Sitzung: 30.05.2022 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0077/2022
Beschlussvorschlag:
Der vorgeschlagenen Änderung der Entgeltordnung der Anton-Heinen-Volkshochschule des Kreises Heinsberg gemäß Anlage 1 der Einladung zur Sitzung des Kuratoriums der Anton-Heinen-Volkshochschule wird zugestimmt.
Die
Volkshochschule des Kreises Heinsberg erhebt – von einigen wenigen Ausnahmen
abge-sehen – für Weiterbildungsmaßnahmen von den Teilnehmenden ein Entgelt. Die
Höhe des Entgeltes wird in der Entgeltordnung festgelegt. Die letzte
Entgelterhöhung erfolgte durch Beschluss des Kreistages vom 19.06.2019. Mit
Blick auf die Notwendigkeit der Erhöhung der Honorare der Kursleitungen (vgl.
TOP 7 der Sitzung des Kuratoriums der Anton-Heinen-Volkshochschule), das im
Vergleich insgesamt niedrige Niveau des von der hiesigen Volkshochschule
erhobenen Entgeltes sowie die allgemeinen Kostensteigerungen in den letzten
Jahren sollte ab dem Weiterbildungsjahr 2022/2023 eine Entgeltanpassung
vorgenommen werden.
Die
Entgelte der Volkshochschule des Kreises Heinsberg haben sich in der
Vergangenheit wie folgt entwickelt:
ab
2001/2002 1,28 € (2,50 DM)
ab
2002/2003 1,30 €
ab
2004/2005 1,40 €
ab
2006/2007 1,50 €
ab
2009/2010 1,60 €
ab
2011/2012 1,70 €
ab
2013/2014 1,80 €
ab
2015/2016 1,95 €
seit
2019/2020 2,10 €
Es erscheint angemessen und notwendig, das
Regelentgelt ab dem Weiterbildungsjahr 2022/2023 um 0,30 € auf 2,40
€/Unterrichtsstunde zu erhöhen. Bei dieser Entgelthöhe wäre auch bei einer
Erhöhung der Honorare in der vorgeschlagenen Form, der Mindestteilnehmendenzahl
von 10 Personen sowie des vor einigen Jahren eingeführten „Kleingruppentarifs“
für Veranstaltungen mit geringeren Teilnehmerzahlen weiterhin eine
Honorarkostendeckung je Kurs sichergestellt.
Auch werden Veränderungen bei den
Ermäßigungstatbeständen vorgeschlagen, die für mehr Inklusion und die
Erreichung bisher unterrepräsentierter Zielgruppen sorgen sollen. Die Höhe der
Ermäßigungen beim Nachweis des Bezugs von Sozialleistungen soll von 75 % auf 50
% abgesenkt werden, was dem Durchschnitt der VHS in der Region entspricht. Eine
weitere Erhöhung des Entgelts bei der Anwendung des weiterhin bestehenden
Kleingruppentarifs wird es für diese Zielgruppe dabei nicht geben.
Die Einzelheiten sind dem als Anlage 1
der Einladung zur Sitzung des Kuratoriums der VHS beigefügten Entwurf der
vorgeschlagenen Entgeltordnung zu entnehmen. Eine Aufstellung der von anderen
Volkshochschulen in der Region erhobenen Entgelte ist zum Vergleich als Anlage
2 der Einladung zur Sitzung des Kuratoriums der VHS beigefügt.
Die Volkshochschule des Kreises Heinsberg
wird auch nach der Erhöhung im Vergleich zu anderen Volkshochschulen der Region
und des Landes niedrige und damit bürger- und kun-denfreundliche Entgelte
erheben.
Als Anlage 3 der Einladung zur
Sitzung des Kuratoriums der VHS ist eine Synopse der bisherigen und der
vorgeschlagenen Entgeltordnung der VHS beigefügt.
Auf Nachfragen der Kuratoriumsmitglieder Bani-Shoraka,
Tillmanns und Streifels zur Absenkung der Ermäßigung der Entgelte für
Empfänger/innen von Sozialleistungen und zu den finanziellen Auswirkungen auf
die Volkshochschule antwortet VHS-Leiter Rümke in der Kuratoriumssitzung, dass
im Gegenzug der Kreis der Ermäßigungsberechtigten erweitert worden sei. Von
daher würden die finanziellen Auswirkungen als nicht hoch eingeschätzt.
Dezernentin Dr. Maurer ergänzt, dass durch diese Änderungen eine Angleichung an
den Durchschnitt der Volkshochschulen vorgenommen worden sei.
Den Kreistagsmitgliedern wurden per E-Mail vom 30.05.2022 nachfolgende Erläuterungen zu möglichen finanziellen Auswirkungen des Entwurfs der neuen Entgeltordnung zugesendet:
„In dem Entwurf für eine geänderte Entgeltordnung der Volkshochschule ab dem Programmjahr 2022/2023 werden Änderungen bei den Ermäßigungstatbeständen vorgeschlagen. Dabei ist eine Absenkung der Ermäßigung beim Nachweis des Bezugs von Sozialleistungen von 75 % auf 50 % des Regelentgelts vorgesehen, was eine Angleichung an den Durchschnitt der Volkshochschulen in Nordrhein-Westfalen bedeutet. Es ist aufgrund des Corona-bedingten Sinkens der durchgeführten Kurse schwierig, belastbare Zahlen über die dabei zu erwartenden Minderausgaben zu nennen. Im letzten ansatzweise normal verlaufenden Programmjahr 2019/2020 wurden 114 Bescheide über den Bezug von Sozialleistungen vorgelegt. Die relativ geringe Fallzahl hängt auch damit zusammen, dass der weit überwiegende Anteil im Bereich der Integrationskurse und zum kleineren Teil im Bereich der Schulabschlüsse und der Elementarbildung anfällt, in denen die Angebote für diesen Interessentenkreis grundsätzlich kostenfrei angeboten werden. Weitere besonders förderungswürdige Kurse und Veranstaltungen, z. B. im Bereich der politischen Bildung, wurden und werden ebenfalls ermäßigt oder entgeltfrei angeboten. Da im zweiten Halbjahr schon VHS-Kurse Corona-bedingt nicht mehr neu geplant werden konnten und von einer Zahl von Mehrfachbelegungen ausgegangen werden kann, ist eine Fallzahl von 160 realistisch. Geht man hierbei von dem Besuch eines typischen Regelkurses aus (im 2. Halbjahr 15x2 UStd., für den nach der neuen Entgeltordnung 72 € Regelentgelt zu entrichten wäre), würde bei der Vorlage eines Bescheids über den Bezug von Sozialleistungen 36 € statt 18 € zu entrichten sein. Es würden also vermutlich Mehreinnahmen von 2.880 € entstehen. Diese Mehreinnahmen sollen aufgrund des Entwurfs der Volkshochschule kostenneutral für die Rabattierung des Kursbesuchs neuer Zielgruppen verwendet werden, zum Teil aus sozialen Gründen (Schwerbehinderte), zum Teil mit der Intention, neue Zielgruppen wie Studentinnen und Studenten oder Schülerinnen und Schüler gezielt anzusprechen. Es müssten bei einer Ermäßigung von 25 % also 160 Anmeldungen aus diesem Personenkreis mit der Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung erfolgen, um eine Kostenneutralität zu erreichen. Da es hierzu noch keine Erfahrungswerte gibt, müssten die Entwicklungen im Programmjahr 2022/2023 abgewartet werden, um Rückschlüsse über Mehreinnahmen oder Mehrausgaben zu ziehen. Zur besseren Einordnung der genannten Werte werden im Folgenden statistische Zahlen des Programmjahrs 2018/2019 genannt. Dieses war das letzte Programmjahr, das ohne Corona-bedingte Einschränkungen stattfinden konnte: (Aus Datenschutzgründen wurden die eingereichten Bescheide über den Bezug von Sozialleistungen aus diesem Jahr allerdings bereits vernichtet.)
Angebotene Kursstunden: 53.100; Belegung: ca. 24.000 Teilnehmende.“