Es wird auf die als Tischvorlage 2 in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel ausliegende Anfrage der AfD-Kreistagsfraktion gem. § 12 GeschO betr.        „Beseitigung der Schäden durch das Hochwasserereignis 2021“ vom 27.04.2022 verwiesen.

 

Die Antwort der Verwaltung wird auf Bitten von Ausschussmitglied Spenrath vorgetragen. Die Anfrage wird von der Verwaltung wie folgt beantwortet:

 

Frage 1:

Hat es anlässlich des Hochwasserereignisses finanzielle Hilfen von Land oder Bund an den Kreis Heinsberg gegeben, wenn ja, in welcher Höhe?

 

Antwort:

Der Kreis Heinsberg hat keine finanziellen Hilfen nach der Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen* erhalten.

 

*Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen); Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes; Nordrhein-Westfalen - 102 - FRL Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen - vom 10. September 2021

 

Frage 2:

Was wurde und wird konkret unternommen, um den Eindruck der Vermüllung der Uferbereiche zu beseitigen?

 

Antwort:

Im Kreisgebiet sind rd. 700 km an Fließgewässern vorhanden. Für die Pflege und Unterhaltung sind die Gewässerunterhaltungsträger verantwortlich (§§ 61 ff. Landeswassergesetz).

 

Im Einzugsgebiet der Rur ist dies der WVER, im Einzugsgebiet der Schwalm der Schwalmverband sowie die Gemeinden Selfkant und Gangelt im Bereich des Rodebaches und des              Saeffelerbaches.

 

Die Unterhaltung erstreckt sich auf das Gewässerbett und seine Ufer. Zur Unterhaltung gehören auch die Freihaltung, Reinigung und Räumung des Gewässerbettes und der Ufer von Unrat, soweit es dem Umfang nach geboten ist.

 

Sofern Beanstandungen an Gewässern von Bürgern gesichtet werden - wie z. B. Vermüllungen, Uferausbrüche o. ä. - können diese an die Unterhaltungspflichtigen gemeldet werden oder auch an die untere Wasserbehörde, die diese Information weiterleitet.

 

Ausschussmitglied Spenrath erläutert die Anfrage. Ausschussvorsitzender Jansen wendet ein, dass der Kreis Heinsberg nicht zuständig sei.

 

Die Presse wird zum Abschluss des öffentlichen Teils verabschiedet.