Sitzung: 03.05.2022 Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0058/2022
Es wird auf die der Einladung zur Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel am 03.05.2022 als
Anlage beigefügte Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion vom 31.03.2022 verwiesen.
Ausschussvorsitzender
Jansen macht den Vorschlag aus Zeitgründen auf die Verlesung der Antwort in der
Sitzung zu verzichten. Die Ausschussmitglieder verständigen sich mehrheitlich
darauf, dass die Antwort der Niederschrift beigefügt wird.
Die Antwort
der Verwaltung auf die vorliegenden Fragestellungen:
Frage 1:
Welche
PV-Anlagen wurden seit 2020 realisiert?
Antwort:
Folgende
PV-Anlagen wurden seit 2020 realisiert:
- Ende des Jahres 2020 wurde auf dem
Vorplatz des Kreisverwaltungsgebäudes Heinsberg ein Sonnensegel
installiert. Die Anlagenleistung beträgt 6 kWp. Der Energieertrag betrug
im vergangenen Jahr 8.120 kWh. Die Eigenverbrauchsquote liegt bei 100 %.
Die CO2-Reduzierung ist mit ca. 2,0 Tonnen/Jahr zu beziffern.
- Im
Jahr 2021 wurde auf den Dachflächen der Mülldeponie Rothenbach eine
Photovoltaikanlage installiert. Die Anlagenleistung
beträgt 25,5 kWp bei einer CO2-Reduzierung ca. 8 Tonnen/Jahr.
- Ebenfalls im Jahr 2021 wurde auf den
Dachflächen der Mülldeponie Hahnbusch eine Photovoltaikanlage mit einer
Anlagenleistung von 82 kWp installiert. Die CO2-Reduzierung beläuft sich
auf ca. 25 Tonnen/Jahr.
- Zudem
wurde, ebenfalls im Jahr 2021, auf den Dachflächen der Kreisleitstelle
eine Photovoltaikanlage zur Reduzierung des Eigenstromverbrauchs
installiert. Die Anlagenleistung beträgt 99,75 kWp, die CO2-Reduzierung
ca. 30 Tonnen/Jahr. Der jährliche Energieertrag beträgt 88.762 kWh, der
jährliche Eigenverbrauch 67.465 kWh; dies entspricht einer
Eigenverbrauchsquote in Höhe von 76 %. Der jährliche
Gesamtenergieverbrauch an der Liegenschaft beträgt 222.000 kWh.
Frage 2:
Welche Projekte
befinden sich im Bau oder werden aktuell vorbereitet?
Antwort:
Nachfolgend
aufgeführte Photovoltaikanlagen sind für 2022 geplant:
- Bildungshaus Heinsberg -
Photovoltaikanlage zur Reduzierung des Eigenstromverbrauchs.
Anlagenleistung 16,60 kWp, CO2-Reduzierung
ca. 5 Tonnen/Jahr, jährlicher Energieertrag 14.819 kWh, jährlicher
Eigenverbrauch 10.282 kWh. Dies entspricht einer Eigenverbrauchsquote in Höhe
von 70 %. Der jährliche Gesamtenergieverbrauch an der Liegenschaft beträgt 31.200 kWh.
- Janusz-Korczak-Schule Heinsberg -
Photovoltaikanlage zur Reduzierung des Eigenstromverbrauchs.
Anlagenleistung 9,96 kWp, CO2-Reduzierung ca.
3,5 Tonnen/Jahr, jährlicher Energieertrag 10.188 kWh, jährlicher Eigenverbrauch
6.731 kWh. Dies entspricht einer Eigenverbrauchsquote in Höhe von 63 %. Der
jährliche Gesamtenergieverbrauch an der Liegenschaft beträgt 24.055 kWh.
- VHS-Gebäude Heinsberg -
Photovoltaikanlage einschl. Batteriespeicher (7,68 kWh) zur Reduzierung
des Eigenstromverbrauchs.
Anlagenleistung
9,75 kWp, CO2-Reduzierung ca. 3,5 Tonnen/Jahr, jährlicher Energieertrag 10.169
kWh, jährlicher Eigenverbrauch 8.564 kWh. Dies entspricht einer
Eigenverbrauchsquote in Höhe von 84 %. Der jährliche Gesamtenergieverbrauch an
der Liegenschaft beträgt 22.300 kWh.
- Kreisgymnasium Heinsberg -
Photovoltaikanlage zur Reduzierung des Eigenstromverbrauchs.
Anlagenleistung 70,13 kWp, CO2-Reduzierung
ca. 23,5 Tonnen/Jahr, jährlicher Energieertrag 70.145 kWh, jährlicher
Eigenverbrauch 60.572 kWh. Dies entspricht einer Eigenverbrauchsquote in Höhe
von 86,5 %. Der jährliche Gesamtenergieverbrauch an der Liegenschaft beträgt
246.000 kWh.
Anmerkung: Das
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes
Nordrhein-Westfalen stellt im Rahmen der Billigkeitsrichtlinie für kommunale
Klimaschutzinvestitionen 40 Mio. Euro für den Klimaschutz zur Verfügung, um
wichtige Maßnahmen, die sich infolge der Corona-Pandemie verzögert haben oder
gar ganz ausgeblieben sind, nachträglich anzustoßen. Alle Kommunen und Kreise
in Nordrhein-Westfalen können Kompensationsmittel in Form eines nicht
rückzahlbaren Zuschusses beantragen. Die Höhe des maximal möglichen Zuschusses
wird analog zum Gemeindefinanzierungsgesetz in Abhängigkeit von der
Einwohnerzahl und der jeweiligen Gemeindegebietsfläche berechnet. Für den Kreis
Heinsberg steht demnach eine Förderung in Höhe von 120.809,12 Euro bei einer
Förderquote von 100 % zur Verfügung.
Nach
Abstimmung im Hause werden mit diesen Mitteln, unter Federführung durch das Amt
für Gebäudewirtschaft, Photovoltaikanlagen auf dem Dach des Kreisgymnasiums
errichtet.
- Kreisverwaltung Heinsberg - Photovoltaikanlage zur Reduzierung des
Eigenstromverbrauchs.
Anlagenleistung 135 kWp, CO2-Reduzierung ca.
40 Tonnen/Jahr, jährlicher Energieertrag 133.500 kWh, jährlicher Eigenverbrauch
120.000 kWh. Dies entspricht einer Eigenverbrauchsquote in Höhe von 90 %. Der
jährliche Gesamtenergieverbrauch an der Liegenschaft beträgt 998.000 kWh.
- Die Errichtung einer
PV-Freiflächenanlage auf der stillgelegten und der in der Zwischenzeit
größtenteils endabgedichteten Abfalldeponie in Wassenberg-Rothenbach
wurde bereits im Jahr 2012 einer
umfangreichen Prüfung unterzogen. Seinerzeit wurde das Projekt mangels
Wirtschaftlichkeit und aufgrund der Entfernung zum Netzeinspeisepunkt nicht
weiterverfolgt. Jedoch haben sich die Rahmenbedingungen nach weiteren
Endabdichtungsmaßnahmen im Jahr 2021 und vor allem im letzten halben Jahr
aufgrund der energiepolitischen Gegebenheiten geändert. Aktuell wurden seitens der Verwaltung
entsprechende Vorplanungen für PV-Anlagen auf der Deponie Rothenbach erneut
aufgenommen. Hierbei sind jedoch noch technische und rechtliche Fragen zu
klären. Die Verwaltung wird zu gegebener
Zeit über die Ergebnisse berichten. Die Deponie Gangelt-Hahnbusch befindet sich
derzeit noch in der Rekultivierungsphase. Die für die Errichtung einer
PV-Freiflächenanlage erforderliche Endabdichtung wird nicht mittelfristig
abgeschlossen sein. Aktuelle Prüfungen in Bezug auf die Errichtung einer
PV-Freiflächenanlage scheiden daher aus.
Hinweis zur
Grundlage der CO2-Ermittlung: Der angegebene CO2-Anteil hat sich durch den
zunehmenden Anteil regenerativer Energiequellen im Energiemix deutlich nach unten
verschoben; z.B. wurde 2008 durch einen höheren Braunkohle- und
Steinkohleanteil innerhalb der Stromerzeugung mit einem CO2-Anteil in Höhe von
ca. 850 g/kWh gerechnet. 2022 beträgt der CO2-Anteil im Energiemix ca.
380g/kWh.
Frage 3:
Auf welchen
kreiseigenen Gebäuden oder Flächen ist eine PV-Anlage unwirtschaftlich oder
technisch nicht realisierbar? Wir bitten um Erläuterung der Ergebnisse über die
Wirtschaftlichkeitsberechnung bzw. über die technischen Ausschlussgründe.
Antwort:
Die
Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen auf Dächern sind in den letzten Jahren
erheblich zurückgegangen, während der Kostenrückgang zur Errichtung der Anlagen
deutlich abflachte. Dadurch ist ein wirtschaftlicher Betrieb von PV-Anlagen bis
100 kWp nur noch möglich, wenn der Großteil des Stroms selbst verbraucht werden
kann.
Einspeisevergütung
April 2022: bis 10 kWp 6,53 ct/kW
bis
40 kWp 6,34 ct/kW
bis
100 kWp 4,96 ct/kW
Die Degression
beträgt min. 0,40 %/Monat und max. 2,5 %/Monat.
Der Ertrag aus
allen seit 2008 installierten und geplanten Photovoltaikanlagen auf
kreiseigenen Liegenschaften beträgt 946 MW/Jahr. Somit wäre nach Umsetzung der
für 2022 geplanten PV-Anlagen eine regenerative Stromerzeugung in Höhe von 43 %
des Gesamtstromverbrauchs der kreiseigenen Liegenschaften (ca. 2.200 MW/Jahr)
erreicht.
Auf allen
anderen Gebäuden ist eine Nutzung von PV-Dachanlagen nicht wirtschaftlich, die
Investition übersteigt die Rendite aus Eigenverbrauch und Einspeisevergütung.