Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 9, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Finanzielle Auswirkungen:

 

Leitbildrelevanz:

1. und 2.

 

Inklusionsrelevanz:

 

 

Die Verwaltung erläutert zum anliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.07.2022 wie folgt:

 

Gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 07.10.2019 entfällt seit dem 01.08.2020 der Elternbeitrag für Jahreseinkommen unter 27.000 €.

 

Mangels EDV-unterstützter Auswertungsmöglichkeit und angesichts der Vielzahl der Fälle (rund 4.000 im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes) kann eine genaue Bezifferung der finanziellen Auswirkungen bei Abschaffung der Elternbeiträge für Jahreseinkommen unter 30.000 Euro kurzfristig nicht erfolgen.

 

Nach überschlägiger Berechnung ergibt sich anhand der aktuellen Zahlen bei unterstellter gleichmäßiger Verteilung der betroffenen Kinder/Eltern innerhalb der Beitragsstufe „über 27.000 bis 38.000 €“, dass im Falle einer Abschaffung der Beiträge für Eltern mit einem Jahreseinkommen unter 30.000 € rund 100 Kinder im Kreisjugendamtsbezirk betroffen wären. Danach ergäben sich Mindereinnahmen auf Seiten des Kreisjugendamtes in Höhe von rund 43.000 € pro Jahr. Dies entspräche einer Entlastung der betroffenen Eltern in Höhe von etwa 430 € jährlich (entspricht einer monatlichen Entlastung in Höhe von rund 36 €).

 

Hingewiesen sei jedoch noch einmal darauf, dass es sich bei diesen Zahlen nur um das Ergebnis einer überschlägigen Berechnung handelt, welche eine gleichmäßige Verteilung der Betroffenen innerhalb der Beitragsstufe „über 27.000 bis 38.000 €“ unterstellt; die tatsächliche Verteilung der Kinder/Eltern auf die Beitragsstufen kann sich im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes ganz anders verhalten mit der Folge, dass sich die Mindereinnahmen auf Seiten des Kreisjugendamtes sowie die Entlastung auf Seiten der Eltern entsprechend verändern.

 

Zum Vergleich: In der Stadt Geilenkirchen hat eine Auswertung der Akten ergeben, dass im Zuständigkeitsbereich des dortigen Stadtjugendamtes im Falle einer Neufestsetzung der Grenze für die Beitragsbefreiung bei 30.000 Euro 25 Kinder betroffen sind und hieraus ein jährlicher Einnahmeausfall in Höhe von 11.472,00 € resultiert. Dies entspricht einer Entlastung der betroffenen Eltern in Höhe von 458,88 Euro jährlich (38,24 Euro monatlich).

 

 

Eine Abstimmung auf Ebene der Jugendämter im Kreis Heinsberg wurde seitens des Kreisjugendamtes anlässlich des vorliegenden Antrages angestoßen; zum Zeitpunkt des Versandes der Einladung lag ein abgestimmtes Meinungsbild jedoch noch nicht vor. In der Sitzung wird ergänzend berichtet werden.