Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel zu folgenden Punkten:

 

Beitritt des Kreises Heinsberg zum Gigawattpakt für Erneuerbare Energien

 

Am 21.03.2022 wurde der Gigawattpakt für Erneuerbare Energien geschlossen. Ziel ist es, die Stromerzeugungskapazitäten aus Erneuerbaren Energien bis 2028 auf fünf Gigawatt mehr als zu verdoppeln und gleichzeitig den Ausbau der Erneuerbaren zur Wärmeerzeugung zu forcieren. Mehr als 50 Kommunen, Kreise, Projektträger und energiewirtschaftliche Unternehmen haben mit der Landesregierung diesen Pakt geschlossen, um durch eigene Beiträge den Ausbau Erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Der Kreis Heinsberg ist ebenfalls als Gründungsmitglied beigetreten, um durch eigene Beiträge, wie beispielsweise den Ausbau von PV-Anlagen auf kreiseigenen Gebäuden oder Deponiegeländen, das gesteckte Ziel zu erreichen und somit den Klimaschutz weiter zu unterstützen und die Energiesicherheit vor dem Hintergrund des laufenden Strukturwandels zu gewährleisten.

 

 

Verkehrszählung im Bereich der Ortslage Geilenkirchen-Gillrath (L 47)

 

Am 31.03.2022 hat ein informativer Austausch zum Thema „Ergebnisse der Verkehrszählung in Gillrath (L 47)“ mit Straßen.NRW stattgefunden. An diesem Gespräch haben Ausschussvorsitzender Jansen, Dezernent Lind, Amtsleiterin von der Loo und Herr Deußen sowie drei weitere Vertreter von Straßen.NRW teilgenommen. Wie in der Ausschusssitzung am 22.02.2022 angekündigt, wurden die Ergebnisse der Verkehrszählung in Gillrath entsprechend weitergegeben mit der Bitte, ggf. die Verkehrsströme nochmals intensiv zu bewerten.

 

 

Teststrecke und Referenzstrecke für temperaturabgesenkte Asphalte im Zuge einer           Deckenerneuerung auf der Kreisstraße (K) 32 zwischen dem Einmündungsbereich „Brüsseler Allee“ und dem Kreisverkehr bei Erkelenz-Tenholt auf einer Länge von ca. 625,0 m

 

Die K 32 verläuft von der L 117 bei Hückelhoven-Doveren in östliche Richtung durch das Stadtgebiet Hückelhoven und Erkelenz bis zur L 366 bei Erkelenz-Bellinghoven. Im Bereich zwischen der Einmündung „Berliner Allee“ und dem Kreisverkehr bei Erkelenz-Tenholt muss die Deckschicht der Fahrbahn auf Grund des schlechten Zustandes saniert werden. Die Arbeiten sollen im Herbst 2022 durchgeführt werden.

 

Der Oberflächenzustand der Fahrbahn weist zahlreiche Einzelrisse, Netzrisse und Flickstellen auf und ist zudem sehr offenporig.

 

Asphalt hat als Baustoff den großen Vorteil, zu 100% recycelbar zu sein und das insbesondere unter Wiederverwendung des enthaltenen Bitumens als Bindemittel. Es wird also in den nächsten Jahren zur Schonung natürlicher Ressourcen darauf ankommen, die Zugaberaten von qualifiziert aufbereitetem Asphaltgranulat systematisch zu steigern, um möglichst nahe dem Ziel der CO2-Neutralität zu kommen. Um das im Asphaltgranulat enthaltene, teilweise in der Liegezeit durch UV-Strahlung gealterte Bitumen zu reaktivieren und die Verarbeitungstemperaturen möglichst zu reduzieren, werden seit Jahren erfolgreich Rejuvenatoren eingesetzt. Es handelt sich hierbei z. B. um mineralische oder pflanzliche Öle, die der Asphaltmischung neben Neubitumen zugesetzt werden, um das gealterte Bitumen bei möglichst reduzierten Temperaturen verarbeitbarer zu machen. Das sich ergebende Temperaturfenster wird deutlich vergrößert und die Qualität des damit hergestellten Asphaltes deutlich verbessert.

 

Über den Kontakt zu Professor Radeberg von der Ruhr-Universität Bochum und der Firma   SRIPATH, die einen solchen Rejuvenator auf pflanzlicher Basis herstellt, soll nunmehr in Zusammenarbeit mit dem Fachamt des Kreises Heinsberg eine Deckensanierung im oben beschriebenen Sanierungsabschnitt erfolgen. Der Sanierungsabschnitt soll in eine Teststrecke und eine Referenzstrecke hälftig aufgeteilt werden. Mehrkosten durch dieses Projekt entstehen nicht.

 

Ziel soll es sein, eine klassifizierte Straße unter Verkehr über einen längeren Zeitraum zu beobachten, um den positiven Effekt sowohl bei der Produktion, beim Einbau und während der Liegezeit zu dokumentieren.

 

 

Teilnahme am Pilotprojekt des AVV zum Job-Ticket Split

 

Das „Job-Ticket Split“ eignet sich für Unternehmen, Verbände, Behörden und vergleichbare Institutionen mit mindestens 15 Beschäftigten und ist derzeit ein Pilotprojekt der Aachener Verkehrsverbund GmbH. Das „Job-Ticket Split“ kombiniert einen solidarischen Arbeitgeberanteil und einen fakultativen Arbeitnehmerbetrag. Konkret bedeutet dies, dass der Arbeitgeber für den „berechtigten Personenkreis“ seiner Mitarbeitenden einen festen Monatsbeitrag zahlt, unabhängig von der Anzahl der konkret in Anspruch genommenen Job-Tickets durch die Mitarbeitenden. Die Mitarbeitenden zahlen ihren Anteil aber nur, wenn sie das Ticket auch wirklich abonnieren. Dabei legt der Arbeitgeber selbst fest, mit welchem Beitrag er die umwelt- und klimafreundliche Mobilität seiner Mitarbeitenden fördern will.

Die Verwaltung hat entsprechende Abstimmungsgespräche mit der Aachener Verkehrsverbund GmbH und der WestVerkehr GmbH vorgenommen und ist zu dem Ergebnis gekommen, das in Rede stehende Ticket seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anbieten zu wollen. Derzeit laufen noch abschließende Abstimmungen hinsichtlich der vertraglichen Modalitäten etc.

Zur Teilnahme am Pilotprojekt ist ein entsprechender Vertrag zwischen dem Kreis Heinsberg, der WestVerkehr GmbH und dem Aachener Verkehrsverbund GmbH zu schließen. Der Vertrag ist jährlich kündbar bzw. maximal gültig bis zum Ende des Pilotprojektzeitraumes am 31.12.2023. Die AVV GmbH hat jedoch bereits die Verlängerung des Pilotprojektzeitraums bei der Bezirksregierung Köln beantragt und plant bei erfolgreichem Projektabschluss die Überführung des „Job-Ticket Split“ in das Regeltarifsystem.

Das Job-Ticket Split ist im gesamten AVV-Gebiet, in den angrenzenden VRS-Städten sowie auf den in die Nachbarregionen führenden AVV-Buslinien gültig. Weiter können Ergänzungstickets für das Teilgebiet des VRR, das VRS-Gebiet und Ostbelgien erworben werden. Derzeit führt der AVV auch Verhandlungen mit niederländischen Verkehrsverbänden, um auch hier Ergänzungstickets anbieten zu können.  Das personalisierte Job-Ticket Split gilt 24/7 in allen Bussen und Bahnen des Nahverkehrs im erweiterten AVV-Netz. Es wird montags bis freitags ab 19:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig zur Familien- und Gruppenkarte, denn dann können ein weiterer Erwachsener und 3 Kinder unter 15 Jahren unentgeltlich mitfahren.

Es ist beabsichtigt, die Einführung des Tickets frühestens mit Ablauf der Gültigkeit des sog. 9-Euro-Tickets vorzunehmen, da das Job-Ticket andernfalls für die Mitarbeitenden unwirtschaftlich wäre und Arbeitgeberanteile ohne Mehrwert geleistet würden.

Für den Kreis Heinsberg bietet das Angebot auch die Chance, sich als moderner, umwelt- und klimabewusster Arbeitgeber zu positionieren und damit bei der Mitarbeitersuche zu punkten sowie das „Betriebliche Mobilitätsmanagement der Kreisverwaltung Heinsberg“ sinnvoll zu ergänzen.

Über die weiteren Entwicklungen in Bezug auf die Einführung des Job-Tickets erfolgen zu gegebener Zeit ergänzende Informationen.

 

 

STADTRADELN im Kreis Heinsberg

 

Als Maßnahme des integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes nimmt der Kreis Heinsberg auch in diesem Jahr an der Kampagne STADTRADELN teil.  Alle 10 kreisangehörigen Kommunen schließen sich der Teilnahme an. Vom 06. Mai bis zum 26. Mai 2022 sollen möglichst viele Alltagswege mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Teams können wettkampf-mäßig um die meisten geradelten Kilometer antreten. Mit der Kampagne STADTRADELN wird kollektiv auf die Themen Radfahren, Gesundheitsförderung und Klimaschutz aufmerksam gemacht. Hierfür werden u.a. diverse Radtouren im Kreis Heinsberg durch den ADFC e.V. angeboten. Die Organisation erfolgt zentral über den Kreis Heinsberg in enger Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen.

 

 

„Lückenschluss Linnich – Baal (Reaktivierung)“ in den ÖPNV-Bedarfsplan und den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes NRW aufgenommen

 

Die Kreise Düren und Heinsberg finanzieren bekanntlich seit Anfang des Jahres 2020 in Abstimmung mit dem Nahverkehr Rheinland (NVR), dem zuständigen SPNV-Aufgabenträger, die Vorplanung zum Lückenschluss Linnich – Baal auf der Schiene. Der Ausschuss für Verkehr des Landes NRW hat in seiner letzten Sitzung vor der Landtagswahl 2022 beschlossen, dass das Investitionsvorhaben „Lückenschluss Linnich – Baal (Reaktivierung)“ in den ÖPNV-Bedarfsplan und den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes NRW aufgenommen wird. Damit ist nun die Voraussetzung dafür geschaffen, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Förderung mit Landesmitteln für das Projekt erfolgen kann.

 

Das Projekt konnte in den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes NRW aufgenommen werden, da der abgestimmte Nachweis der Wirtschaftlichkeit („Standardisierte Bewertung“) unter der Federführung des NVR und in Abstimmung vor allem mit den Kreisen Düren und Heinsberg erbracht wurde. Dabei wurde für die Vorzugsvariante der Planer ein Nutzen-Kosten-Indikator von 1,94 errechnet. Wird zudem ein dem Planungsstand entsprechender Sicherheitszuschlag bei den Investitionskosten für Unvorhergesehenes (Risiken) hinzugenommen, bleibt immer noch ein Nutzen-Kosten-Indikator von 1,45 bestehen. Die Kosten für die Reaktivierung werden derzeit auf gut 36 Millionen Euro geschätzt. Damit ist das Projekt unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen volkswirtschaftlich sinnvoll und damit grundsätzlich förderfähig. Nach dem Abschluss der Leistungsphasen eins und zwei (Vorplanungen) stehen nun die Leistungsphasen drei und vier (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) an. Daran wird sich das Planfeststellungsverfahren zur Schaffung des Baurechts anschließen.