Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschlussvorschlag:


Dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages  über die Förderung des Migrationsfachdienstes des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Jülich im Kreis Heinsberg in der der Einladung zur Kreisausschusssitzung beigefügten Fassung wird zugestimmt.


Das Diakonische Werk des Kirchenkreises Jülich ist Träger der Migrationsfachdienste „Inte-grationsagentur für Migranten“ und „Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer“ im Kreis Heinsberg. Diese Fachberatungsstellen werden aus Bundes- und Landesmitteln gefördert, wobei für den Träger ein Eigenanteil von ca. 50 % verbleibt.

 

Da der Migrationsfachdienst allen Bürgerinnen und Bürgern mit Informationen, Beratung, Unterstützung und Vermittlung zur Verfügung steht und damit einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der Integration leistet, wurde dem Diakonischen Werk seitens des Kreises seit dem Jahr 2009 ein Zuschuss in Höhe von 20.000,00 € jährlich zum Betrieb der Einrichtung gewährt. Seit dem Jahr 2011 erfolgt diese Zahlung auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages, dessen Abschluss der Kreistag in seiner Sitzung am 29.06.2010 für die Zeit vom 01.01.2011 bis 31.12.2014 - Dauer der Wahlperiode des seinerzeitigen Kreistages - beschlossen hat.

 

Aufgrund der Befristung bis 31.12.2014 beantragt das Diakonische Werk mit Datum vom 20.03.2014 erneut die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von jährlich 20.000,00 € ab dem Jahr 2015 (Anlage zur Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales). Die Aufgabenschwerpunkte sind in dem Antrag dargelegt.

 

Einen wesentlichen Bestandteil der Tätigkeit der Integrationsagenturen mit den Außenstellen Erkelenz und Übach-Palenberg bildet im Jahr 2014/2015 eine Integrationslotsenschulung. Diese findet nunmehr nach 2008/2009 und 2011/2012 bereits zum dritten Mal statt.

 

Die Integrationsagenturen sind des Weiteren in den Themenbereichen „Interkulturelle Woche“ und „Gemeinsam Älter werden im Kreis Heinsberg“, den Netzwerken „Netzwerk Integration“ und „Netzwerk der Migrantenselbstorganisationen“ sowie „im Beirat für Generationenfragen des Kreises Heinsberg“ tätig. Darüber hinaus werden der Betrieb des Interkulturellen Zentrums im Kreis Heinsberg unterstützt sowie verschiedene Projekte nachhaltig weiter fortgeführt, so z. B. „Café Vielfalt“, niederschwellige Frauensprachkurse, „Starke Eltern - starke Kinder“, „Bildungspaten“.

Der Migrationsfachdienst „Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer“ richtet sich an Zuwanderer mit einem dauerhaften Aufenthaltsstatus und deren Familien und unterstützt diese „auf dem Weg der sozialen Integration“. Während das Kommunale Integrationszentrum vorrangig die Aufgabe der Koordinierung, Beratung und Unterstützung der Einrichtungen des Regelsystems in der Kommune wahrnimmt, erfolgt hier eine Beratung der Betroffenen selbst.

Weitere Arbeitsbereiche des Migrationsfachdienstes sind die Mitarbeit in kommunalen Netzwerken, Öffentlichkeitsarbeit und Förderung der interkulturellen Öffnung.

 

Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist dem Kreis Heinsberg ein besonderes Anliegen. Dies findet sich auch im Leitbild des Kreises wieder. In der Kreistagssitzung vom 20.03.2014 wurde zudem die Einrichtung des Kommunalen Integrationszentrums nach den Vorgaben des Landes beschlossen. Dieses befindet sich zurzeit im Aufbau. In dem gleichzeitig beschlossenen Entwurf des Integrationskonzeptes des Kreises Heinsberg findet auch die Arbeit des Diakonischen Werkes Berücksichtigung.

 

Da mit dem Betrieb der Migrationsfachdienste seit nunmehr sechs Jahren ein wichtiger Beitrag für die Integration der Menschen mit Migrationshintergrund im Kreis Heinsberg geleistet wird und diese sich als wichtiger Bestandteil der Integrationsarbeit im Kreis Heinsberg etabliert haben, wird vorgeschlagen, dem Diakonischen Werk des Kirchenkreises Jülich zu den Kosten für die Migrationsfachdienste auch über 2014 hinaus auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 20.000,00 € zu gewähren.

 

Um dem Träger eine größere Planungssicherheit geben zu können, sieht der als Anlage der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales beigefügte Vertragsentwurf - unabhängig von der Dauer der Wahlperiode des derzeitigen Kreistages - eine Förderung für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2018 vor. Des Weiteren wird vorgeschlagen, die Modalitäten im Vergleich zu dem bis 31.12.2014 geltenden Vertrag dahingehend zu ändern, dass der Vertrag sich um jeweils drei Jahre verlängert, sofern er nicht unter Wahrung einer Kündigungsfrist von 18 Monaten zum Ende der jeweiligen Geltungsdauer durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird.

 

Aufgrund der Beratungen im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales wurden die Regelungen in § 4 Abs. 2 sowie § 6 Abs. 1 und 2 geändert. Der entsprechend geänderte Vertragsentwurf, in dem die wegfallenden Passagen durchgestrichen und neu eingefügte Passagen unterstrichen sind, ist der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses als Anlage beigefügt.

 

Kreistagsmitglied Schwinkendorf nimmt wegen Befangenheit an Beratung und Beschlussfassung nicht teil.