Zur Beantwortung der
Anfrage teilt Landrat Pusch Folgendes mit:
Frage 1:
Mit welchen Mehrkosten ist durch die
Schaffung eines weiteren Dezernates für den Kreis Heinsberg für die aktuelle
Wahlperiode (2014 – 2020) zu rechnen?
Ob und ggf. in
welcher Höhe Mehrkosten durch die Einrichtung eines weiteren Dezernates beim
Landschaftsverband Rheinland (LVR) entstehen, ist der Verwaltung nicht bekannt.
Da das neue Dezernat Aufgaben wahrnehmen wird, die auch jetzt schon vorhanden
sind, dürften sich die Mehrkosten in Grenzen halten.
Man kann allenfalls
unterstellen, dass sich der Personalaufwand durch die zusätzliche
Dezernentenstelle und evtl. eine Sekretärin für die Dezernatsleitung erhöhen
wird. Hierfür könnte man einen Betrag von jährlich rd. 200 T€ annehmen.
Der Kreis Heinsberg
hat einen Anteil am Umlagebedarf des LVR von rd. 2,135 %, so dass er rein
rechnerisch mit jährlich ca. 4.270 € betroffen wäre. Bis zum Ende der
Wahlperiode würde sich ein rechnerischer Wert von rd. 25 T€ ergeben. Allerdings
hat für 2015 das neue Dezernat nicht zu einer Anhebung des schon vorher vom LVR
angekündigten Hebesatzes der Landschaftsumlage von 16,7 Prozentpunkten geführt.
Das verwundert
allerdings auch nicht, denn der angenommene Mehraufwand von 200 T€ macht in
Relation zum Gesamtumlagebedarf der Landschaftsumlage von rd. 2,5
Milliarden € nicht einmal 0,01 % (exakt 0,008 %) aus.
Frage 2:
Gibt es Hinweise, ob und gegebenenfalls mit
welchen weiteren Mehrbelastungen für den Kreis Heinsberg von Seiten des LVR zu
rechnen ist?
Für den Kreis
Heinsberg wurde die Landschaftsumlage im Jahr 2014 mit 51.854.322 € festgesetzt.
Auf der Basis der Werte der 2. Modellrechnung zum Finanzausgleich ergibt sich
für ihn bei einem Hebesatz von 16,7 Prozentpunkten im Jahr 2015 eine
Zahlungsverpflichtung von 53.237.643 €. Die Mehrbelastung des Kreises Heinsberg
gegenüber dem Vorjahr liegt also bei 1.383.321 €.
Der Mehrbedarf wird
vom LVR nachvollziehbar im Wesentlichen mit weiter steigenden Aufwendungen im
sozialen Bereich, und zwar hauptsächlich bei der Eingliederungshilfe,
begründet.
Frage 3:
Hat der Kreis Heinsberg zu diesen Entwicklungen
bereits Stellung bezogen bzw. ist dies noch geplant?
Der Kreis Heinsberg
hat zu dem inzwischen vom Landschaftsausschuss beschlossenen zusätzlichen
Dezernat keine Stellungnahme abgegeben. Eine Stellungnahme ist auch nicht
geplant.
Die Einrichtung des
zusätzlichen Dezernates fällt im Übrigen in die Organisationshoheit des LVR.
Frage 4:
In wieweit wird im Rahmen des
Benehmensverfahrens zum LVR-Haushaltsentwurf auf Mehrbelastungen eingegangen
und bestehen Aussichten, dass Einwendungen des Kreises berücksichtigt werden?
Im Rahmen des
Benehmensverfahrens wurde seitens des LVR nicht auf Mehrbelastungen durch die
Einrichtung des neuen Dezernates eingegangen.
Die Erfahrungen aus
dem Benehmensverfahrens zum Haushalt des Landschaftsverbandes für das Jahr 2014
lassen darauf schließen, dass evtl. Einwendungen des Kreises Heinsberg auch
keine Berücksichtigung gefunden hätten.
Im vergangenen Jahr
hatte der Kreis Heinsberg, wie die meisten Mitgliedskörperschaften des LVR,
eine umfangreiche Stellungnahme zum Haushaltsentwurf abgegeben bzw.
Einwendungen gegen die Höhe der Landschaftsumlage erhoben. Angesprochen wurde
dabei neben der Entwicklung der Personalaufwendungen und einiger anderer
Aspekte auch die Absicht des LVR, in Kooperation mit der Stadt Köln die Errichtung
und den Betrieb der Archäologischen Zone mit Jüdischem Museum zu finanzieren.
Gerade die Verwirklichung der letztgenannten Maßnahme hätte mittelfristig
deutlich höhere Auswirkungen auf die Höhe der Landschaftsumlage als die
Einrichtung eines zusätzlichen Dezernates beim LVR.
Die Einwendungen der
Mitgliedskörperschaften wurden in der Sitzung der Landschaftsversammlung am
16.12.2013 – im Übrigen mit den Stimmen der FDP-Fraktion, die damals als Teil
der Ampelkoalition noch zur sogenannten „Gestaltungsmehrheit“ gehörte –
zurückgewiesen. Pikanterweise gehörte auch ein früherer Kreistagsabgeordneter
der FDP aus dem Kreis Heinsberg dieser FDP-Fraktion an.
Davon auszugehen,
dass unter den heutigen Mehrheitsverhältnissen in der Landschaftsversammlung
Einwendungen des Kreises Heinsberg gegen das neue Dezernat, das auf einen
gemeinsamen Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion in der Landschaftsversammlung
zurückgeht, berücksichtigt würden, ist vor diesem Hintergrund unrealistisch.
Frage 5:
Wie ist die Anhörung zum
LVR-Haushaltsentwurf, insbesondere zur geplanten Stellenmehrung von CDU/SPD
verlaufen? Gibt es noch weitere Kritikpunkte?
Die Anhörung zum
LVR-Haushaltsentwurf hat am 05.11.2014 stattgefunden. Geplante Stellenmehrungen
etwa durch die Einrichtung des zusätzlichen Dezernates wurden dort nicht
thematisiert.
Nach den
Ausführungen der Landesdirektorin und der Kämmerin zum Entwurf des Haushalts
des LVR kam es lediglich zu zwei Wortmeldungen. Dabei wurden folgende drei
Aspekte angesprochen:
- Möglichkeit zur Senkung des Hebesatzes
der Landschaftsumlage vor dem Hintergrund der auch beim LVR gestiegenen
Umlagegrundlagen.
- Stärkerer Einsatz von Mitteln der
Ausgleichsrücklage zur Entlastung der Landschaftsumlage.
- Weitergabe der Verbesserungen, die sich
gegenüber der 1. Modellrechnung zum Finanzausgleich aus den Werten der
inzwischen vorliegenden 2. Modellrechnung ableiten lassen.
Ob die Anmerkungen
im Rahmen der politischen Beratungen über den Haushalt des LVR Berücksichtigung
finden, bleibt abzuwarten.