Es wird auf die der Einladung zur Kreisausschusssitzung als Anlage
beigefügte Anfrage der GRÜNE-Fraktion vom 09.09.2014 verwiesen.
Zur Beantwortung der Anfrage teilt Landrat Pusch Folgendes mit:
1. Ist dem Veterinäramt bekannt, an welchen
Stellen sich im Kreis hohe Populationen von verwilderten Katzen aufhalten?
Aus Tierschutzanzeigen und Beschwerden von Bürgern sind dem Veterinär-
und Lebensmittelüberwachungsamt einzelne Stellen mit vergleichsweise hoher
Population von verwilderten Katzen bekannt. Diese Kenntnis umfasst jedoch nicht
flächendeckend alle Punkte im Kreis. Wenn und soweit sich eine solche
Katzenpopulation an einem Ort entwickelt ohne von Mitbürgern wahrgenommen
und/oder als störend empfunden zu werden, entzieht sich die Existenz dieses
Ortes der Kenntnis des Veterinäramtes.
2. Welche Maßnahmen und
Unterstützungsmöglichkeiten sieht das Veterinäramt, diese Probleme langfristig
zu bewältigen?
Langfristig ist die geschilderte Problematik nach Einschätzung des
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes nur zu bewältigen, wenn die
unkontrollierte Fortpflanzung der verwilderten Katzen eingedämmt bzw.
unterbunden wird. Hierzu müssten die fortpflanzungsfähigen Tiere durch
Kastration bzw. Sterilisation unfruchtbar gemacht werden, was sich in der
Praxis als zeit- und kostenträchtiges Unterfangen darstellt.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hat zu diesem Zweck Überlegungen
angestellt, ein Projekt zur Katzenkastration ins Leben zu rufen. Dieses Projekt
soll sich nicht am sog. „Paderborner Modell“, sondern vielmehr an einem Projekt
aus dem Kreis Euskirchen orientieren, da sich die kreisangehörigen Städte und
Gemeinden aus rechtlichen Gründen nicht für das Paderborner Modell erwärmen
können. Das hiesige Konzept sieht vor, Katzen an ausgesuchten Brennpunkten von
Tierschützern (Tierschutzvereine und engagierte Privatpersonen) einfangen und
von den niedergelassenen Tierärzten im Kreis kastrieren zu lassen. Die
Tierärzte rechnen hierfür geringere Gebühren als nach der GOT ab (die
Tierärztekammer hat bereits Zustimmung signalisiert) und die Kosten tragen die
Kommunen und der Kreis anteilig.
3. Wie stellt sich zu diesem Problem die
Zusammenarbeit mit den Kommunen dar?
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hat seine Vorstellungen
in einer gemeinsamen Besprechung mit den Ordnungsämtern der kreisangehörigen
Städte und Gemeinden am 12.03.2013 vorgestellt und in einer weiteren
gemeinsamen Besprechung am 02.07.2014 das Votum der Kommunen abgefragt. Von den
10 kreisangehörigen Kommunen hat sich 1 Kommune für das Projekt ausgesprochen,
bei einer Kommune steht die Entscheidung noch aus. Die übrigen 8 Kommunen
konnten wegen rechtlicher Bedenken und aus fiskalischen Gründen nicht für das
Projekt gewonnen werden.
4. Welche Chancen sieht der Kreis, den
Katzenbesitzern eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen aufzuerlegen?
Nach der derzeitigen Rechtslage hat der Kreis gar keine rechtliche
Möglichkeit, Katzenbesitzern eine derartige Pflicht aufzuerlegen. Diese
Möglichkeit hat nach dem neu ins Tierschutzgesetz aufgenommenen § 13 b
Tierschutzgesetz nach dem heutigen Stand die Landesregierung, indem sie durch
Erlass einer Rechtsverordnung entsprechende Maßnahmen anordnet. Die
Landesregierung plant derzeit, diese Zuständigkeit mittels einer
Zuständigkeitsverordnung auf die Kreisordnungsbehörden zu verlagern. Der
Landkreistag NRW hat an diesen Plänen der Landesregierung erhebliche Kritik
geübt.
Nach Inkrafttreten der Zuständigkeitsverordnung bestünde für den Kreis
zumindest theoretisch die Möglichkeit, entsprechende Maßnahmen anzuordnen.
Allerdings ist zu bedenken, dass für das bestehende Problem weniger
Freigängerkatzen, die einem Halter zugeordnet werden können, ursächlich sind,
sondern vielmehr verwilderte Katzen. Bei diesen ginge eine entsprechende
Anordnung in Ermangelung eines Halters aber ins Leere.