Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und unterstützt eine LEADER-Bewerbung der Region „Aachener Revier“ für die neue Förderphase ab 2015.


Mit dem LEADER-Förderprogramm, dessen Namensgebung aus dem Französischen stammt und deutsch mit „Zusammenarbeit zwischen Partnern zur Förderung der ländlichen Entwicklung“ übersetzt werden kann, fördert die Europäische Union regionale und lokale Projekte, damit sich ländlich geprägte Gemeinden auf wirtschaftlichem, kulturellem und sozialem Gebiet positiv weiterentwickeln können. Ein wesentlicher Grundsatz der Arbeit mit LEADER ist die Beteiligung vieler maßgeblicher regionaler Akteure sowie die Verbesserung von regionalen Kooperationen. Wichtig ist, dass in regionalen LEADER-Aktionsgruppen Vertreterinnen aus Bürgerschaft, Verwaltung, Vereinen, sonstigen Organisationen und Unternehmen über regionale Projekte beraten und entscheiden und so eigenständig den Entwicklungsprozess steuern.

 

In der abgelaufenen Förderperiode 2007 bis 2013 des NRW-Programms zur Entwicklung des ländlichen Raumes waren seinerzeit von den 12 LEADER-Regionen in NRW aus dem Kreis Heinsberg die Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht an der Umsetzung des sog.   gebietsbezogenen integrierten Entwicklungskonzeptes „Der Selfkant“ beteiligt.

 

Grundlage des aktuellen Förderprogramms sind drei EU-Verordnungen sowie das NRW-Programm Ländlicher Raum (2014 – 2020). Gemäß diesem Programm ergibt sich die Möglichkeit, dass sich potentielle Fördergebiete mit einer Einwohnerzahl von bis zu max. 150.000 um eine Anerkennung als LEADER-Region bewerben.

Für den Neueinstieg in LEADER wurde ursprünglich eine Bewerbung im Kontext der Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR) angestrebt; der Kreis Heinsberg ist Gesellschafter der in diesem Jahr gegründeten IRR GmbH. Zwischenzeitlich hat sich die Region Indeland im Kreis Düren über die Indeland GmbH jedoch zu einer eigenen Bewerbung entschlossen. Vor diesem Hintergrund beabsichtigen die u.a. durch den Bergbau geprägten Kommunen des Kreises Heinsberg (Städte Erkelenz, Hückelhoven und Geilenkirchen) sowie der StädteRegion Aachen (Stadt Baesweiler sowie Teile der Stadtgebiete von Alsdorf, Würselen, Eschweiler und Stolberg), eine Bewerbung als neue LEADER-Region „Aachener Revier“ vorzubereiten. Wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung ist die Erarbeitung eines sog. regionalen Entwicklungskonzeptes. Hierbei werden der Kreis Heinsberg und die               StädteRegion Aachen durch ein externes Planungsbüro unterstützt. Die Auftaktveranstaltung zur Erarbeitung dieses Konzeptes fand am 12. November 2014 in Baesweiler statt. Es ist vorgesehen, dass in weiteren Veranstaltungen bis Ende Januar die Bewerbung im Detail vorbereitet wird, damit sie fristgerecht dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW bis zum 16. Februar 2015 vorgelegt werden kann.

 

Die thematische Ausrichtung des zu erstellenden regionalen Entwicklungskonzeptes liegt in folgenden Bereichen:

 

-       Ländliche Lebensqualität/Dorfentwicklung

-       Daseinsvorsorge

-       Prävention: Kinder und (junge) Familien stärken

-       Nah-, Land-, Naturtourismus

-       Gesundheit

-       Mobilitätssicherung

-       Energiewende und ländliche Wertschöpfung

-       Fachkräfte sichern

-       Ehrenamt stärken

-       Kultur.

Aufgrund der insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel kommen maximal 22 bis 24 LEADER-Regionen in NRW zum Zuge. Nach Mitteilung der Bezirksregierung Köln bereiten allerdings derzeit mehr als 40 Regionen in NRW eine entsprechende Bewerbung vor; hierzu zählen auch Regionen, die bereits in der abgelaufenen Förderperiode LEADER-Förderungen in Anspruch nehmen konnten.

 

Der gesamte Bewirtschaftungsrahmen für Projekte einer LEADER-Region liegt für ein Gebiet der Größenordnung des „Aachener Reviers“ (Größenordnung: mindestens 120.000 Einwohner) bei insgesamt 3.450.000 € für den Zeitraum von 2015 bis 2023. Dieser Gesamtbewirtschaftungsrahmen kann, muss aber nicht aus der LEADER-Region in Anspruch genommen werden. Der maximale Zuschussbetrag je Projekt beträgt 250.000 €.

 

Bei einer Inanspruchnahme des gesamten zur Verfügung stehenden Fördervolumens läge der sog. regionale öffentliche Mindestanteil bei 350.000 € für den gesamten Förderzeitraum. Dieser Betrag wäre auf die 10 kommunalen Gebietskörperschaften aus der Region „Aachener Revier“ nach einem noch festzulegenden Schlüssel zu verteilen.

 

Hierzu wird die Verwaltung laufend berichten und, sofern erforderlich, Beschlussvorschläge unterbreiten.