Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Beantwortung der Anfrage teilt Landrat Pusch Folgendes mit:

 

Frage 1:

Mit welchen Mehrkosten ist durch die Schaffung eines weiteren Dezernates für den Kreis Heinsberg für die aktuelle Wahlperiode (2014 – 2020) zu rechnen?

Ob und ggf. in welcher Höhe Mehrkosten durch die Einrichtung eines weiteren Dezernates beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) entstehen, ist der Verwaltung nicht bekannt. Da das neue Dezernat Aufgaben wahrnehmen wird, die auch jetzt schon vorhanden sind, dürften sich die Mehrkosten in Grenzen halten.

Man kann allenfalls unterstellen, dass sich der Personalaufwand durch die zusätzliche Dezernentenstelle und evtl. eine Sekretärin für die Dezernatsleitung erhöhen wird. Hierfür könnte man einen Betrag von jährlich rd. 200 T€ annehmen.

Der Kreis Heinsberg hat einen Anteil am Umlagebedarf des LVR von rd. 2,135 %, so dass er rein rechnerisch mit jährlich ca. 4.270 € betroffen wäre. Bis zum Ende der Wahlperiode würde sich ein rechnerischer Wert von rd. 25 T€ ergeben. Allerdings hat für 2015 das neue Dezernat nicht zu einer Anhebung des schon vorher vom LVR angekündigten Hebesatzes der Landschaftsumlage von 16,7 Prozentpunkten geführt.

Das verwundert allerdings auch nicht, denn der angenommene Mehraufwand von 200 T€ macht in Relation zum Gesamtumlagebedarf der Landschaftsumlage von rd. 2,5 Milliarden € nicht einmal 0,01 % (exakt 0,008 %) aus.

 

Frage 2:

Gibt es Hinweise, ob und gegebenenfalls mit welchen weiteren Mehrbelastungen für den Kreis Heinsberg von Seiten des LVR zu rechnen ist?

Für den Kreis Heinsberg wurde die Landschaftsumlage im Jahr 2014 mit 51.854.322 € festgesetzt. Auf der Basis der Werte der 2. Modellrechnung zum Finanzausgleich ergibt sich für ihn bei einem Hebesatz von 16,7 Prozentpunkten im Jahr 2015 eine Zahlungsverpflichtung von 53.237.643 €. Die Mehrbelastung des Kreises Heinsberg gegenüber dem Vorjahr liegt also bei 1.383.321 €.

Der Mehrbedarf wird vom LVR nachvollziehbar im Wesentlichen mit weiter steigenden Aufwendungen im sozialen Bereich, und zwar hauptsächlich bei der Eingliederungshilfe, begründet.

 

Frage 3:

Hat der Kreis Heinsberg zu diesen Entwicklungen bereits Stellung bezogen bzw. ist dies noch geplant?

Der Kreis Heinsberg hat zu dem inzwischen vom Landschaftsausschuss beschlossenen zusätzlichen Dezernat keine Stellungnahme abgegeben. Eine Stellungnahme ist auch nicht geplant.

Die Einrichtung des zusätzlichen Dezernates fällt im Übrigen in die Organisationshoheit des LVR.

 

Frage 4:

In wieweit wird im Rahmen des Benehmensverfahrens zum LVR-Haushaltsentwurf auf Mehrbelastungen eingegangen und bestehen Aussichten, dass Einwendungen des Kreises berücksichtigt werden?

Im Rahmen des Benehmensverfahrens wurde seitens des LVR nicht auf Mehrbelastungen durch die Einrichtung des neuen Dezernates eingegangen.

Die Erfahrungen aus dem Benehmensverfahrens zum Haushalt des Landschaftsverbandes für das Jahr 2014 lassen darauf schließen, dass evtl. Einwendungen des Kreises Heinsberg auch keine Berücksichtigung gefunden hätten.

Im vergangenen Jahr hatte der Kreis Heinsberg, wie die meisten Mitgliedskörperschaften des LVR, eine umfangreiche Stellungnahme zum Haushaltsentwurf abgegeben bzw. Einwendungen gegen die Höhe der Landschaftsumlage erhoben. Angesprochen wurde dabei neben der Entwicklung der Personalaufwendungen und einiger anderer Aspekte auch die Absicht des LVR, in Kooperation mit der Stadt Köln die Errichtung und den Betrieb der Archäologischen Zone mit Jüdischem Museum zu finanzieren. Gerade die Verwirklichung der letztgenannten Maßnahme hätte mittelfristig deutlich höhere Auswirkungen auf die Höhe der Landschaftsumlage als die Einrichtung eines zusätzlichen Dezernates beim LVR.

Die Einwendungen der Mitgliedskörperschaften wurden in der Sitzung der Landschaftsversammlung am 16.12.2013 – im Übrigen mit den Stimmen der FDP-Fraktion, die damals als Teil der Ampelkoalition noch zur sogenannten „Gestaltungsmehrheit“ gehörte – zurückgewiesen. Pikanterweise gehörte auch ein früherer Kreistagsabgeordneter der FDP aus dem Kreis Heinsberg dieser FDP-Fraktion an.

Davon auszugehen, dass unter den heutigen Mehrheitsverhältnissen in der Landschaftsversammlung Einwendungen des Kreises Heinsberg gegen das neue Dezernat, das auf einen gemeinsamen Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion in der Landschaftsversammlung zurückgeht, berücksichtigt würden, ist vor diesem Hintergrund unrealistisch.

 

Frage 5:

Wie ist die Anhörung zum LVR-Haushaltsentwurf, insbesondere zur geplanten Stellenmehrung von CDU/SPD verlaufen? Gibt es noch weitere Kritikpunkte?

Die Anhörung zum LVR-Haushaltsentwurf hat am 05.11.2014 stattgefunden. Geplante Stellenmehrungen etwa durch die Einrichtung des zusätzlichen Dezernates wurden dort nicht thematisiert.

Nach den Ausführungen der Landesdirektorin und der Kämmerin zum Entwurf des Haushalts des LVR kam es lediglich zu zwei Wortmeldungen. Dabei wurden folgende drei Aspekte angesprochen:

  1. Möglichkeit zur Senkung des Hebesatzes der Landschaftsumlage vor dem Hintergrund der auch beim LVR gestiegenen Umlagegrundlagen.
  2. Stärkerer Einsatz von Mitteln der Ausgleichsrücklage zur Entlastung der Landschaftsumlage.
  3. Weitergabe der Verbesserungen, die sich gegenüber der 1. Modellrechnung zum Finanzausgleich aus den Werten der inzwischen vorliegenden 2. Modellrechnung ableiten lassen.

 

Ob die Anmerkungen im Rahmen der politischen Beratungen über den Haushalt des LVR Berücksichtigung finden, bleibt abzuwarten.