Sitzung: 30.09.2014 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0492/2014
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2013 zur Kenntnis
und leitet diesen dem Rechnungsprüfungsausschuss zur weiteren Prüfung zu.
Gemäß §
53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 95 GO NRW hat der Kreis zum Schluss jedes
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der
Haushalts-wirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss
muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage des Kreises vermitteln und ist zu erläutern.
In dem Entwurf der
Ergebnisrechnung 2013 wird ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 627.809,47 €
ausgewiesen. In der Haushaltsplanung 2013 wurde ein Jahresfehlbedarf in Höhe
von 3.500.000 € ausgewiesen, so dass sich eine voraussichtliche Verbesserung
von 2.872.190,53 € ergeben würde.
Im
Jahresabschluss 2013 kommt es durch eine aufgrund des
Umlagengenehmigungsgesetzes NRW erfolgten Änderung der Kreisordnung erstmalig
zu der Situation, dass Differenzen zwischen Plan und Ist bei den
differenzierten Umlagen im übernächsten Jahr ausgeglichen werden können. Die
Differenzen werden durch Vergleich der festgesetzten Umlagebeträge mit den
jeweiligen Ergebnissen laut Jahresabschluss ermittelt. Nähere Erläuterungen
können der Beschlussvorlage 0488/2014
(siehe TOP 3) entnommen werden.
Der gemäß den
haushaltsrechtlichen Vorschriften von Kreiskämmerer Schöpgens aufgestellte
Entwurf des Jahresabschlusses 2013 wurde von Herrn Landrat Pusch ohne
Abweichungen bestätigt. Gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 95 Abs. 3
GO NRW ist der Entwurf des Jahresabschlusses dem Kreistag zuzuleiten.
Bevor eine
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 im Kreistag
erfolgen kann, ist dieser gemäß § 101 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss zu
prüfen.
Der Jahresabschluss
besteht aus der Ergebnisrechnung (Anlage 1 der Einladung zur Kreistagssitzung),
der Finanzrechnung (Anlage 2 der Einladung zur Kreistagssitzung), den
Teilrechnungen, der Bilanz (Anlage 3 der Einladung zur Kreistagssitzung) und
dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. Das Zahlenwerk des kompletten
NKF-Jahresabschlusses hat einen erheblichen Umfang, der mit dem Umfang des
Haushaltsplans vergleichbar ist. Entsprechend der bisherigen Verfahrensweise
wird aus wirtschaftlichen Gründen auf die Erstellung einer Vielzahl von
Exemplaren des Gesamtwerkes (z. B. der Teilrechnungen) und eine Versendung mit
diesen Erläuterungen verzichtet. Unabhängig von der bevorstehenden detaillierten
Prüfung des Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss haben alle
Kreistagsabgeordneten die Möglichkeit, die vollständigen Unterlagen beim Amt
für Finanzwirtschaft und Beteiligungen einzusehen.