Sitzung: 03.05.2022 Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel
Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und
Strukturwandel zu folgenden Punkten:
Beitritt
des Kreises Heinsberg zum Gigawattpakt für Erneuerbare Energien
Am
21.03.2022 wurde der Gigawattpakt für Erneuerbare Energien geschlossen. Ziel
ist es, die Stromerzeugungskapazitäten aus Erneuerbaren Energien bis 2028 auf
fünf Gigawatt mehr als zu verdoppeln und gleichzeitig den Ausbau der Erneuerbaren
zur Wärmeerzeugung zu forcieren. Mehr als 50 Kommunen, Kreise, Projektträger
und energiewirtschaftliche Unternehmen haben mit der Landesregierung diesen
Pakt geschlossen, um durch eigene Beiträge den Ausbau Erneuerbarer Energien zu
beschleunigen. Der Kreis Heinsberg ist ebenfalls als Gründungsmitglied
beigetreten, um durch eigene Beiträge, wie beispielsweise den Ausbau von
PV-Anlagen auf kreiseigenen Gebäuden oder Deponiegeländen, das gesteckte Ziel
zu erreichen und somit den Klimaschutz weiter zu unterstützen und die
Energiesicherheit vor dem Hintergrund des laufenden Strukturwandels zu
gewährleisten.
Verkehrszählung
im Bereich der Ortslage Geilenkirchen-Gillrath (L 47)
Am
31.03.2022 hat ein informativer Austausch zum Thema „Ergebnisse der Verkehrszählung
in Gillrath (L 47)“ mit Straßen.NRW stattgefunden. An diesem Gespräch haben
Ausschussvorsitzender Jansen, Dezernent Lind, Amtsleiterin von der Loo und Herr
Deußen sowie drei weitere Vertreter von Straßen.NRW teilgenommen. Wie in der
Ausschusssitzung am 22.02.2022 angekündigt, wurden die Ergebnisse der
Verkehrszählung in Gillrath entsprechend weitergegeben mit der Bitte, ggf. die
Verkehrsströme nochmals intensiv zu bewerten.
Teststrecke
und Referenzstrecke für temperaturabgesenkte Asphalte im Zuge einer Deckenerneuerung auf der Kreisstraße
(K) 32 zwischen dem Einmündungsbereich „Brüsseler Allee“ und dem Kreisverkehr
bei Erkelenz-Tenholt auf einer Länge von ca. 625,0 m
Die K 32
verläuft von der L 117 bei Hückelhoven-Doveren in östliche Richtung durch das
Stadtgebiet Hückelhoven und Erkelenz bis zur L 366 bei Erkelenz-Bellinghoven.
Im Bereich zwischen der Einmündung „Berliner Allee“ und dem Kreisverkehr bei
Erkelenz-Tenholt muss die Deckschicht der Fahrbahn auf Grund des schlechten
Zustandes saniert werden. Die Arbeiten sollen im Herbst 2022 durchgeführt
werden.
Der
Oberflächenzustand der Fahrbahn weist zahlreiche Einzelrisse, Netzrisse und
Flickstellen auf und ist zudem sehr offenporig.
Asphalt hat
als Baustoff den großen Vorteil, zu 100% recycelbar zu sein und das
insbesondere unter Wiederverwendung des enthaltenen Bitumens als Bindemittel.
Es wird also in den nächsten Jahren zur Schonung natürlicher Ressourcen darauf
ankommen, die Zugaberaten von qualifiziert aufbereitetem Asphaltgranulat
systematisch zu steigern, um möglichst nahe dem Ziel der CO2-Neutralität zu
kommen. Um das im Asphaltgranulat enthaltene, teilweise in der Liegezeit durch
UV-Strahlung gealterte Bitumen zu reaktivieren und die
Verarbeitungstemperaturen möglichst zu reduzieren, werden seit Jahren
erfolgreich Rejuvenatoren eingesetzt. Es handelt sich hierbei z. B. um
mineralische oder pflanzliche Öle, die der Asphaltmischung neben Neubitumen
zugesetzt werden, um das gealterte Bitumen bei möglichst reduzierten Temperaturen
verarbeitbarer zu machen. Das sich ergebende Temperaturfenster wird deutlich
vergrößert und die Qualität des damit hergestellten Asphaltes deutlich
verbessert.
Über den
Kontakt zu Professor Radeberg von der Ruhr-Universität Bochum und der
Firma SRIPATH, die einen solchen
Rejuvenator auf pflanzlicher Basis herstellt, soll nunmehr in Zusammenarbeit
mit dem Fachamt des Kreises Heinsberg eine Deckensanierung im oben
beschriebenen Sanierungsabschnitt erfolgen. Der Sanierungsabschnitt soll in
eine Teststrecke und eine Referenzstrecke hälftig aufgeteilt werden. Mehrkosten
durch dieses Projekt entstehen nicht.
Ziel soll
es sein, eine klassifizierte Straße unter Verkehr über einen längeren Zeitraum
zu beobachten, um den positiven Effekt sowohl bei der Produktion, beim Einbau
und während der Liegezeit zu dokumentieren.
Teilnahme
am Pilotprojekt des AVV zum Job-Ticket Split
Das
„Job-Ticket Split“ eignet sich für Unternehmen, Verbände, Behörden und
vergleichbare Institutionen mit mindestens 15 Beschäftigten und ist derzeit ein
Pilotprojekt der Aachener Verkehrsverbund GmbH. Das „Job-Ticket Split“
kombiniert einen solidarischen Arbeitgeberanteil und einen fakultativen
Arbeitnehmerbetrag. Konkret bedeutet dies, dass der Arbeitgeber für den
„berechtigten Personenkreis“ seiner Mitarbeitenden einen festen Monatsbeitrag
zahlt, unabhängig von der Anzahl der konkret in Anspruch genommenen Job-Tickets
durch die Mitarbeitenden. Die Mitarbeitenden zahlen ihren Anteil aber nur, wenn
sie das Ticket auch wirklich abonnieren. Dabei legt der Arbeitgeber selbst
fest, mit welchem Beitrag er die umwelt- und klimafreundliche Mobilität seiner
Mitarbeitenden fördern will.
Die
Verwaltung hat entsprechende Abstimmungsgespräche mit der Aachener
Verkehrsverbund GmbH und der WestVerkehr GmbH vorgenommen und ist zu dem
Ergebnis gekommen, das in Rede stehende Ticket seinen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern anbieten zu wollen. Derzeit laufen noch abschließende Abstimmungen
hinsichtlich der vertraglichen Modalitäten etc.
Zur
Teilnahme am Pilotprojekt ist ein entsprechender Vertrag zwischen dem Kreis
Heinsberg, der WestVerkehr GmbH und dem Aachener Verkehrsverbund GmbH zu
schließen. Der Vertrag ist jährlich kündbar bzw. maximal gültig bis zum Ende
des Pilotprojektzeitraumes am 31.12.2023. Die AVV GmbH hat jedoch bereits die
Verlängerung des Pilotprojektzeitraums bei der Bezirksregierung Köln beantragt
und plant bei erfolgreichem Projektabschluss die Überführung des „Job-Ticket
Split“ in das Regeltarifsystem.
Das
Job-Ticket Split ist im gesamten AVV-Gebiet, in den angrenzenden VRS-Städten
sowie auf den in die Nachbarregionen führenden AVV-Buslinien gültig. Weiter
können Ergänzungstickets für das Teilgebiet des VRR, das VRS-Gebiet und
Ostbelgien erworben werden. Derzeit führt der AVV auch Verhandlungen mit
niederländischen Verkehrsverbänden, um auch hier Ergänzungstickets anbieten zu
können. Das personalisierte Job-Ticket
Split gilt 24/7 in allen Bussen und Bahnen des Nahverkehrs im erweiterten
AVV-Netz. Es wird montags bis freitags ab 19:00 Uhr sowie an Wochenenden und
Feiertagen ganztägig zur Familien- und Gruppenkarte, denn dann können ein
weiterer Erwachsener und 3 Kinder unter 15 Jahren unentgeltlich mitfahren.
Es ist
beabsichtigt, die Einführung des Tickets frühestens mit Ablauf der Gültigkeit
des sog. 9-Euro-Tickets vorzunehmen, da das Job-Ticket andernfalls für die
Mitarbeitenden unwirtschaftlich wäre und Arbeitgeberanteile ohne Mehrwert
geleistet würden.
Für den
Kreis Heinsberg bietet das Angebot auch die Chance, sich als moderner, umwelt-
und klimabewusster Arbeitgeber zu positionieren und damit bei der
Mitarbeitersuche zu punkten sowie das „Betriebliche Mobilitätsmanagement der
Kreisverwaltung Heinsberg“ sinnvoll zu ergänzen.
Über die
weiteren Entwicklungen in Bezug auf die Einführung des Job-Tickets erfolgen zu
gegebener Zeit ergänzende Informationen.
STADTRADELN
im Kreis Heinsberg
Als
Maßnahme des integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes nimmt der Kreis
Heinsberg auch in diesem Jahr an der Kampagne STADTRADELN teil. Alle 10 kreisangehörigen Kommunen schließen
sich der Teilnahme an. Vom 06. Mai bis zum 26. Mai 2022 sollen möglichst viele
Alltagswege mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Teams können wettkampf-mäßig
um die meisten geradelten Kilometer antreten. Mit der Kampagne STADTRADELN wird
kollektiv auf die Themen Radfahren, Gesundheitsförderung und Klimaschutz
aufmerksam gemacht. Hierfür werden u.a. diverse Radtouren im Kreis Heinsberg
durch den ADFC e.V. angeboten. Die Organisation erfolgt zentral über den Kreis
Heinsberg in enger Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen.
„Lückenschluss
Linnich – Baal (Reaktivierung)“ in den ÖPNV-Bedarfsplan und den
ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes NRW aufgenommen
Die Kreise
Düren und Heinsberg finanzieren bekanntlich seit Anfang des Jahres 2020 in
Abstimmung mit dem Nahverkehr Rheinland (NVR), dem zuständigen
SPNV-Aufgabenträger, die Vorplanung zum Lückenschluss Linnich – Baal auf der
Schiene. Der Ausschuss für Verkehr des Landes NRW hat in seiner letzten Sitzung
vor der Landtagswahl 2022 beschlossen, dass das Investitionsvorhaben
„Lückenschluss Linnich – Baal (Reaktivierung)“ in den ÖPNV-Bedarfsplan und den
ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes NRW aufgenommen wird. Damit ist
nun die Voraussetzung dafür geschaffen, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine
Förderung mit Landesmitteln für das Projekt erfolgen kann.
Das Projekt
konnte in den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes NRW aufgenommen werden, da der
abgestimmte Nachweis der Wirtschaftlichkeit („Standardisierte Bewertung“) unter
der Federführung des NVR und in Abstimmung vor allem mit den Kreisen Düren und
Heinsberg erbracht wurde. Dabei wurde für die Vorzugsvariante der Planer ein
Nutzen-Kosten-Indikator von 1,94 errechnet. Wird zudem ein dem Planungsstand
entsprechender Sicherheitszuschlag bei den Investitionskosten für
Unvorhergesehenes (Risiken) hinzugenommen, bleibt immer noch ein
Nutzen-Kosten-Indikator von 1,45 bestehen. Die Kosten für die Reaktivierung
werden derzeit auf gut 36 Millionen Euro geschätzt. Damit ist das Projekt unter
den gegenwärtigen Rahmenbedingungen volkswirtschaftlich sinnvoll und damit
grundsätzlich förderfähig. Nach dem Abschluss der Leistungsphasen eins und zwei
(Vorplanungen) stehen nun die Leistungsphasen drei und vier (Entwurfs- und Genehmigungsplanung)
an. Daran wird sich das Planfeststellungsverfahren zur Schaffung des Baurechts
anschließen.