Sitzung: 07.05.2013 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 0075/2013
Beschlussvorschlag:
1. Der Kreistag
spricht sich für die Umsetzung der Neuordnung der West Energie und Verkehr GmbH
(west) im Sinne des NEW Holding-Modells aus.
2. Zu diesem Zweck
soll die west in eine „West Verkehr GmbH“ und eine „West Energie GmbH“
aufgespalten werden.
3. Für die
Umsetzung der Neuordnung der west wird der 01.01.2014 angestrebt. Dabei muss
sichergestellt sein, dass für das Jahr 2014 als dem letzten Jahr der
Grundpachtlaufzeit der volle Ausgleich bezüglich der Differenz zwischen dem
Ergebnisanteil aus der NEW Kommunalholding und dem garantierten Ergebnis aus
der Verpachtung (KWH-Seite = 8 Mio. € vor Ertragssteuern für das Jahr 2014)
gezahlt wird.
4. Die Mitglieder
des Kreises Heinsberg in den Gremien der west und der KWH werden beauftragt,
die Neuordnung der west in den Gremien entsprechend weiter zu betreiben.
Zu gegebener Zeit ist über die konkrete Ausgestaltung der neuen Struktur (z. B. hinsichtlich des Gesellschaftsvertrages und der Gremienbesetzung) erneut im Kreistag zu beraten und zu beschließen.
Die WestEnergie und
Verkehr GmbH (west) in ihrer heutigen Rechtsform ist mit Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom 27.06.2008 durch formwechselnde Umwandlung der
bis dahin bestehenden WestEnergie und Verkehr GmbH & Co. KG entstanden.
Unter dem gleichen
Datum wurde ein Pachtvertrag geschlossen, mit dem die west ihre
Versorgungssparte an die Niederrheinische Versorgung und Verkehr AG - NVV
(heute: NEW Niederrhein Energie und Wasser AG – NEW AG) verpachtet hat. Der
Pachtvertrag umfasst insbesondere die Strom- und Gasversorgungsnetze, die
dazugehörigen Grundstücke, Baulichkeiten und das Umlaufvermögen sowie die der
Versorgungssparte zuzurechnenden Beteiligungen. Der Pachtvertrag begann mit
wirtschaftlicher Wirkung zum 01.01.2008 und hat eine Grundlaufzeit bis zum
31.12.2014. Dabei entfällt auf den KWH-Anteil an der west eine Pacht in Höhe
von 8,0 Mio. € vor Ertragssteuern.
Operativ ist die
west seit Anfang 2008 damit lediglich noch im Bereich des ÖPNV tätig.
Der Pachtvertrag
sieht vor, dass die west unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren auf das
Ende der Grundlaufzeit (also grundsätzlich bis zum 31.12.2012) eine
Verlängerung des Pachtvertrages gegenüber der NEW AG verlangen kann. Bei der
Umsetzung dieser Option verringert sich die auf den KWH-Anteil entfallende
Pachthöhe auf 4,9 bis 7 Mio. € vor Ertragssteuern. Die genannte Erklärungsfrist
wurde seitens der NEW AG bis zum 31.10.2013 verlängert.
Als weitere
Handlungsalternativen nennt der Pachtvertrag im Übrigen
1. die Beendigung
der Verpachtung, die Aufspaltung der west in eine Verkehrs- und eine
Versorgungsgesellschaft und den Verkauf der Anteile der KWH an der
Versorgungsgesellschaft an die NEW AG und Auszahlung
des Kaufpreises an die KWH sowie
2. die Beendigung
der Verpachtung, die Aufspaltung der west in eine Verkehrs- und eine
Versorgungsgesellschaft und den Verkauf der Anteile der KWH an der
Versorgungssparte an die NEW und die Einbringung des Kaufpreises als typisch stille Beteiligung der KWH an der NEW
AG.
Vor diesem Hintergrund
hat die west die HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH beauftragt,
Handlungsalternativen des Kreises Heinsberg und der Städte und Gemeinden des
Kreises Heinsberg nach Ablauf der Grundpachtzeit des zwischen der west und der
NEW AG geschlossenen Vertrages über die Verpachtung der Versorgungssparte der
west zu entwickeln bzw. zu prüfen.
Die Ergebnisse
dieser Untersuchung wurden dem Kreistag in einer Informationsveranstaltung am
23.10.2012 vom Gutachter sowie dem Vorstandsvorsitzenden der NEW AG, Friedhelm
Kirchhartz, sowie dem Geschäftsführer der west, Markus Palic, vorgestellt. Auf
die zu dieser Veranstaltung zur Verfügung gestellten Unterlagen wird ergänzend
verwiesen.
Als wichtigste Ziele
der Umstrukturierung der west wurden bereits seinerzeit folgende Gesichtspunkte
genannt:
1. Möglichst
weitgehende Abdeckung der Verluste des ÖPNV
2. Erhalt des
steuerlichen Querverbundes Verkehr – Versorgung
3. Beibehaltung der
bisherigen Systematik zur Verteilung des Verkehrsverlustes und des
Versorgungsgewinnes auf die Städte und Gemeinden des Kreises Heinsberg
4. Erfüllung der
künftigen Voraussetzungen für die Direktvergabe des ÖPNV an die west
Zum letzten Punkt
hat der Gutachter bemerkt, dass als Voraussetzung für eine künftige
Direktvergabe des ÖPNV an die west, die im Jahre 2017 vorzunehmen wäre, in
jedem Falle zu gegebener Zeit eine Aufhebung des Dreiviertel-Quorums bei
Abstimmungen in der Gesellschafterversammlung der KWH notwendig ist. Die
Direktvergabe wird künftig nur möglich sein, wenn der ÖPNV-Aufgabenträger -
also der Kreis Heinsberg - ÖPNV-Entscheidungen alleine treffen kann. Dies
bedingt im Ergebnis eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der KWH zu
gegebener Zeit.
Die vom Gutachter
auch geprüfte Möglichkeit der Einbeziehung der Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH
unter der Voraussetzung des Erhalts der 100 % Beteiligung des Kreises an dieser
GmbH wurde letztlich nicht weiterverfolgt. Sie hätte die vorgesehene und
notwendige Neuordnung der west enorm verkompliziert, ohne dass ein
nennenswerter wirtschaftlicher Vorteil erreicht werden könnte.
Unter
Berücksichtigung der genannten Ziele hat der Gutachter festgestellt, dass von
den eingangs genannten im Pachtvertrag vorgesehenen drei Handlungsoptionen zwei
ausscheiden.
Bei einer Fortsetzung der Verpachtung kommt er zu dem Ergebnis, dass
der Erhalt des Querverbunds zwischen Verkehr und Versorgung nicht gewährleistet
ist. Auch die Direktvergabe des ÖPNV an die west wird bei dieser Lösung wegen
der Beteiligung der NEW AG an der west nach 2017 nicht mehr möglich sein.
Bei einem Verkauf
der Versorgungssparte würden in den Folgejahren die Gewinne zur Abdeckung der
ÖPNV-Verluste fortfallen. Damit würde auch kein Potenzial zum Erhalt des
steuerlichen Querverbundes zur Verfügung stehen und auch für die angestrebte
Beibehaltung der bisherigen Verrechnungssystematik zwischen Versorgungsgewinnen
und ÖPNV-Verlusten gäbe es kein Potenzial.
Lediglich die
Variante der stillen Beteiligung könnte so gestaltet werden, dass alle Ziele
der Umstrukturierung erfüllt wären. Abgesehen von der damit allerdings nicht
mehr möglichen Einflussnahme der KWH-Seite auf die Versorgungssparte kommt der
Gutachter bei dieser Lösung bei den angenommenen Prämissen auch zu einem
wirtschaftlich negativen Ergebnis.
Zusätzlich hat der
Gutachter deshalb auch die Einbindung der KWH in das bereits zwischen der Stadt
Mönchengladbach und der Stadt Viersen bestehende NEW Holding-Modell
geprüft. Nach dem Ergebnis der
Untersuchung würde diese Einbindung die verfolgten Ziele am besten erfüllen.
Das wirtschaftliche Ergebnis stellt sich besser dar, als bei einer stillen
Beteiligung und auch die Einflussnahme der KWH-Seite auf die Versorgungssparte
wäre durch die Beteiligung der NEW Kommunalholding GmbH an der NEW AG über die
Mitarbeit in den Gremien der beiden Gesellschaften gewährleistet.
Ein Gesamtüberblick
über die geprüften Handlungsalternativen mit Hinweis auf die Zielerreichung ist
als Anlage 1 beigefügt. Eine graphische Darstellung der Struktur bei Einbindung
der KWH in das NEW Holding-Modell ist als Anlage 2 beigefügt.
Voraussetzung für
eine Umsetzung der Umstrukturierung in Form des NEW Holding-Modells (wie im
Übrigen auch bei der stillen Beteiligung) ist die Spaltung der west in eine
„West Verkehr GmbH“ und in eine „West Energie GmbH“. Dabei wäre, wie aus dem
beigefügten Schaubild (Anlage 2) ersichtlich ist, die „West Verkehr GmbH“ zu 98
% eine Tochter der NEW Kommunalholding-GmbH und zu 2 % eine Beteiligung der
KWH. Die „West Energie GmbH“ wäre zu 100 % Tochter der NEW AG.
An der NEW AG
wiederum wäre die NEW Kommunalholding GmbH zu 61,23 % beteiligt. Über einen
Gewinnabführungsvertrag zwischen der NEW AG und der NEW Kommunalholding GmbH
wäre damit die KWH und damit auch die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg
und Städte und Gemeinden) künftig am wirtschaftlichen Ergebnis der NEW AG
beteiligt, u. z. ausgehend vom Wert der KWH mit einem Anteil von 16,66 % an der
NEW Kommunalholding GmbH.
Für eine Einbindung
der KWH und der west in das Kommunalholding-Modell sprechen zusammengefasst
folgende Gesichtspunkte:
1. Der steuerliche
Querverbund bleibt erhalten.
2. Die
Direktvergabe an das kommunale Unternehmen - im Falle der vorstehenden
Vorgehensweise die abgespaltene „West Verkehr GmbH“ - ist ausgehend von einer gesonderten
Untersuchung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC, die im Auftrag der NEW AG
durchgeführt wurde, zu gegebener Zeit möglich.
3. Unter den
untersuchten Varianten handelt es sich um die wirtschaftlich vorteilhafteste
Lösung.
4. Die bestehende
Verrechnungssystematik zwischen Versorgungsgewinnen und ÖPNV-Verlusten kann auf
Ebene der KWH beibehalten werden.
Hinzu kommt die
künftig weiterhin bestehende Möglichkeit der Einflussnahme durch
Berücksichtigung von KWH-Vertretern in den Gremien der NEW Kommunalholding GmbH
und der NEW AG. Darüber hinaus handelt es sich bei der Struktur nach
Einschätzung der Verwaltung um eine robuste nachhaltige Lösung, die auch
Synergieeffekte haben dürfte.