Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:


Dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Förderung des Migrationsfachdienstes des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Jülich im Kreis Heinsberg mit den vorgeschlagenen Änderungen wird zugestimmt.

 


 


Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 30.09.2014 dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Förderung des Migrationsfachdienstes des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Jülich im Kreis Heinsberg für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2019 zugestimmt. Daraus sollten die betriebenen Migrationsfachdienste „Integrationsagentur für Migranten“ und „Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer“ der Diakonie einen Zuschuss vom Kreis zu den Personal-, Sach- und Gemeinkosten in Höhe von insgesamt jährlich 20.000,00 € erhalten.

 

Zu einem entsprechenden Vertragsabschluss ist es noch nicht gekommen, da der Superintendent des Kirchenkreises Jülich, Herr Sannig, und der Geschäftsführer des Diakonischen Werkes, Herr Hamann, in einem Schreiben vom 28.10.2014 eine beabsichtigte Neuausrichtung des Migrationsfachdienstes des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Jülich ab dem 01.01.2015 geschildert haben.

 

Aufgrund der starken Zunahme der asylsuchenden Menschen sowie der Zuwanderer im Kreis Heinsberg ist der Bedarf für eine persönliche Einzelfallberatung durch die Migrationsfachdienste „Flüchtlingsberatung“ und „Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer“ der Diakonie mit dem dort vorhandenen Personal nicht mehr zu bewältigen. Das Angebot des betriebenen Migrationsfachdienstes „Integrationsagentur für Migranten“ erstreckt sich auf die strukturelle Arbeit im Sozialraum zur Verbesserung der Integrationsangebote und Strukturen im Sozialraum. Der Integrationsagentur sind einzelfallorientierte Beratungen an Ratsuchende aufgrund der Förderrichtlinien des Landes NRW untersagt. Das Diakonische Werk beabsichtigt, die Arbeit der Integrationsagentur mit Ablauf des 31.12.2014 einzustellen und mit den dadurch frei werdenden personellen Ressourcen eine Aufstockung in der Flüchtlingsberatung und der Migrationsberatung vorzunehmen.

 

Zur Umsetzung dieser Überlegungen sieht die Diakonie es jedoch als erforderlich an, dass der im Kreistag beschlossene neue öffentlich-rechtliche Vertrag ab dem 01.01.2015 mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von insgesamt 20.000,00 € Bestand haben und auf die Migrationsfachdienste „Flüchtlingsberatung“ und „Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer“ angepasst wird.

 

Die komplette Finanzierung dieser beiden Arbeitsbereiche durch Fördermittel von Europäischer Union, vom Bund und vom Land NRW sowie unter Einbeziehung eines Zuschusses des Kreises Heinsberg in Höhe von 20.000,00 € wird nicht möglich sein. Die Zuwendungen vom Land für die „Integrationsagentur für Migranten“ werden ab dem 01.01.2015 entfallen. Wie bisher wird die Diakonie zum Betrieb der Migrationsfachdienste Eigenanteile in nicht geringem Umfang beisteuern.

 

Wegen der Neuausrichtung des Migrationsfachdienstes des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Jülich ab dem 01.01.2015 werden keine Mehraufwendungen über die 20.000,00 €/Jahr hinaus beim Kreis Heinsberg geltend gemacht.

 

Der bisherige Vertragsentwurf wurde dementsprechend angepasst.

Der neue Vertragsentwurf ist als Anlage der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales beigefügt.