Sitzung: 21.06.2022 Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel
Beschluss: keine Beschlussfassung
Vorlage: 0124/2022
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel nimmt das vorstehende Per-sonalkonzept zur Kenntnis. Gleichzeitig empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel dem Kreisausschuss und Kreistag, den Stellenbedarf im Rahmen der Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2023 in den Stellenplan aufzunehmen. Der Verwaltung wird die Legitimation erteilt, vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung, die er-forderlichen Ausschreibungen zu initiieren.
Es wird auf den der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel am 21.06.2022 als Anlage beigefügten Änderungsantrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.01.2022 zum Haushaltsentwurf 2022 betr. „Erhöhung Personalbedarf im Aufgabenbereich Klimaschutz“ verwiesen.
Der o. a. Änderungsantrag wurde in der Sitzung des Finanzausschusses am 20.01.2022 zunächst zurückgezogen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel verwiesen.
Basierend auf den o. a. Antrag hat die Verwaltung ein Personalkonzept zum Themenschwerpunkt Klimaschutz erarbeitet.
In der Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag wurde in der Sitzung des Finanzausschusses darauf hingewiesen, dass Klimaschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Klimafolgeanpassung als Querschnittsaufgaben im gesamten Haus bearbeitet werden. Ebenso verhält es sich mit dem Ende der Braunkohleverstromung und dem damit einhergehenden Strukturwandel.
Mit zahlreichen
Aufgaben und Projekten sind Mitarbeiter zwar bereits betraut, aber in diesem
Zusammenhang ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein Personalengpass bzw.
Personalmangel gegeben. Im Bereich Mobilität, Klimaschutz und
Strukturwandel bzw. Braunkohleausstieg
seien exemplarisch Brückenprüfungen, Aufbau einer neuen
Straßendatenbank, Planfest-stellungsverfahren inkl. Klageverfahren, Prüfung von
Netzschlüssen, Ausbau von PV-Anlagen auf den kreiseigenen Deponien,
Antragstellung für DK0-Deponien, Baumpflanzungen,
Ge-wässerrenaturierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Förderung und zum Ausbau
des ÖPNV/SPNV wie Schnellbusförderungen, Corona-Billigkeitsleistungen, der
Lückenschluss Linnich-Baal, Machbarkeitsstudie Baal-Hückelhoven-Wassenberg, die
Teilnahme am Fortschrittskolleg ACCESS!, Mobilitätserhebung und Management,
Erstellung des Nahverkehrsplans, der Ausbau barrierefreier Bushaltestellen,
Ausbau der Gebäudeleittechnik, Energiesparmaßnahmen im Bereich der Lichttechnik
etc. genannt. Weiterhin ergeben
sich Bean-spruchungen durch die aktuelle Regionalplanfortschreibung sowie die
Realisierung des In-dustriegebiets Future Site InWest oder Projekte im Rahmen
des Strukturwandels, die zum aktuellen
Zeitpunkt schwerlich absehbar sind.
Aufgrund rechtlicher Neuerungen oder politischer Vorgaben
ergeben sich immer wieder neue, teils personalintensive Aufgaben, auf die aus
Sicht der Verwaltung reagiert werden muss und die Kapazitäten binden. Diese werden im Folgenden dargestellt, ohne
die mannigfaltigen Pflichtaufgaben im Detail zu nennen.
Aufgaben/Projekte
Allgemeine Verwaltungstätigkeiten im Sachgebiet Planung,
Mobilität und Klimaschutz
Fördermittelbeantragung und -abwicklung, allgemeine Haushaltsangelegenheiten, Anordnungswesen, Tätigkeit im Bereich der Plattform zur interaktiven Abgabe von Stellungnahmen (PIA), allgemeine Unterstützung und Vertretung etc. Dringender Unterstützungsbedarf wird auch bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen (z.B. Stadtradeln, Kreisklimakonferenz etc.) als auch bei Mobilitätsmaßnahmen im Rahmen der Verkehrswende (diverse Machbarkeitsstudien z.B. Baal-Hückelhoven-Wassenberg, Förderung/Ausbau ÖPVN/SPNV, Umsetzung Lückenschluss Linnich-Baal) gesehen.
Notwendigkeit: dringend gegeben, da im Fachamt für diese
Aufgabenbereiche keine reine Verwaltungsstelle vorhanden ist
Bearbeitung und Koordinierung von Klimaschutzmaßnahmen
des Klimaschutzkonzeptes
Die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen ist nach wie vor dezentral bei den jeweiligen Fachämtern angesiedelt. Für die Umsetzung des beschlossenen integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes ist die Klimaschutzmanagerin zuständig, die weiterhin Maßnahmen, teils auch mit den jeweiligen Fachämtern, umsetzt.
Notwendigkeit: politischer Wille aufgrund des Beschlusses des integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes
Hydrogen-Hub Aachen/Regenerative
Energien/Wasserstoff-Modellregion
Das Thema regenerative Energien (i.e.S. Wasserstoff) wird im Rahmen des Hydrogen-Hub Aachen bearbeitet. Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Aufgabe. Dieses Vorhaben gestaltet sich, nach einer anfänglich geplanten Laufzeit von einem Jahr (Stand Januar 2021), immer aufwendiger. Mittlerweile ist die Laufzeit des Vorhabens bis 2025 vorgesehen. Die IHK stellt sich personell stärker auf, was – nicht zuletzt durch die Fördermittelbeantragung und geplante Beauftragung eines Fachbüros zur Konzepterstellung - zu Mehrarbeit der beteiligten Projektpartner führt.
Weitere Vorhaben wurden in der Vergangenheit - bspw. erfolglos von dem Metropolregion Rheinland e.V. (s. H2City) - initiiert und aufgrund der Wichtigkeit des Themas auch von der WFG aufgegriffen (s. H2HS).
Vorbehaltlich der Beschlussfassung in der Sitzung des Kreistages am 14.06.2022 ist seitens der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der WFG basierend auf dem Projekt „H2HS“ und unter Einbindung der in diesem Vorhaben gebündelten fachlichen Kompetenz ein Konzept für den Kreis Heinsberg als Wasserstoff-Modellregion zu erarbeiten.
Notwendigkeit: Vorgabe Verwaltungsleitung /politischer Wille
Touristische Radwege
Tätigkeit als AnsprechpartnerIn u.a. für Bürger und das Heinsberger Land mit Bezug auf touristische Radwege. Zudem Weiterentwicklung des touristischen Radwegenetzes inkl. Fördermittelbeantragung und -abwicklung sowie Nachsorge bereits durchgeführter Förderprojekte (velo+/West-Bike-Route und Raderlebnis RUR).
Notwendigkeit: freiwillig, dringend notwendig
Touristische Wanderwege
Laut Beschluss des Ausschusses für Kultur, Partnerschaft und Tourismus vom 26.04.2021 sowie laut Beschluss des Kreisausschusses vom 08.06.2021 soll die kreisweite Einführung eines „Wanderknotenpunktsystems“ umgesetzt werden. Die Umsetzung des Projekts mit Förder-mittelbeantragung wurde dem Amt für Umwelt und Verkehrsplanung (gemeinsam mit der WFG) übertragen. Fachlich ist das Amt für touristische Belange nicht aufgestellt.
Notwendigkeit: politischer Wille, dringend notwendig
Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher
Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V. (AGFS)
Der Beitritt zur AGFS erfolgte auf politischen Beschluss. In den kommenden 7 Jahren der Mitgliedschaft hat der Kreis Heinsberg die Aufgabe, Maßnahmen zur Förderung des Fuß- und Radverkehres durchzuführen. Weiterhin bedeutet dies Mitarbeit in den Gremien der AGFS, zudem Weiterentwicklung rad- und fußgängerrelevanter Themen, auch zusammen mit den kreisangehörigen Kommunen. Maßnahmen sind bspw. die Etablierung einer Arbeitsgruppe (bestehend aus kommunalen Vertretern, ADFC, Polizei etc.), Fördermittelbeantragung etc.
Notwendigkeit: Beitritt
erfolgte auf politischen Beschluss, Bestandteil des beschlossenen integrierten
Energie- und Klimaschutzkonzeptes
Gesamtregionales Radverkehrsrevier (Umsetzung
gesamtregionales Radverkehrskonzept)
Das vorliegende gesamtregionale Radverkehrskonzept wurde bislang seitens des Kreises Heinsberg mit vorhandenem Personal betreut und erarbeitet. Die nun geplante Umsetzung, i.e.S. die personelle Betreuung der Weiterführung des Strukturwandelprojekts (ggf. mit Förderung), Machbarkeitsstudien zu Radschnellwegverbindungen, notwendiger Grunderwerb, Abstimmung mit kreisangehörigen Kommunen, benachbarten Gebietskörperschaften sowie dem Zweckverband Tagebaufolgelandschaft, Fördermittelbeantragung und Abwicklung, be-nötigt entsprechend zusätzliches Personal.
Notwendigkeit: dringend notwendig, politischer Wille
Verkehrsentwicklungskonzept/kreiseigenes Radwegekonzept überarbeiten
Das Verkehrsentwicklungskonzept inkl. des kreiseigenen Radwegekonzeptes wurde zuletzt im Jahr 2010 aktualisiert. Vor dem Hintergrund des Klimaschutzes und des Strukturwandels ist eine Überarbeitung, auch im Hinblick auf Hauptradrouten, dringend notwendig. Basis kann u.a. das Gesamtregionale Radverkehrskonzept sein.
Laut § 49 des Straßen- und Wegegesetz NRW sollen die Kreise darauf hinwirken, dass ein zusammenhängendes überörtliches Netz für den Radverkehr geschaffen wird. Nach dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW (FaNaG) sollen die Gemeindeverbände (i.d.R. Kreise) ein untereinander und mit den weiteren Baulastträgern abgestimmtes zusammenhängendes überörtliches Radverkehrsnetz schaffen.
Notwendigkeit: dringend notwendig, gesetzlich vorgeschrieben
Mobilitätskonzept (mittel- bis langfristig)
Erstellung eines kreisweiten Konzeptes unter Berücksichtigung von Radwegen, Kreisstraßen, ÖPNV, Fahrradverleihsystem, Mobilitätshubs, Nahverkehrsplan etc. und unter Berücksichtigung bereits bestehender aktueller Konzepte – auch in Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.
Notwendigkeit: freiwillig
Radwegenetz (untergeordnet Fußwegenetz) pflegen und
ertüchtigen
Der sinnvolle und politisch gewollte Ausbau des Radwegenetzes bedeutet gleichzeitig auch einen Mehraufwand bei der Pflege eben dieser Wege.
Notwendigkeit: dringende Notwendigkeit
Grunderwerb
Bzgl. eines strukturierten Grunderwerbs wird dringender Unterstützungsbedarf gesehen, sei es für die untere Naturschutzbehörde, die untere Wasserbehörde oder den Straßenbaulast-träger für die Kreisstraßen. Aktuell wird diese wichtige Tätigkeit „nebenbei“ erfüllt. Während die Grundstückssuche für das Amt für Gebäudewirtschaft eher eine temporäre Aufgabe ist, ist dies für das Amt für Umwelt und Verkehrsplanung eine dauerhafte Aufgabe. Unterstützung in diesem Bereich bedeutet, klimaschutzrelevante Projekte schneller zum Abschluss zu bringen. Das „Aufgabenfeld Grunderwerb“ soll zukünftig zentral an einer Stelle wahrgenommen werden.
Notwendigkeit: dringende Notwendigkeit
Begleitung energieautarker Baugebiete
Aktuell sowie zukünftig werden durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden neue Baugebiete verstärkt energieautark geplant werden, bspw. mittels Geothermie. Damit werden quantitativ wie qualitativ neue Anforderungen an den Kreis Heinsberg als Träger öffentlicher Belange bzw. an die zuständige untere Wasser- sowie untere Bodenschutzbehörde als beratende und begleitende Fachbehörden gestellt.
Ähnlich verhält es sich bei der Folgenutzung von Abgrabungsseen als Photovoltaikstandorte. Zusätzlich sind hier die untere Naturschutzbehörde als auch die Abgrabungsbehörde be-troffen. Erste Anträge wurden in jüngster Vergangenheit gestellt, es ist auch hier zu erwarten, dass entsprechende Anträge in naher Zukunft häufiger gestellt werden.
Notwendigkeit: dringend notwendig
Neue Ersatzbaustoffverordnung sowie
Bundesbodenschutzverordnung
Eine neue Ersatzbaustoffverordnung sowie eine neue Bundesbodenschutzverordnung werden ab 2023 zusätzliche Anforderungen an Boden- und Stoffmanagement stellen und beziehen sich somit auf Abfallvermeidung bzw. auf Kreislaufbewirtschaftung. Die Standortüberprüfungen dieser zum Teil anzeigepflichtigen Verfahren werden laut Verordnungstext durch die untere Umweltschutzbehörde erfolgen müssen. Zudem sind umfangreiche Daten, u.a. im Rahmen eines Monitorings, zu erfassen und übergeordneten Behörden zu übermitteln.
Notwendigkeit: dringend notwendig, gesetzlich
vorgeschrieben
Braunkohleausstieg
Aufgrund des Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung, insbes. durch den beschleunigten Ausstieg, und der sich daraus ergebenden ökologischen, geologischen und hydrogeologischen Fragestellungen (Grundwasser, Trinkwasserversorgung, Pyritproblematik etc.) ist eine umfangreiche fachliche Begleitung durch die betroffenen Behörden des Kreises Heinsberg notwendig.
Notwendigkeit: dringend notwendig
Landschaftspflege von Ausgleichsflächen sowie
Grünflächenpflege an den Liegenschaften des Kreises
Mehr Flächen im Eigenbestand der Kreisverwaltung Heinsberg, bspw. aufgrund der Verwendung von Ersatzgeldern als Ausgleichsmaßnahme für Eingriffe in Natur und Landschaft, aber auch die intensiven Bemühungen der Flächenentsiegelung sowie die naturschutzrechtliche Aufwertung der Grünflächen an den kreiseigenen Liegenschaften bedeuten einen höheren Unterhaltungs- und Pflegeaufwand. Hier ist Fachpersonal neu einzustellen, welches dem Kreisbauhof zugewiesen werden soll. Außerdem wird eine Aufrüstung des Maschinenparks notwendig.
Notwendigkeit: dringende Notwendigkeit
Ausbau der
Gebäudetechnik und Umsetzung erforderlicher Energiesparmaßnahmen
Die
Personalaufstockung im Bereich des Elektrotrupps dient dem Ausbau der
Gebäudeleittechnik und der Umsetzung geplanter Energiesparmaßnahmen im Bereich
der Lichttechnik. Ein großes Einsparpotenzial im Bereich des
Primärenergiebedarfs ist in der nutzerunabhängigen Regelung der
Energieverbräuche vorhanden. Automatisierte Regelungen für Heizung und
elektrische Verbraucher erfordern eine ständige Betreuung und Fortschreibung
der installierten Gebäudeleittechnik. Eine weitere große Aufgabe der kommenden
Jahre ist die Umstellung der Beleuchtung innerhalb aller Liegenschaften auf
LED-Technik sowie die Betreuung der
aktuell im Aufbau befindlichen Digitalisierung der Schulen.
Notwendigkeit: dringende Notwendigkeit
Zusätzlicher Bedarf:
2023
-
Bauingenieur
-
Geologie
-
Gartenbaumeister
-
Auszubildener
im Gartenbau
-
Elektriker
Sofort
-
1 zusätzliche
Verwaltungsfachkraft