Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Jahresfehlbetrag 2013 in Höhe von 627.809,47 € wird durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage abgedeckt.
  


Landrat Pusch übernimmt wieder die Sitzungsleitung.

 

Gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung (KrO NRW) in Verbindung mit § 96 der Gemeindeordnung (GO NRW) ist mit der Feststellung des geprüften Jahresabschlusses durch einen Kreistagsbeschluss zugleich über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu beschließen.

 

Das Haushaltsjahr 2013 weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 627.809,47 € aus. In der Haushaltsplanung 2013 wurde ein Jahresfehlbedarf in Höhe von 3.500.000 € ausgewiesen, so dass sich eine Verbesserung in Höhe von 2.872.190,53 € ergibt. Sowohl in der Planung als auch im Jahresabschluss ist das Haushaltsjahr 2013 damit strukturell nicht ausgeglichen. Die in § 75 Abs. 2 Satz 1 GO NRW enthaltene Verpflichtung zum Haushaltsausgleich kann jedoch erfüllt werden, wenn der Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann (§ 75 Abs. 2 Satz 3 GO NRW).

 

Vor der Verrechnung mit dem Jahresfehlbetrag 2013 hat die Ausgleichsrücklage noch einen Bestand in Höhe von 22.548.749,46 €. Die Ausgleichsrücklage reicht demnach aus, um den Jahresfehlbetrag 2013 abzudecken. Nach der Verrechnung verbleibt eine Ausgleichsrücklage in Höhe von 21.920.939,99 €.