Beschluss: zur Kenntnis genommen

 


In seiner Sitzung am 19.05.2021 hat der Ausschuss für Gesundheit und Soziales auf den gemeinsamen Ergänzungs-/Änderungsantrag von CDU-Fraktion und FDP-Fraktion vom 21.01.2021 betreffend „Antrag der FDP - Fraktion vom 14.12.2020“ (TOP 3.1; Vorlage 0109/2021) beschlossen:

 

„Der Beirat für Generationenfragen wird gebeten, mit sachlicher Unterstützung der Kreisverwaltung und der Träger der Einrichtungen ein Konzept zur „generationenübergreifenden Betreuung“ zu erarbeiten. Dieses Konzept soll sowohl räumlich-bauliche als auch organisatorisch-strukturelle Aspekte beleuchten und die jeweils spezifischen Interessenlagen, Erfordernisse und eventuellen Konfliktlagen beachten bzw. benennen. Dabei soll auch die Expertise und Erfahrung der Familienzentren im Kreis Heinsberg einfließen und deren zukünftig wichtige Rolle in diesem Konzept beschrieben werden. Zur weiteren Bearbeitung wird das Konzept in den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen eingebracht.“

 

Der Vorsitzende des Beirates für Generationenfragen, Herr Heinz-Peter Benetreu, informiert umfangreich über die Entstehung, Zusammensetzung und Tätigkeit des Beirates für Generationenfragen sowie auch zu den Überlegungen zur Erstellung des o.g. Konzeptes. Der entsprechende Bericht ist der Niederschrift beigefügt.

 

Herr Schulze, Amtsleiter des Amtes für Altershilfen, stellt ergänzend anhand einer Power-Point-Präsentation die bisher ermittelten Daten und Fakten zu den Überlegungen aber auch zum Bestand der in Teilen bereits bestehenden „generationenübergreifenden Betreuung“ dar. Auch diese PPP ist der Niederschrift beigefügt.

 

 

Der Ausschuss nimmt den folgenden, von Herrn Benetreu für die Sitzung des Beirates für Generationenfragen am 24.08.2022 vorbereiteten Beschlussvorschlag zustimmend zur Kenntnis:

 

1.      Der Beirat empfiehlt dem Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen, den im Antrag genannten Begriff „Betreuung“ besser gegen den Begriff „Begegnung“ oder „Gemeinsames Leben“ auszutauschen.

 

2.      Der Beirat regt gegenüber Politik und Verwaltung an, beim Bedarfsausschreibungsverfahren ein Bewertungskriterium „generationenübergreifende Aktivitäten“ einzuführen.
So könnte bei der Qualitätsprüfung festgestellt werden, ob entsprechende Maßnahmen in der Einrichtung angeboten und auch tatsächlich durchgeführt wurden.
Inwieweit dies im Zusammenhang mit einem Punkt bei der Bewertung oder als Beurteilungskriterium mit Gewichtung praktiziert werden kann, sollte von den Beteiligten geprüft werden.

 

3.      Der Beirat empfiehlt dem Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen, die Erarbeitung eines Konzeptes zur „generationenübergreifenden Betreuung“ („Begegnung“ oder „Gemeinsames Leben“) nicht mehr zu verfolgen.

 

Dr. Kehren regt an, anstelle der ursprünglich vorgesehenen Erarbeitung eines Konzeptes eine kleine Arbeitsgruppe, bestehend aus je einem/r Vertreter/in des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen, des Beirates für Generationenfragen, des Jugendhilfeausschusses, der Pflegeeinrichtungen und der Verwaltung zu bilden, die ein ca. 2-seitiges Positionspapier erarbeitet. Dies soll Leitplanken enthalten, wie man die bereits umfassend bestehenden Aktivitäten der Träger unterstützen und evtl. Schwierigkeiten beseitigen kann. Dem Vorschlag folgt der Ausschuss einvernehmlich. Dr. Kehren wird an der nächsten Sitzung des Beirates für Generationenfragen teilnehmen und den Vorschlag dort ebenfalls unterbreiten.