Beschluss: keine Beschlussfassung

 


Es wird auf die als Tischvorlage in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel ausliegende Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion gem. § 12 GeschO betr.          „Förderung Digitalisierung/Glasfaserausbau an Schulen“ vom 10.02.2022 verwiesen.

Bevor Dez. Lind die Antwort der Verwaltung auf die Anfrage betreffend „Förderung Digitalisierung/Glasfaserausbau an Schulen“ verliest, weist er in Abstimmung mit Herrn Ausschussvorsitzenden Jansen darauf hin, dass keine grundsätzliche Zuständigkeit dieses Ausschusses für dieses Themenfeld gegeben ist. Vor dem Hintergrund des anstehenden Strukturwandels wurde der Ausschuss jedoch in der Vergangenheit in Bezug auf die Mobilfunk- und Breitbandversorgung im Kreisgebiet generell über aktuelle Entwicklungen informiert und in diesem Zu-sammenhang auch entsprechende Anfragen beantwortet.

In Abhängigkeit vom Inhalt der Anfragen kann – wie in diesem Fall – auch eine Zuständigkeit von einem anderen Fachausschuss oder des Kreisausschusses gegeben sein. Dez. Lind bittet  dies bei entsprechenden Anfragen oder Anträgen zukünftig zu berücksichtigen.

Davon unabhängig trägt Dez. Lind nunmehr die Antworten auf die vorliegenden Frage-stellungen vor:

 

Frage 1:

Wie viele Schulstandorte im Kreisgebiet konnten bereits über das Weiße-Flecken-Programm ans Glasfasernetz angeschlossen werden?

 

Frage 2:

Wie viele Schulen – auch die, die sich nicht in Trägerschaft des Kreises befinden – sind derzeit noch nicht ans Glasfasernetz angeschlossen? Wie viele Schulen werden im Rahmen des       Weiße-Flecken-Programms noch mit Glasfaser versorgt?

 

Frage 3:

Welche Maßnahmen wurden bereits getroffen, um die bessere Anbindung der unterversorgten Schulstandorte zu gewährleisten? Wurde ein Förderantrag gestellt?

 

Antworten zu Frage 1, Frage 2 und Frage 3:

Im Kreis Heinsberg wird seit 2013 durch die Deutsche Glasfaser eigenwirtschaftlich ein Glasfaser-Netz errichtet. Der Kreis Heinsberg ist im Vergleich zu anderen Landkreisen bundesweit immer noch in einer Spitzenposition. Seit Beginn der Ausbauaktivitäten hat die Deutsche Glasfaser über 62.000 Glasfaseranschlüsse gebaut. Laut dem GigabitAtlas.NRW entspricht dies   einer Abdeckung von 64,1 % aller Anschlüsse.

 

Das 2019 gestartete kreisweite Förderprojekt ergänzt den bisherigen Ausbau an den               Adressen, wo immer noch „Weiße Flecken“ (weniger als 30 Mbit/s im Downloadbereich) zu  finden sind. Die Ausschreibung und Vergabe sind abgeschlossen worden und am 21.06.2021 wurde der Kooperationsvertrag zwischen der Deutschen Glasfaser und dem Kreis unter-zeichnet. Die bauliche Umsetzungsphase wird am 31.03.2022 mit einem Spatenstich offiziell begonnen. Für diesen Infrastrukturausbau wird die Deutsche Glasfaser den Kreis in zwei Teile entlang der Rur teilen. Durch diese Teilung sind auf beiden Seiten in etwa die gleiche Anzahl an Anschlüsse und Leitungslängen zu bauen bzw. zu verlegen. Es wird jeweils ein Tiefbauunternehmen für einen Teil des Kreises eingesetzt werden. Dadurch kann sichergestellt werden, dass immer mindestens in zwei Kommunen gleichzeitig gebaut werden wird.

 

Durch die finanzielle Unterstützung von Bund und Land werden 1.068 Adressen, darunter 928 Haushalte, 79 Unternehmen, 3 Krankenhäuser und 58 Schul- und Weiterbildungsstandorte, versorgt. Da die bauliche Projektumsetzung erst mit dem Spatenstich beginnt, sind bisher noch keine Schul- und Weiterbildungsstandorte durch das Förderprojekt angeschlossen worden. Mit Abschluss des Förderprojektes werden alle Schul- und Weiterbildungsstandorte am Glasfasernetz angeschlossen sein. Unabhängig vom Förderprojekt sind bereits durch den eigenwirtschaftlichen Ausbau der Deutschen Glasfaser 45 Schulstandorte am Glasfasernetz angebunden. Weitere 13 Standorte sind über das HFC-Netz (Fernsehkabel-Netz) gigabitfähig erschlossen.

 

Frage 4:

Nimmt der Kreis oder kreisangehörige Kommunen die Bundesförderung „Land.Funk“ in Anspruch? Falls ja, welche konkreten Projekte sind geplant?

 

Antwort:

Mit der Fördermaßnahme "Land.Funk - Anwendungen von Gigabit-Netzen für ländliche     Räume" des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sollen Modell- und Demonstrationsvorhaben gefördert werden, welche die Möglichkeiten der neuen Mobilfunktechnologie (Gigabitnetze) nutzen und damit einen Beitrag zur Sicherung von Teilhabe und Daseinsvorsorge in den länd-lichen Räumen in Deutschland leisten.

 

Für den Aufbau von gigabitfähigen Mobilfunknetzen (5G-Netz) müssen die Senderstandorte mit einer Glasfaser-Leitung versorgt sein. Ab der Mobilfunkantenne teilt ein 5G-Netz seine Bandbreite auf die gleichzeitig eingeloggten Nutzer auf (ein sog. Shared Medium). Erst mit      einer flächendeckenden Glasfaser-Verfügbarkeit kann auch ein flächendeckendes                       5G-Mobilfunkangebot gemacht werden.

 

Daraus abgeleitet ergibt sich, dass Modell- und Demonstrationsvorhaben, wie sie die Fördermaßnahme „Land.Funk“ unterstützt, erst umzusetzen sind, wenn eine ausreichende Verfügbarkeit des 5G-Netzes gegeben ist.

 

Beim Kreis Heinsberg und, soweit bekannt, bei den kreisangehörigen Kommunen steht der     leitungsgebundene Telekommunikationsinfrastrukturausbau im Fokus. Der Mobilfunkausbau wird, sofern die Tower Companies (Standort-)Anfragen stellen, sowohl vom Kreis als auch den kreisangehörigen Kommunen uneingeschränkt unterstützt.