Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Heinsberg – Kreisjugendamt – in der als Anlage vorliegenden Fassung und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

 


Gemäß § 15 Abs. 4 des „Dritten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes – Kinder- und Jugendförderungsgesetz“ (3. AG-KJHG – KJFöG) sind die Kommunen in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen. 

 

Mit dem vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan kommt der Kreis Heinsberg – Kreisjugendamt - dieser gesetzlichen Verpflichtung nach.

 

Der vorliegende Kinder- und Jugendförderplan legt das Leitziel und die Schwerpunktsetzungen für die laufende Legislaturperiode fest und gibt damit die Zielrichtung vor, auf die das Engagement der freien Träger sowie des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe in den kommenden Jahren gerichtet werden soll. Er ist damit die fachliche Grundlage für die Ausgestaltung und Umsetzung der verschiedenen Aufgaben- und Handlungsfelder der Jugendförderung.

 

Das Ziel der Planung besteht darin,

·         dem öffentlichen Jugendhilfeträger, den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe, der Verwaltung sowie Politik und Öffentlichkeit als Orientierung hinsichtlich der aktuellen Herausforderungen und der daraus abzuleitenden Handlungsansätze für die Kinder- und Jugendarbeit zu dienen,

·         die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen als grundlegende Planungsgröße für den bedarfsgerechten Ausbau von Jugendhilfeangeboten einzubeziehen,

·         konkrete Maßnahmen zu formulieren, die geeignet erscheinen, das System der Kinder- und Jugendförderung bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, ohne dabei den Anspruch zu erheben, sämtliche Handlungserfordernisse, die sich im Planungszeitraum ergeben könnten, gedanklich abschließend vorwegnehmen und im Detail festlegen zu können,

·         die abgeleiteten Einzelmaßnahmen in eine stringente Maßnahmenplanung für den Planungszeitraum zu integrieren und die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel bereitzustellen.

 

Der vorliegende kommunale Kinder- und Jugendförderplan ist in einem intensiven Planungsprozess entwickelt worden. Die Sichtweise der Kinder und Jugendlichen wurde durch den im Auftrag des Kreisjugendamtes Heinsberg erstellten Forschungsbericht der Katholischen Hochschule Aachen in die Planung eingebracht. Neben einer Vielzahl von Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe und Mitarbeitenden der freien Träger sowie der Verwaltung des Kreisjugendamtes war erstmals auch der Jugendhilfeausschuss an der Erstellung des Kinder- und Jugendförderplanes umfassend beteiligt.

 

Die im Planungsprozess entwickelten strategischen und inhaltlichen Aussagen sollen die Grundlage für Detailplanungen der nächsten Jahre sein. Die Maßnahmen sollen dabei unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung wie bisher in Abstimmung mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe sukzessive umgesetzt werden.

 

Die Verwaltung plant die Vorlage eines Zwischenberichtes zum Umsetzungsstand des Kinder- und Jugendförderplans Ende 2023.