Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau van der Kruijssen, stv. Leiterin des Amtes für Soziales, berichtet zum aktuellen Stand:

 

„Mit Beschluss des Kreistages in der nicht öffentlichen Sitzung vom 08.09.2020 (TOP 21; Vorlage 0135/2020) wurde die Verwaltung beauftragt, entsprechend § 16 a SGB II und §§ 10,11 Abs. 5 SGB XII mit dem SKFM e. V. Region Heinsberg als alleinigem Träger eine Leistungs- Vergütungs- und Qualitätsvereinbarung zum Betrieb einer „Beratungsstelle für Frauen mit Gewalterfahrung“ abzuschließen.

 

Diesem Auftrag kam die Verwaltung am 19.10.2020 nach. Die Vereinbarung wurde mit Wirkung vom 01.10.2020 abgeschlossen und gilt entsprechend des Wortlautes des Beschlusses „für die Dauer der Förderung durch das Land“. Hintergrund dieser Beschränkung war die Tatsache, dass eine Förderung durch das Land unabhängig vom tatsächlichen Bedarf die Einrichtung einer Frauenberatungsstelle mit einem Personalumfang von mindestens 1,5 Vollzeitstellen zwingend vorsah.

 

Der der Vereinbarung zugrundeliegende Personalumfang orientierte sich daher an den Vorgaben der Förderung durch das Land. Laut Beschluss ist dieser nach dem möglichen Auslaufen der Förderung der tatsächlichen Bedarfssituation im Kreis Heinsberg anzupassen.

 

Nach dem Zuwendungsbescheid vom 10.07.2020 ist die Förderung durch das Land bis zum 31.12.2022 befristet.

 

Die Leistungsvereinbarung wurde mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Jahresende versehen. Bisher konnte seitens des Leistungserbringers kein wirksamer Antrag auf Fortsetzung der Förderung eingereicht werden, da entsprechende Richtlinien des Landes für einen möglichen anschließenden Förderzeitraum bisher fehlen.

 

Nach telefonischer Rückfrage des Leistungserbringers beim LVR wurde dieser informiert, dass man dort von einer grundsätzlichen Fortsetzung der Förderung ausgeht und der Antrag bis zum 30.09.2022 gestellt werden kann.

 

Auf Rückfrage des Amtes für Soziales teilte der LVR mit, dass es bisher keine neuen oder abweichenden Förderrichtlinien des Ministeriums gäbe und der LVR die Beratungsstellen darüber in Kenntnis setzen wolle, falls diesbezüglich Änderungen eintreten.

 

Auf schriftliche Nachfrage des Amtes für Soziales beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW teilte dieses aktuell mit, dass erst nach Konstituierung einer Landesregierung nach den Landtagswahlen am 15. Mai 2022 die Erteilung einer Auskunft zur Landesförderung der Frauenberatungsstellen ab 2023 möglich sein wird.

 

Da derzeit somit nicht gesichert ist, dass die Förderung auch in den Folgejahren fortgesetzt wird, beabsichtigt die Verwaltung vor dem Hintergrund des getroffenen Beschlusses und der ggf. erforderlichen Anpassung an die Bedarfssituation, die bestehende Leistungs- Vergütungs- und Qualitätsvereinbarung vorsorglich fristgemäß bis zum 30.06.2022 zu kündigen.

 

Sofern keine weitere Landesförderung der Frauenberatungsstelle erfolgen sollte, ist eine Entscheidung über die weitere Verfahrensweise zu treffen. Hierüber wird die Verwaltung dem Ausschuss berichten.

 

Der Verwaltung ist es wichtig klarzustellen, dass ihr nicht an der Abschaffung der Frauenberatungsstelle gelegen ist. Vielmehr soll bei Fortfall der Landesförderung eine der bestehenden Haushaltslage und der Bedarfssituation gerecht werdende Lösung gefunden werden, um den Fortbestand der Frauenberatungsstelle im Kreis Heinsberg auch zukünftig zu gewährleisten.

 

Hinsichtlich der Inanspruchnahme der Frauenberatungsstelle wird auf die in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen vom 30.11.2021 (TOP 3.1; Vorlage 0243/2021) zur Verfügung gestellte statistische Auswertung verwiesen. Es ist beabsichtigt, über die Fortschreibung der Auswertung bis zum 30.09.2022 in der Sitzung am 16.11.2022 zu berichten.“