Beschluss:


Die Verwaltung hat den Bauausschuss in der letzten Sitzung am 03.11.2021 (TOP 6) über die Ladeinfrastruktur an den kreiseigenen Liegenschaften informiert. Insofern wird auf die Niederschrift verwiesen.

 

Im Jahr 2022 gibt es die Möglichkeit, Zuwendungen aus dem Programm progres.nrw – Programmbereich Emmissionsarme Mobilität – Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu beantragen. Die Verwaltung hat vier Anträge für die nachfolgend aufgeführten Liegenschaften für nicht öffentlich zugängliche Ladesäulen nutzbar für Dienstfahrzeuge und Fahrzeuge von Mitarbeitenden gestellt:

 

- Carport Kreishaus.

   1 Ladesäule mit 2 Ladepunkten je 11 kW für Dienstfahrzeuge

 

- Bildungshaus

   1 Ladesäule mit 2 Ladepunkten je 11 KW für Dienstfahrzeuge und KfZ’s von Mitarbeitenden

 

- VHS-Gebäude

   1 Ladesäule mit 2 Ladepunkten je 11 KW für Dienstfahrzeuge und KfZ’s von Mitarbeitenden

 

- Mitarbeiterparkplatz an der Carl-Severing-Straße                                                                                                     

   4 Ladesäulen mit 8 Ladepunkten je 11 kW für Dienstfahrzeuge und KfZ’s von Mitarbeitenden

 

Da für den Mitarbeiterparkplatz an der Carl-Severing-Straße nicht genügend Stromkapazitäten vorhanden sind, wurde zugleich ein Antrag auf Förderung eines Hausanschlusses mit einer Kapazität von 88 KVA gestellt.

 

Die Förderquote pro Ladepunkt beträgt 1.000,00 €, die für den Hausanschluss 10.000,00 €. Für die Ladepunkte ist somit mit einer Fördersumme von 14.000,00 € und für den Hausanschluss mit 10.000,00 € zu rechnen.  Die Kosten für die gesamten Installationen einschließlich Hausanschluss betragen 77.732,37 €. Hierzu wäre bei Bewilligung eine Fördersumme in Höhe von 24.000,00 € anzurechnen. Die Verwaltung wird in diesem Bereich weiterhin nach Fördermöglichkeiten Ausschau halten mit dem Ziel, diese auch auszuschöpfen. 

Allgemeiner Vertreter Schneider erläutert, dass die Gremien Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel, Kreisausschuss und Kreistag beschlossen haben, dass weitere Klimaschutzmaßnahmen durchgeführt und mögliche Fördermittel ausgeschöpft werden sollen. Die vorgestellte Maßnahme zum Ausbau der E-Mobilität beinhalte die Förderung für nicht öffentliche zugängliche Ladesäulen nutzbar für Dienstfahrzeuge und Fahrzeuge von Mitarbeitenden. Im Gesamtkonzept sei eine solche Maßnahme insbesondere sinnvoll im Hinblick auf den weiteren Ausbau der E-Mobilität. Hinzukäme ein weiterer Nutzen durch die Möglichkeit des zusätzlichen Ausbaus der Stromversorgung für das Grundstück an der Carl-Severing-Straße.

Ausschussmitglied Thelen regt an, über die derzeitigen Maßnahmen hinaus auf den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur hinzuwirken. Allgemeiner Vertreter Schneider bemerkt, dass sich die Suche der Energieversorger nach freien Flächen, die für eine längere Verweildauer geeignet seien, sehr schwierig gestalte.

Ausschussvorsitzender Peters regt an, grundsätzlich bei Neubauten Ladesäulen vorzusehen. Herr Gleichmann bemerkt, dass es derzeit für diese Maßnahmen keine Fördermittel gebe. Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, grundsätzlich dort Ladesäulen zu installieren, wo dies auch sinnvoll sei und dies nicht nur in Abhängigkeit von möglichen Fördermitteln zu realisieren.  Ausschussmitglied Simons bemerkt, dass man sich nicht nur auf den Ausbau der E-Mobilität beschränkten solle, sondern alternativ auch den Energieträger Wasserstoff einbeziehen sollte.

Ausschussmitglied Tabakman stellt für die Afd-Fraktion klar, dass man die Technologie der E-Mobilität nicht für umweltgerecht halte.

 


Abstimmungsergebnis: