Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:


Der Kreis Heinsberg stellt zur Finanzierung der vorhandenen Fachberatungsstelle für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten gemäß § 67 SGB XII in Geilenkirchen, An Frankenruh 17, ab dem Haushaltsjahr 2022 eine institutionelle Förderung bereit.

 

Die Förderung ist befristet bis zum 31.12.2032.

 

Die Höhe der Förderung beträgt 50% der vom LVR festgestellten anerkennungsfähigen Personal-, Personalneben- sowie der erforderlichen Sachkosten inklusive einer durch nach Bezugsfertigkeit erstellten Schlussabrechnung nachgewiesenen kalkulatorischen Miete von bis zu 12,50 EUR/qm.

 

Eine Veränderung des zugrundeliegenden Stellenplans bedarf der Zustimmung des Kreises Heinsberg. 


Bereits seit Oktober 1989 ist der Caritasverband für die Region Heinsberg e. V. Träger der Fachberatungsstelle für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten gemäß § 67 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - (SGB XII). Die Trägerschaft des Caritasverbandes für die Region Heinsberg e. V. war seinerzeit von der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege im Kreis Heinsberg so abgestimmt worden.

 

Seit dem 01.02.1992 ist die Fachberatungsstelle in Geilenkirchen, An Frankenruh 17, ansässig. Nebenstellen bestehen in Heinsberg und Erkelenz.

 

Das Angebot richtete und richtet sich entsprechend § 1 der Verordnung zur Durchführung der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten an insbesondere alleinstehende Menschen in sozialen Problemsituationen, die sich z. B. aus (drohender) Wohnungslosigkeit, Arbeitsplatzverlust, Alkoholabhängigkeit, Straffälligkeit, Haftentlassung usw. anbahnen oder bereits eingetreten sind.

 

Die Beratungsstelle erfüllt insoweit eine Hauptaufgabe der Hilfen nach § 67 SGB XII, nämlich die Beratung und persönliche Unterstützung des Personenkreises (§§ 3  und 4 der VO)  im Auftrage der Sozialhilfeträger Landschaftsverband Rheinland (LVR) und Kreis Heinsberg. Ziele sind die

 

-          Vermeidung akuter Obdachlosigkeit

-          Wohnungssicherung (Abwendung drohender Obdachlosigkeit)

-          Persönliche und wirtschaftliche Existenzsicherung.

 

Immer ausgerichtet am individuellen Unterstützungsbedarf berät und unterstützt die Beratungsstelle z. B. bei der Wohnungssuche und bei akuten Problemlagen. Sie begleitet bei Behördengängen, vermittelt Betreuungsangebote.

 

Darüber hinaus ist die Fachberatungsstelle Ansprechpartner für die Betreiber der im Kreis vorhandenen Wohngruppen nach § 67 SGB XII für Haftentlassene, für Frauen und für Frauen mit Kindern.

 

Bei den 1989 zwischen Caritasverband, LVR und dem Kreis Heinsberg geführten Gesprächen zur Einrichtung und Finanzierung der Beratungsstelle vereinbarte man eine Kostenteilung zwischen LVR und Kreis von jeweils 50 % der Personal- und Sachkosten, die auch heute noch so besteht.

 

In Anlehnung an die damals geübte Praxis erfolgte die Förderung im Rahmen der Einzelfallhilfe, d. h. die Förderung wurde auf die Beratungsfälle umgelegt. Ein Kreisausschuss- bzw. Kreistagsbeschluss wurde daher nicht herbeigeführt.

 

Bereits vor Jahren erfolgte eine Umstellung, die Förderung wird seitdem unabhängig von der Zahl der Beratungsfälle in Form einer monatlichen Abschlagszahlung und jährlichen Spitzabrechnung erbracht.

 

Als förderfähig werden anerkannt die Bruttopersonalkosten für 2 Sozialarbeiter/innenstellen bis S 12 TVöD SuE, 0,5 Verwaltungskraftstellen bis EG 6 TVöD, die Personalnebenkosten für diese Dienstkräfte sowie zwingend erforderliche Sachkosten.

 

Für das Förderjahr 2022 hat der LVR Personalkosten in Höhe von insgesamt 186.199 EUR und Sachkosten in Höhe von 25.178 EUR anerkannt. Hiervon entfallen jeweils auf den Kreis 50 %, also insgesamt 105.688 EUR.

 

In den Sachkosten enthalten ist eine „kalkulatorische Miete“ für die als Beratungsstelle genutzten Flächen von 9.795 EUR (144 qm x 5,67 EUR x 12). Dieser Betrag ist seit 1992 unverändert.

 

In einem Gespräch am 13.12.2018 mit Sozialdezernentin und Sozialamtsleiter beschrieb der Caritasverband für die Region Heinsberg e.V. den sanierungsbedürftigen Zustand der Fachberatungsstelle (ehemaliges Kinderdorf Geilenkirchen, gebaut Mitte der 1970er Jahre).

Der bauliche Zustand sei über die bisherige Nutzungsdauer von annähernd 50 Jahren auch aufgrund der seinerzeit verwendeten Materialien desolat. Der Caritasverband stellte seine Pläne für den Neubau der Fachberatungsstelle und den hierfür erforderlichen Finanzierungsaufwand vor.

 

Danach wird sich die bisherige kalkulatorische Miete voraussichtlich auf 21.600 EUR p.A. erhöhen. Zugrunde gelegt ist hier ein Ansatz von 12,50 EUR x 144 qm, der nicht überschritten werden soll.

Der Kostenansatz ist nachvollziehbar. Der LVR hat mitgeteilt, dass er diesen Höchstbetrag anzuerkennen bereit ist.

Für die Kostenträger bedeutet dies ab der Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme hinsichtlich der Sachkosten eine Mehrbelastung von jeweils 5.918 EUR p. A. im Vergleich zu den bisher aufgewendeten Kosten.

Die Verwaltung schlägt vor, die Fachberatungsstelle für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten gemäß § 67 SGB XII in Trägerschaft des Caritasverbandes für die Region Heinsberg ab dem Haushaltsjahr 2022 institutionell in Höhe von 50% der vom LVR festgestellten anerkennungsfähigen Personal-, Personalneben- sowie der erforderlichen Sachkosten inklusive einer durch nach Bezugsfertigkeit erstellten Schlussabrechnung nachgewiesenen kalkulatorischen Miete von bis zu 12,50 EUR/qm zu fördern. Die Veränderung des zugrundeliegenden Stellenplans muss dabei der Zustimmung des Kreises Heinsberg unterliegen, um unvorhergesehene Personalmehrkosten zu vermeiden.

 

Weiter wird vorgeschlagen, die Förderung bis zum 31.12.2032 zu befristen, da der Auslauf der der Kalkulation des Caritasverbandes zugrundeliegenden Kredite zu einer Veränderung der Finanzierungsgrundlagen führt.