Beschluss: zurückgestellt

 


Der Kreistag hat die Verwaltung mit Beschluss am 15.05.2014 beauftragt, einen Bericht zur Verbraucherpolitik zu verfassen und ein Expertengespräch zur kommunalen Verbraucherpolitik zu organisieren. Darauf basierend sollen Politik und Verwaltung prüfen, inwieweit die Einrichtung einer kreisweiten Verbraucherberatungsstelle angezeigt ist.

 

Im Rahmen der Bearbeitung des Prüfauftrages fand am 17.09.2014 bei der Verbraucherzentrale NRW ein Gespräch statt um abzustimmen, inwieweit noch Fördermittel des Landes zur Einrichtung neuer Beratungsstellen zur Verfügung gestellt werden und welche Kosten bei der Einrichtung einer Verbraucherberatungsstelle im Kreis Heinsberg anfallen würden.

 

Seitens der Verbraucherzentrale wurde mitgeteilt, aktuell gebe es einen Bewilligungsbescheid der Landesregierung über die Förderung der Einrichtung von 5 neuen Verbraucherbratungsstellen in NRW bis Ende 2015. Dieses Kontingent sei bereits vollständig ausgeschöpft. Ob und ggf. in welchem Umfang die Einrichtung neuer Beratungsstellen ab dem Jahr 2016 durch das Land gefördert wird, sei derzeit nicht absehbar.

 

Aussagen darüber, wie viele Bürger aus dem Kreis Heinsberg die Beratungsangebote der Verbraucherzentrale  in Alsdorf bzw. Rheydt wahrnehmen, seien nicht möglich, da keine entsprechenden Nachweise geführt würden.

 

Anhand einer Modellkalkulation wurde verdeutlichet, dass sich die Kosten für die Einrichtung einer Verbraucherberatungsstelle auf einmalig ca. 133.000,00 € sowie zusätzlich jährlich auf ca. 253.000,00 € (260.000,00 € ./. 7.000,00 € Entgelte) belaufen. Da weitere Landesförderung ab 2016 derzeit nicht absehbar ist, wären die Kosten in voller Höhe durch den Kreis zu tragen. Die Landesförderung bei den bisherigen Verbraucherberatungsstellen belief sich auf 50 %.

 

Zur Beantwortung der in Ziffer 1 des Antrages der SPD-Fraktion aufgeworfenen Fragen ist zunächst eine Abfrage bei den Ämtern im Haus zu den Buchstaben a, b, e und f erfolgt. Die Auswertung der Rückmeldungen hat ergeben, dass zwar insbesondere in den Aufgabenbereichen des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, des Amtes für Bauen und Wohnen sowie des Amtes für Umwelt und Verkehrsplanung Verbraucherberatung erfolgt. Es ergeben sich hier jedoch keine Überschneidungen mit dem Angebot der Verbraucherzentrale.

Außerhalb der Verwaltung findet Energieberatung durch die Deutsche Energie-Agentur sowie die Energielieferanten statt. Diakonie und AWO führen gemeinsam die Schuldnerberatung im Kreis Heinsberg durch. Die Landwirtschaftskammer informiert die Verbraucher mit verschiedenen Internet-Angeboten insbesondere im Lebensmittelbereich.

 

 

In der Vergangenheit hat sich die Politik vor dem Hintergrund der hohen Kosten und der ablehnenden Haltung der Bürgermeister gegen die Einrichtung einer Verbraucherberatungsstelle im Kreis Heinsberg ausgesprochen.

 

Vor dem Hintergrund, dass derzeit eine Landesförderung nicht in Frage kommt und die Haushaltslage sowohl beim Kreis als auch bei den kreisangehörigen Kommunen deutlich angespannter ist als zum Zeitpunkt der letzten politischen Beratungen im Jahr 2009, sollte die Politik darüber beraten und entscheiden, ob und ggf. welche der im Antrag genannten Schritte nun erfolgen sollen.

 

SPD-Fraktionsvorsitzender Derichs teilt mit, es bestehe sowohl innerhalb der Fraktion als ggf. auch zwischen den Fraktionen noch Beratungsbedarf. Er schlage daher vor, die Zahlen zur Kenntnis zu nehmen und die weitere Beratung und Abstimmung über den Tagesordnungspunkt zunächst zurückzustellen. Seitens der Politik werde man das Thema zu einer der nächsten Kreisausschusssitzungen wieder aufgreifen.

Dem folgt der Kreisausschuss einvernehmlich.