Sitzung: 03.05.2022 Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0088/2022
Es wird auf die als Tischvorlage 2 in der Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel ausliegende Anfrage
der AfD-Kreistagsfraktion gem. § 12 GeschO betr. „Beseitigung der Schäden durch das
Hochwasserereignis 2021“ vom 27.04.2022 verwiesen.
Die Antwort der Verwaltung wird auf Bitten von Ausschussmitglied Spenrath vorgetragen. Die Anfrage wird von der Verwaltung wie folgt beantwortet:
Frage 1:
Hat es anlässlich des Hochwasserereignisses finanzielle Hilfen von Land oder Bund an den Kreis Heinsberg gegeben, wenn ja, in welcher Höhe?
Antwort:
Der Kreis Heinsberg hat
keine finanziellen Hilfen nach der Förderrichtlinie Wiederaufbau
Nordrhein-Westfalen* erhalten.
*Richtlinie über die
Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur
Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau
anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021
(Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen); Runderlass des
Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes;
Nordrhein-Westfalen - 102 - FRL Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen - vom 10.
September 2021
Frage 2:
Was wurde und wird konkret unternommen, um den Eindruck der Vermüllung der Uferbereiche zu beseitigen?
Antwort:
Im Kreisgebiet sind rd. 700
km an Fließgewässern vorhanden. Für die Pflege und Unterhaltung sind die
Gewässerunterhaltungsträger verantwortlich (§§ 61 ff. Landeswassergesetz).
Im Einzugsgebiet der Rur ist
dies der WVER, im Einzugsgebiet der Schwalm der Schwalmverband sowie die
Gemeinden Selfkant und Gangelt im Bereich des Rodebaches und des Saeffelerbaches.
Die Unterhaltung erstreckt
sich auf das Gewässerbett und seine Ufer. Zur Unterhaltung gehören auch die
Freihaltung, Reinigung und Räumung des Gewässerbettes und der Ufer von Unrat, soweit
es dem Umfang nach geboten ist.
Sofern Beanstandungen an Gewässern
von Bürgern gesichtet werden - wie z. B. Vermüllungen, Uferausbrüche o. ä. -
können diese an die Unterhaltungspflichtigen gemeldet werden oder auch an die
untere Wasserbehörde, die diese Information weiterleitet.
Ausschussmitglied Spenrath erläutert die Anfrage. Ausschussvorsitzender Jansen wendet ein, dass der Kreis Heinsberg nicht zuständig sei.
Die Presse wird zum Abschluss des öffentlichen Teils verabschiedet.