Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 2

Beschlussvorschlag:

Der Beschluss vom 10.08.2021 wird neu gefasst und lautet nun wie folgt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den anderen Jugendämtern im Kreis Heinsberg einen Kooperationsvertrag mit einem oder mehreren freien Trägern der Jugendhilfe zu schließen. Der Vertrag zielt darauf ab, eine spezialisierte Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Kreis Heinsberg einzurichten. Das Beratungsangebot ist in die örtliche Jugendhilfestruktur sowie in regionale Maßnahmen nach § 8a SGB VIII einzubeziehen. Der Auftrag beinhaltet die verbindliche Zusage der Übernahme der ungedeckten Personal- und Sachkosten.  


Die Landesmittel für den Ausbau der spezialisierten Beratung in NRW wurden für das Haushaltsjahr 2022 auf insgesamt 8,7 Millionen Euro angehoben. Das wurde diesseits zum Anlass genommen, mit dem MKFFI noch einmal intensiv über die personelle Ausgestaltung der Fachberatungsstelle im Kreis Heinsberg zu verhandeln. Um dem Bedarf der flächendeckenden Beratung und präventiven Arbeit im Kreis Heinsberg gerecht werden zu können, hat sich das MKFFI dazu entschlossen, insgesamt 6,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) zu 80% zu finanzieren. Wie bereits berichtet und in der Sitzung am 10.08.2021 beschlossen, sind die ungedeckten Personal- und Sachkosten durch die beteiligten Jugendämter aufzubringen.

 

Somit konnte wieder zu der ursprünglichen Planung mit den drei bisher interessierten Trägern AWO, Caritasverband und DKSB zurückgekehrt werden. Diese werden eine Fachberatungsstelle mit drei Standorten (AWO in Heinsberg, Caritasverband in Geilenkirchen und DKSB in Erkelenz) bilden. Die 6,5 VZÄ werden zu gleichen Teilen auf die Träger bzw. die Standorte verteilt. An jedem Standort sollen 1,0 VZÄ psychologische Fachkraft sowie 0,5 VZÄ und 0,67 VZÄ sozialpädagogische Fachkräfte tätig sein.

 

Die zwischenzeitlich von den Beteiligten erarbeitete Leistungs- und Qualitätsbeschreibung wird die Grundlage für die Arbeit der Fachberatungsstelle sein. Eine Steuerungsgruppe, bestehend aus Träger- und Jugendamtsvertretungen, wird die Arbeit der Fachberatungsstelle anfänglich einmal im Monat, nach Etablierung der Arbeitsprozesse einmal im Quartal begleiten.

 

Die Träger haben ihre aufeinander abgestimmten Anträge fristgerecht beim LVR gestellt. Aktuell (Stand 23.02.2022) werden im direkten Kontakt zwischen den Trägern und dem LVR als Genehmigungsbehörde letzte Detailfragen geklärt.

 

Der DKSB hat bereits eine vorzeitige Bewilligung ab 01.03.2022 erhalten und wird dementsprechend auch im März mit der Präventionsarbeit an Schulen und Kitas beginnen.

 

Der LVR hat alle fünf beteiligten Jugendämter darauf aufmerksam gemacht, dass die Formulierungen der für die Bewilligung der Anträge erforderlichen und bereits vorgelegten Beschlüsse der jeweiligen Jugendhilfeausschüsse nicht eindeutig die Förderbedingungen erfüllen. Daher bittet der LVR um erneute Beschlussfassungen.

 

 

 

Der hiesige Beschluss vom 10.08.2021 lautet:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den anderen Jugendämtern im Kreis Heinsberg einen Kooperationsvertrag mit einem oder mehreren freien Trägern der Jugendhilfe zu schließen. Der Vertrag zielt darauf ab, eine spezialisierte Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Kreis Heinsberg einzurichten. Das Beratungsangebot ist in die örtliche Jugendhilfeplanung einzubeziehen. Der Auftrag beinhaltet die verbindliche Zusage der Übernahme der ungedeckten Personal- und Sachkosten.