Nachtrag: 18.11.2014 Nummer 3

Finanzielle Auswirkungen

ja

 

Leitbildrelevanz

ja

 

Inklusionsrelevanz

nein

 

 

Die Abwicklung des Kreishaushaltes wird durch das Amt für Finanzwirtschaft und Beteiligungen fortlaufend überwacht. Die Überwachung erfolgt insbesondere mit Blick auf die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, der investiven Ein- und Auszahlungen sowie der Liquidität des Kreises.

 

Auf Basis der 2. Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2014 beinhaltet die Haushaltssatzung 2014 einen Gesamtbetrag der Erträge iHv. 266,2 Mio. € und Aufwendungen iHv. 272,9 Mio. €. Zur Deckung des sich hieraus ergebenen Fehlbetrages wurde eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage iHv. 6,7 Mio. € festgesetzt. Zur Finanzierung von Investitionen des Kreises wurde eine Kreditermächtigung iHv. 5,5 Mio. € veranschlagt.

 

Bis zur Sitzung des Finanzausschusses wird die Verwaltung eine aktuelle Hochrechnung zur Entwicklung wesentlicher Haushaltspositionen im Haushaltsjahr 2014 erstellen. Über das Ergebnis wird die Verwaltung in der Sitzung des Finanzausschusses berichten.

 

Herr Przibylla weist auf die seitens der Verwaltung erstellte Übersicht hin, die den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vorliegt. Anschließend erläutert Herr Schmitz vom Amt für Finanzwirtschaft und Beteiligungen die Übersicht. Sein Bericht und die Tischvorlage sind als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.

 

Der Finanzausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.