Beschluss: zur Kenntnis genommen

Es wird auf die der Einladung zur Kreisausschusssitzung als Anlage beigefügte Anfrage der GRÜNE-Fraktion vom 09.09.2014 verwiesen.

 

Zur Beantwortung der Anfrage teilt Landrat Pusch Folgendes mit:

 

1.       Ist dem Veterinäramt bekannt, an welchen Stellen sich im Kreis hohe Populationen von verwilderten Katzen aufhalten?

 

Aus Tierschutzanzeigen und Beschwerden von Bürgern sind dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt einzelne Stellen mit vergleichsweise hoher Population von verwilderten Katzen bekannt. Diese Kenntnis umfasst jedoch nicht flächendeckend alle Punkte im Kreis. Wenn und soweit sich eine solche Katzenpopulation an einem Ort entwickelt ohne von Mitbürgern wahrgenommen und/oder als störend empfunden zu werden, entzieht sich die Existenz dieses Ortes der Kenntnis des Veterinäramtes.

 

 

2.       Welche Maßnahmen und Unterstützungsmöglichkeiten sieht das Veterinäramt, diese Probleme langfristig zu bewältigen?

 

Langfristig ist die geschilderte Problematik nach Einschätzung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes nur zu bewältigen, wenn die unkontrollierte Fortpflanzung der verwilderten Katzen eingedämmt bzw. unterbunden wird. Hierzu müssten die fortpflanzungsfähigen Tiere durch Kastration bzw. Sterilisation unfruchtbar gemacht werden, was sich in der Praxis als zeit- und kostenträchtiges Unterfangen darstellt.

 

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hat zu diesem Zweck Überlegungen angestellt, ein Projekt zur Katzenkastration ins Leben zu rufen. Dieses Projekt soll sich nicht am sog. „Paderborner Modell“, sondern vielmehr an einem Projekt aus dem Kreis Euskirchen orientieren, da sich die kreisangehörigen Städte und Gemeinden aus rechtlichen Gründen nicht für das Paderborner Modell erwärmen können. Das hiesige Konzept sieht vor, Katzen an ausgesuchten Brennpunkten von Tierschützern (Tierschutzvereine und engagierte Privatpersonen) einfangen und von den niedergelassenen Tierärzten im Kreis kastrieren zu lassen. Die Tierärzte rechnen hierfür geringere Gebühren als nach der GOT ab (die Tierärztekammer hat bereits Zustimmung signalisiert) und die Kosten tragen die Kommunen und der Kreis anteilig.

 

 

3.       Wie stellt sich zu diesem Problem die Zusammenarbeit mit den Kommunen dar?

 

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hat seine Vorstellungen in einer gemeinsamen Besprechung mit den Ordnungsämtern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden am 12.03.2013 vorgestellt und in einer weiteren gemeinsamen Besprechung am 02.07.2014 das Votum der Kommunen abgefragt. Von den 10 kreisangehörigen Kommunen hat sich 1 Kommune für das Projekt ausgesprochen, bei einer Kommune steht die Entscheidung noch aus. Die übrigen 8 Kommunen konnten wegen rechtlicher Bedenken und aus fiskalischen Gründen nicht für das Projekt gewonnen werden.

 

 

4.       Welche Chancen sieht der Kreis, den Katzenbesitzern eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen aufzuerlegen?

 

Nach der derzeitigen Rechtslage hat der Kreis gar keine rechtliche Möglichkeit, Katzenbesitzern eine derartige Pflicht aufzuerlegen. Diese Möglichkeit hat nach dem neu ins Tierschutzgesetz aufgenommenen § 13 b Tierschutzgesetz nach dem heutigen Stand die Landesregierung, indem sie durch Erlass einer Rechtsverordnung entsprechende Maßnahmen anordnet. Die Landesregierung plant derzeit, diese Zuständigkeit mittels einer Zuständigkeitsverordnung auf die Kreisordnungsbehörden zu verlagern. Der Landkreistag NRW hat an diesen Plänen der Landesregierung erhebliche Kritik geübt.

 

Nach Inkrafttreten der Zuständigkeitsverordnung bestünde für den Kreis zumindest theoretisch die Möglichkeit, entsprechende Maßnahmen anzuordnen.

 

Allerdings ist zu bedenken, dass für das bestehende Problem weniger Freigängerkatzen, die einem Halter zugeordnet werden können, ursächlich sind, sondern vielmehr verwilderte Katzen. Bei diesen ginge eine entsprechende Anordnung in Ermangelung eines Halters aber ins Leere.