Beschluss: keine Beschlussfassung

 


Es wird auf die als Tischvorlage in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel ausliegende Anfrage der AfD-Kreistagsfraktion gem. § 12 GeschO betr.           „Sonnensegel vor dem Kreishaus“ vom 16.02.2022 verwiesen.

Die Anfrage wird von der Verwaltung wie folgt beantwortet:

 

Frage 1:

Wie hoch waren die Kosten für die Anschaffung des sogenannten Sonnensegels einschließlich der baulichen Maßnahmen (Gesamtkosten)?

 

Antwort:

Die Errichtungskosten für das SunSail betrugen 25.400,- €, die erforderlichen baulichen Maßnahmen wurden im Zusammenhang mit der Errichtung der E-Ladesäule (Besucherparkplatz Valkenburger Straße) ausgeführt. Für die Verlegung der Kabel und den Umbau der Elektroverteilung wurden 5.231,23 € abgerechnet.

 

Frage 2:

Welche ständigen jährliche Kosten sind mit dem Betrieb der Anlage verbunden (z. B. Wartungskosten)?

 

Antwort:

Die Firma WPD führt eine jährliche Wartung an der Anlage durch, die Wartungskosten betragen 297,50 €/jährlich.

 

Frage 3:

Wie groß ist die Nennleistung für die Stromerzeugung der Anlage (Anlagenspezifikation laut Errichter)?

 

Antwort:

6 KWp

 

Frage 4:

Wie groß war im Jahr 2021 die tatsächlich erzeugte Strommenge?

 

Antwort:

Der Stromertrag betrug in 2021 8,12 MW, der Gesamtertrag ab Inbetriebnahme 10/2020 bis 02/2022 beträgt 8,70 MW.

 

Frage 5:

Wurde der gewonnene Strom in das öffentliche Netz eingespeist oder selbst verbraucht?

 

Frage 6:

Wie hoch waren gegebenenfalls die Erlöse der Einspeisung?

 

Antwort zu Frage 5 und Frage 6:

Beides, der nicht selbst genutzte Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist. Aufgrund der Anlagengröße (SunSail) und eines Jahresstromverbrauchs der Kreisverwaltung in Höhe von 670 MW/Jahr kann von 100 % Eigenverbrauch ausgegangen werden. Selbst außerhalb der Dienstzeiten der Kreisverwaltung findet eine Stromabnahme für den Betrieb der Brandmeldeanlage, Serverstandorte, Klimatisierung, Heizungspumpen sowie technischer Einrichtungen zur Datenübertragung statt. Somit mindert der erzeugte Strom die Bewirtschaftungskosten in Höhe von 29 Ct je KW (2.354,80 € in 2021). Der Ertrag wird in den kommenden Jahren durch die steigenden Strompreise zunehmen. Aufgrund der aktuellen Einspeisevergütung in Höhe von 6,73 Ct/KW bei Anlagen bis 10 KW ist die Optimierung des Eigenverbrauches bei der Anlagenauslegung stets Planungsziel.