Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Entgeltordnung für die Anton-Heinen-Volkshochschule des Kreises Heinsberg vom 18.07.2013 wird zu den Ziffern 3.2 (5) und 4. wie folgt gefasst:

 

„3.2 (5)    Inhaber/innen der Jugendleiter/innen-Card, der Eurecard und anderer Ermäßigungskarten, soweit deren Anbieter der VHS die Kosten vollständig erstatten.

 

4. Inkraftteten

 

Diese Entgeltordnung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.“


Die Kreissparkasse Heinsberg hat mit Schreiben vom 22.08.2013 an die Volkshochschule des Kreises Heinsberg darum gebeten, sich als Kooperationspartner am Mehrwertprogramm der Kreissparkasse Heinsberg „Ein starkes Stück Heimat“ zu beteiligen. Alle Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Heinsberg, die Inhaber der Sparkassen-Mehrwert-Card sind, erhalten bei den teilnehmenden Partnerunternehmen im Kreis Heinsberg Einkaufsvorteile. Nach Auskunft der Kreissparkasse ist es Ziel dieses Programms, Kaufkraft in der Region zu binden, dem Kunden einen Vorteil und den Kooperationspartnern eine stärkere Kundenbindung zu ermöglichen; außerdem bewirbt die Kreissparkasse teilnehmende Partnerangebote. Über die Art der Vergünstigungen entscheiden die Kooperationspartner in eigener Zuständigkeit. Derzeit beteiligen sich mehr als 200 Kooperationspartner aus dem Kreis Heinsberg an diesem Programm; aus dem Bildungs-, Kultur- bzw. touristischen Bereich sind dies u. a. der Heinsberger Tourist-Service e.V., das Info-Center Gangelt, KulturPur Hückelhoven, die Rurtal Produktion Erkelenz und die Rurtalkorbmacher Hückelhoven (Quelle: www.ein-starkes-stueck-heimat.de).

 

In dem o. a. Schreiben hat die Kreissparkasse ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die gewährten finanziellen Ermäßigungen von der Kreissparkasse erstattet werden; der Volkshochschule entstehen somit keine zusätzlichen Kosten.

 

Denkbar wäre, den Inhabern der Sparkassen-Mehrwert-Card eine Ermäßigung der Entgelte für Konzerte, Kabarettveranstaltungen, Lesungen und ähnliche Veranstaltungen (siehe 3.2 der der Einladung zur Sitzung des Kuratoriums der Anton-Heinen-Volkshochschule als Anlage beigefügten Entgeltordnung für die Anton-Heinen-Volkshochschule des Kreises Heinsberg) zu gewähren. Hierbei handelt es sich um Ermäßigungssätze für Einzelveranstaltungen in Höhe von bis zu 4,00 € bei Konzerten, Kabarettveranstaltungen und Lesungen sowie in Höhe von 1,00 € bei Vorträgen, die im VHS-Programm jeweils konkret ausgewiesen werden. Da eine Teilnahme an dem Programm für die Volkshochschule kostenneutral ist, werden keine Bedenken gesehen, die Ermäßigungstatbestände entsprechend zu erweitern. Soweit andere Anbieter (z. B. Kreditinstitute) ähnliche Programme auflegen sollten, steht die Volkshochschule auch hier einer Beteiligung aufgeschlossen gegenüber. Die Erweiterung der Entgeltordnung sollte von daher in generalisierender Form erfolgen.