Nachtrag: 18.11.2014 Nummer 4

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 5, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Der Antrag der SPD-Kreistagsfraktion und der Änderungsantrag der GRÜNE-Fraktion werden abgelehnt.

   


Der Entwurf der Haushaltssatzung des Kreises Heinsberg für das Haushaltsjahr 2015 wurde am 18.11.2014 in den Kreistag eingebracht und den Kreistagsabgeordneten ausgehändigt.

 

Zur weiteren Information wird auf die Erläuterungen zu dieser Kreistagssitzung und die dabei zur Verfügung gestellten Unterlagen aus dem Benehmensverfahren gemäß § 55 Kreisordnung NRW verwiesen.

 

Herr Przibylla weist auf folgende ergänzende Sitzungsunterlagen hin, die den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage ausgehändigt wurden:

-      Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 28.11.2014 zur Finanzierung der

      Schulsozialarbeit,

-      Änderungsantrag der GRÜNE-Kreistagsfraktion vom 02.12.2014 zum SPD-Antrag vom 28.11.2014

 

 

Er übergibt das Wort an Herrn Derichs, der den Antrag näher erläutert. Die SPD-Kreistagsfraktion plädiert dafür, dass sich der Kreis Heinsberg an dem Förderprogramm zur Schulsozialarbeit beteilige und den Eigenanteil von 40% (=384.564,59 €) in den Kreishaushalt 2015 einstelle. Schulsozialarbeit sei eine gesamtgesellschaftliche und präventive Aufgabe, die sich langfristig rentiere. Der Kreis habe eine „Ausgleichsfunktion“, so dass er für diese Aufgabe der bessere Ansprechpartner sei als die Städte und Gemeinden.

 

Frau Tillmanns erläutert den Änderungsantrag der GRÜNE-Kreistagsfraktion. Eine Kooperation mit den Städten und Gemeinden sei wichtig, jedoch dürfe der Kreis ihnen nicht die Entscheidung über die Nutzung oder Ablehnung des Förderprogramms überlassen. Es solle vermieden werden, dass die Kommunen das Förderprogramm zur Schulsozialarbeit aus Kostengründen ablehnen. Daher befürworte auch die GRÜNE-Kreistagsfraktion, den vollen Eigenanteil (=384.564,59 €) in den Kreishaushalt 2015 einzustellen und hierfür die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage entsprechend zu erhöhen.

 

Anschließend erläutert Frau Machat die ablehnende Haltung der Verwaltung zu den beiden Anträgen. Mit der Wiederbesetzung der 2,75 Stellen an den kreiseigenen Schulen werde sich der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 10.12.2014 beschäftigen und dem Kreistag einen entsprechenden Beschlussvorschlag unterbreiten.

 

Für die CDU-Kreistagsfraktion führt Herr Schlößer aus, dass die Schulsozialarbeit als sehr bedeutsam erachtet werde, jedoch der Kreis die Kosten nicht pauschal übernehmen könne. Eine vollständige Finanzierung des Eigenanteils über die Kreisumlage sei der falsche Weg. Im Übrigen führe eine Verteilung der Schulsozialarbeiterstellen nach dem Schlüssel der Umlagegrundlagen zu Verwerfungen. Die Verwaltung solle daher schnellstmöglich eine Bedarfsabfrage zur Nutzung des Förderprogramms bei den Städten und Gemeinden veranlassen. Bei Inanspruchnahme des Angebotes wäre der 40prozentige Eigenanteil von der jeweiligen Kommune zu finanzieren.

 

Herr Dr. Wagner erklärt, dass sich die FDP-Kreistagsfraktion der Auffassung der Verwaltung anschließe. Die Finanzierung des vollen Eigenanteils von 40% (=384.564,59 €) dürfe nicht über den Kreishaushalt erfolgen, zumal zu befürchten sei, dass der Kreis langfristig von den vollen Kosten betroffen sei.

 

Herr Engels fragt nach den Auswirkungen der Mehrkosten für das Forum Vogelsang auf den Kreishaushalt. Herr Kreiskämmerer Schöpgens führt hierzu aus, dass es um die Finanzierung eines 10prozentigen Eigenanteils (300.000 € von insgesamt 3.000.000 €) durch die Gesellschafter der vogelsang ip gGmbH geht. Da der Kreis nur mit einem Anteil von 2,38% am Stammkapital der Gesellschaft beteiligt sei, sei der Finanzierungsanteil des Kreises Heinsberg auf rund 7.000 € begrenzt. Frau Machat ergänzt, dass sich der Kreisausschuss und der Kreistag in der nächsten Sitzung hiermit befassen werden und es derzeit nur um einen „Vorratsbeschluss“ gehe, dessen Umsetzung eine 90prozentige Förderung des Landes voraussetze. Sofern dieses Modell nicht realisiert werden könne, müssten andere Finanzierungsmodelle den politischen Gremien nochmals zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

Die Tischvorlagen und die Stellungnahme der Verwaltung sind als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt.

 

Herr Przibylla stellt fest, dass zum Entwurf der Haushaltssatzung 2015 noch Beratungsbedarf in einigen Fraktionen besteht. Herr Schlösser signalisiert für die CDU-Kreistagsfraktion die Zustimmung zum Entwurf der Haushaltssatzung 2015. Mit Rücksicht auf den vorhandenen Beratungsbedarf in den anderen Fraktionen wird die Abstimmung verschoben. Die Fraktionen werden ihr Votum erst in der Sitzung des Kreisausschusses bzw. in der Kreistagssitzung abgeben.