag |
Waldkindergarten Waldgeister |
14 Schließungstage |
6 Tage weniger |
9.330,17 €
|
Kinder Reich Gangelt |
11 Schließungstage |
9 Tage weniger |
33.998,21 € |
Meragel |
10 Schließungstage |
10 Tage weniger |
32.204,25 € |
Gesamt: |
|
|
75.532,63 € |
III
Gesamtkosten
Für eine Umsetzung flexiblerer Betreuungs- und Öffnungszeiten bereits im Kindergartenjahr 2021/22 hat das Land 60 Mio. € zur Verfügung gestellt, von denen 330.000 € auf den Kreis Heinsberg entfallen wären; dementsprechend hätte der Eigenanteil 82.500 € betragen.
Im Kindergartenjahr 2022/2023 wird sich die Gesamtförderung des Landes auf 80 Mio. € belaufen. Die Verteilung der Fördersumme auf die einzelnen Jugendämter steht zwar noch nicht fest, allerdings ist von einem Zuschuss in mindestens derselben Höhe wie im lfd. Jahr auszugehen.
Art:
|
Summe:
|
Landeszuschuss:
|
330.000,00 € |
Eigenanteil: |
82.500,00 € |
Gesamtsumme: |
412.500,00 € |
Nach Berücksichtigung aller eingegangenen Bewerbungen entstehen folgende Kosten:
Kosten:
|
|
47+ Wochenstunden: |
117.223,83 € |
Reduzierung der
Schließungstage: |
75.532,63 € |
Gesamtkosten: |
192.756,46 € |
Eigenanteil: |
38.551,30 € |
Die maximale Fördersumme wird im Kindergartenjahr 2022/23 noch nicht erreicht werden, so dass in weiteren Jahren das Angebot ausgebaut werden kann.