Beschluss: zur Kenntnis genommen

Es wird auf die als Anlage der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses beigefügte Anfrage der FDP-Fraktion gem. § 12 GeschO vom 02.08.2022 betr. „Mehr Teilhabe ermöglichen!“ verwiesen.

 

Landrat Pusch führt in der Sitzung des Kreistages aus, dass auf eine Verlesung der umfangreichen Beantwortung der Fragen im Einvernehmen mit der FDP-Fraktion verzichtet wird und die Antworten der Niederschrift beigefügt werden.

 

Folgende Antworten werden zu der FDP-Anfrage gegeben:

 

1. Wie barrierefrei ist unser Kreis Heinsberg und wo gibt es noch aus Sicht der Kreisverwaltung den größten Handlungsbedarf?

 

Antwort: Die Verwaltung hat mangels entsprechender Zuständigkeiten keinen umfassenden Überblick darüber, wie die Barrierefreiheit in den einzelnen kreisangehörigen Kommunen ausgestaltet ist. Auch eine Gewichtung der Barrierefreiheit in den Städten und Gemeinden sowie ggf. Kritik an einzelnen kreisangehörigen Kommunen oder Gebäuden der Städte und Gemeinden wäre nicht angezeigt. Aussagen sind daher nur zu den kreiseigenen Liegenschaften (s. Frage 2) möglich.

 

 

2. Wie barrierefrei sind die kreiseigenen Gebäude wie z. B. das Kreishaus, die Volkshochschule, die Kreismusikschule, das Kreisgymnasium und die Berufskollegs?

 

Antwort:

 

Kreishaus:                                                         - vollständig barrierefrei

- behindertengerechte WC-Anlagen

- vier Aufzugsanlagen, hiervon eine Aufzugsanlage blindengerecht

- vier behindertengerechte Parkplätze, barrierefreie Zugänge Haupteingang, Straßenverkehrsamt sowie Gesundheitsamt

- Automatiktüranlagen innerhalb der Haupttreppenhäuser auf den vom Publikum am stärksten frequentierten Etagen

- barrierefreie Zahlstelle im Sachgebiet „Schwerbehindertenangelegenheiten“ des Amtes für Soziales

- Klingel für Rollstuhlfahrer an der Drehtüre zum Haupteingang

 

In naher Zukunft sollen u. a. weitere automatische Türöffner installiert, weitere Behindertenparkplätze eingerichtet und zwei Mitarbeitende des Kreises in der Gebärdensprache geschult werden.

 

Haus der Musik:                                                              - EG und 1.OG barrierefrei

- behindertengerechte WC-Anlage

- Aufzug EG bis 1.OG

 

Berufskolleg Erkelenz:                                  - bis auf 1.OG Schulring vollständig barrierefrei

- eine Aufzugsanlage, ein Treppenlift

                                                                               - behindertengerechte WC-Anlage

 

Sporthalle BK Erkelenz:                 - behindertengerechte WC-Anlage und Dusche

 

Berufskollegs Geilenkirchen:                     - bis auf EST Trakt C KG vollständig barrierefrei

- drei Aufzugsanlagen

                                                                               - behindertengerechte WC-Anlage

 

Sporthalle BK Geilenkirchen:                     - behindertengerechte WC-Anlage und Dusche

 

Kreisgymnasium:                                            - eine Aufzugsanlage Trakt 2 barrierefrei

                                                                               - Trakt 3 EG barrierefrei

                                                                               - behindertengerechte WC-Anlage

 

Bildungshaus:                                                   - vollständig barrierefrei

                                                                               - eine Aufzugsanlage

                                                                               - behindertengerechte WC-Anlage

 

Rurtalschule:                                                    - vollständig barrierefrei

 

VHS-Gebäude:                                                 - Haupthaus EG und 1.OG barrierefrei

                                                                               - eine Aufzugsanlage

                                                                               - behindertengerechte WC-Anlage

 

Janusz-Korczak-Schule:                - vollständig barrierefrei

                                                                               - eine Aufzugsanlage

                                                                               - behindertengerechte WC-Anlage

 

Kreisleitstelle:                                                  - vorbereitet für eine mögliche Nachrüstung einer Aufzugsanlage

 

 

3. Inwieweit ermöglichen die Schulen darüber hinaus Teilhabe, z.B. durch besondere Projekte oder AGs?

 

Antwort: Die kreiseigenen Schulen ermöglichen Teilhabe und Inklusion im Rahmen des Unterrichts für beispielsweise hör- und sehgeschädigte Schülerinnen und Schüler. Insbesondere die Förderschulen des Kreises sind darüber hinaus – entsprechend ihrem jeweiligen Förderschwerpunkt – auf vielfältige weitere Anforderungen an die Unterstützung förderbedürftiger Schüler/innen vorbereitet und hierfür ausgestattet. Dabei stehen die Regelschulen oft in engem Austausch mit den Förderschulen, um Teilhabe innerhalb der Schule zu ermöglichen. Im abgelaufenen Schuljahr fand z. B. ein Patenprojekt einiger Schüler/innen der Pädagogik-Kurse am Kreisgymnasium mit Schüler/innen der Janusz-Korczak-Schule statt. Gemeinsame Treffen und Unternehmungen hatten Inklusion und Teilhabe zum Ziel. Eine Wiederholung bzw. Ausweitung ist angedacht.

Das Kreisgymnasium Heinsberg führt zudem regelmäßig autistische Schüler/innen (emotional-sozialer Förderbedarf) zum Abitur, wobei insbesondere die Abiturprüfung unter Einbeziehung der Schulbegleitung sehr individuell gestaltet werden konnte.

 

Mitunter kooperieren auch die kreiseigenen Förderschulen mit verschiedensten Einrichtungen und stehen den Regelschulen auch beratend zur Verfügung.

 

Die Rurtal-Schule verweist zudem auf den im Rahmen des Projekts „Erasmus+“ von ihren Schülerinnen und Schülern erstellten Reiseführer „Grenznahe Touren für alle – Barrierefrei im und um den Kreis Heinsberg“.

 

Auch in der Jakob-Muth-Schule laufen vielfältige Projekte, die den dortigen förderbedürftigen Schülerinnen und Schülern eine gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen sollen:

-          ein vielfältiges Berufsorientierungskonzept, das neben den Standardelementen aus der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) noch förderschulspezifische und nicht selten ganz individuelle Maßnahmen umfasst

-          eine langjährige Zusammenarbeit mit einer Therapeutin im heilpädagogischen Reiten

-          das Lama-/Alpaka-Projekt, welches ebenfalls seit Jahren angeboten wird

-          im dritten Jahr läuft die Kooperation mit der „GemüseAckerdemie“

-          Über das Förderprogramm „Kultur und Schule“ werden im laufenden Schuljahr ein Kunst- und zwei Musikprojekte angeboten.

-          Ebenfalls seit Jahren besteht eine Zusammenarbeit mit dem Verein „Mentor – Die Leselernhelfer“.

 

Über die kreiseigenen Schulen hinaus wurden auch die kreisangehörigen Kommunen um Auskunft zu dieser Frage gebeten. Die Antworten sind nachstehend aufgeführt:

 

Stadt Erkelenz:

An den Erkelenzer Schulen finden immer wieder Projekte zur Teilhabe in verschiedenen Bereichen statt. Zum einen werden Schüler/innen in die Meinungsbildung der Schulen z. B. durch Kinderparlamente eingebunden. Weiterhin wird ein besonderes Augenmerk auf den Einblick in das Leben von Menschen mit Behinderungen durch Projekte und Arbeitsgemeinschaften gelegt. Durch das „Gemeinsame Lernen“ in den verschiedenen Schulformen und Schulen wird Teilhabe aktiv gelebt. Dies zeigt sich auch in den Leitbildern der Schulen.

 

Gemeinde Gangelt:

Die Grundschulen Breberen und Birgden versuchen, allen Kindern die Teilhabe an allen Unterrichtsveranstaltungen sowie allen außerunterrichtlichen Veranstaltungen zu ermöglichen. Die Grundschule Breberen ist darüber hinaus Schule des Gemeinsamen Lernens. Im Sinne der Inklusion finden keine besonderen Angebote statt, sondern nur Projekte/AGs, an denen alle Kinder teilnehmen können. Bei Klassenfahrten, Ausflügen etc. werden geeignete Jugendherbergen und Programme ausgewählt, an denen alle Kinder der Schulen teilnehmen können. Kinder mit geistiger bzw. körperlicher Beeinträchtigung werden dabei ggf. durch Integrationshelfer/innen unterstützt.

Die Gesamtschule Gangelt-Selfkant bietet allen Schüler/innen die Möglichkeit, an AGs oder Projekten gemeinschaftlich zu partizipieren. Bei allen AGs und Projekten wird auf eine barrierefreie Umsetzbarkeit geachtet (körperlich und geistig).

 

Stadt Geilenkirchen:

Insbesondere die Schulen des Gemeinsamen Lernens ermöglichen die Teilhabe an schulischen Veranstaltungen und Aktivitäten. Weiterhin führte die Städt. Realschule das LOB-Projekt "Leben ohne Barrieren – Inklusion erfahrbar machen" in Eigenregie durch. Die Städt. Realschule und die Anita-Lichtenstein-Gesamtschule Geilenkirchen führten zudem das GIPS-Projekt mit den Schülerinnen und Schülern durch. GIPS Spielen & Lernen e. V. besucht im Team die Schulen, um den Kindern ein realistisches Bild von Menschen mit Behinderung und deren Alltag zu vermitteln.

Die Anita-Lichtenstein-Gesamtschule ist Mitglied im Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“. Darüber hinaus plant die Anita-Lichtenstein-Gesamtschule ein Musikprojekt, welches auf Kennenlernen und Integration ausgerichtet wird.

 

Stadt Heinsberg:

GGS Heinsberg:

Als Schule des Gemeinsamen Lernens nehmen alle Kinder, ob mit oder ohne Behinderung, an allen Maßnahmen des Schullebens (vor- und nachmittags) teil. Hierzu gehören AGs, Projekte, Schulfahrten etc.; teilweise werden die Kinder durch Integrationshelfer/innen (16 I-Helfer in der Schule) unterstützt. Ein Aufzug erleichtert den Kindern den Zugang zum gesamten Schulgebäude.

 

GSV Grebben-Schafhausen:

Keine Angebote; noch keine Kinder mit Handicap an der Schule

 

KGS Oberbruch:

Als Schule des Gemeinsamen Lernens nehmen alle Kinder an den schulischen Maßnahmen teil. An AGs und Projekten können alle Kinder auf freiwilliger Basis teilnehmen.

 

KGS Dremmen:

Als Schule des Gemeinsamen Lernens können alle Kinder, mit oder ohne Behinderung, an den Angeboten teilnehmen.

 

GGS Randerath:

Keine Angebote

 

KGS Straeten:

Keine Angebote

 

KGS Kirchhoven:

Als Schule des Gemeinsamen Lernens nehmen alle Kinder an den Maßnahmen des Schullebens teil.

 

KGS Karken:

Keine besonderen Angebote, da keine Kinder mit Handicap

 

Städt. Realschule:

Die Kinder, die in der Schule im Rahmen des Gemeinsamen Lernens beschult werden, können an allen Angeboten teilnehmen, auch an AGs und Projekten auf freiwilliger Basis.

 

Gesamtschule Heinsberg-Waldfeucht:

Die Teilhabe wird vor allem durch gelungene Zusammenarbeit sowohl innerhalb der Schule im Kollegium als auch mit Kooperationspartnern in der Schule ermöglicht. Keiner Schülerin bzw. keinem Schüler wird die Teilhabe verwehrt, sondern immer möglich gemacht.

 

Stadt Hückelhoven:

Grundsätzlich versuchen alle Schulen, insbesondere die GL-Schulen, Teilhabe zu ermöglichen. Besondere Projekte/AGs zur Teilhabe werden derzeit an den folgenden Schulen angeboten:

 

Hauptschule:

Inklusives Zirkusprogramm in den Herbstferien

 

Gymnasium:

Enge Kontakte zum lokalen Teilhabekreis der Stadt, gemeinsame jährliche Projekte mit Teilhabekreis

 

Realschule:

Sozial-AG, welche sich mit der sozialen Einbindung aller Sozialgruppen beschäftigt (Menschen mit Behinderung, Menschen mit Migrationshintergrund, sexuelle und religiöse Vielfalt, Mobbing, etc.)

 

GGS An der Burg Hückelhoven:

Durchführung des Landesprogramms „Mehrsprachigkeit“ zur Berücksichtigung von Herkunfts- und Familiensprachen

 

GGS Michael-Ende-Schule Ratheim:

Finanzierung der Klassenfahrten für Leistungsberechtigte über Teilhabe

 

Gemeinde Selfkant:

Westzipfelschule – KGS Selfkant II:

Es werden nachfolgende Projekte und AGs durchgeführt:

Die Förderung der Teilhabe der Schüler/innen wird an der Schule bei allen Projekten und Veranstaltungen mitgedacht. Als Schule des Gemeinsamen Lernens ist die Inklusion dort ein wichtiges Anliegen. Als Familiengrundschulzentrum wird den Eltern und Kindern – nicht nur der eigenen Schule – ein breites Angebot an Veranstaltungen, Kursen, Themenabenden etc. gemacht.

Darüber hinaus sind auch die Angebote der OGS auf Teilhabe ausgerichtet. Dies bezieht sich auf Arbeitsgemeinschaften, Angebote für Eltern und Kinder, Theateraufführungen, Ausflüge etc.

 

Im Schulalltag fördern folgende Projekte die Teilhabe:

·         Teilnahme am Mentor-Leseprojekt

·         Smile-Sprachpatenschaften (Kooperation mit dem Kommunalen Integrationszentrum)

·         Teilnahme am Projekt „Gesund macht Schule“

·         Möglichkeit der Ausleihe von Schul-iPads an Schüler/innen

·         Übernahme der Kosten für Schulmaterial/Ausflüge für einkommensschwache Familien durch den Förderverein

·         Unterstützung des Fördervereins für Theaterfahrten, Zirkusprojekt etc.

·         Gemeinsame Schulausflüge (Kosten werden durch Förderverein übernommen)

·         Sprachkurse für Migranten

·         Eltern-Kind-Nachmittage; Großeltern-Kind-Angebote

·         Kinderflohmarkt in der Schule

·         kostenfreie Angebote des Familiengrundschulzentrums

·         Arbeitsgemeinschaften der OGS

 

Astrid-Lindgren-Schule:

Keine speziellen Projekte

 

Stadt Übach-Palenberg:

Es ist keine Rückmeldung eingegangen.

 

Gemeinde Waldfeucht:

Besondere Projekte der Schulen sind hier nicht bekannt. Die gemeindliche Grundschule und der Teilstandort der Gesamtschule sind Schulen des Gemeinsamen Lernens.

 

Stadt Wassenberg:

KGS Birgelen (GL-Schule):

Integration und Teilhabe in der Grundschule ist Teil der täglich gelebten Praxis. Insbesondere an Schulen des Gemeinsamen Lernens, wie der KGS Birgelen, ist dies nicht nur ein ideelles Ziel, sondern im Grundverständnis aller Beteiligten. Dies ist in der Unterrichtsgestaltung, in außerunterrichtlichen Angeboten, in der Offenen Ganztagsschule und im Zusammenspiel mit außerunterrichtlichen Partnern zu erkennen. Es gibt keine Extra-Veranstaltungen, sondern es werden alle Veranstaltungen der Schule so geplant und durchgeführt, dass alle Schüler/innen teilnehmen können.

 

GGS Am Burgberg (GL-Schule):

Grundsätzlich werden an der GGS Am Burgberg alle Schüler/innen gleichermaßen gefördert, gefordert und gestärkt. Teilhabe ist in allen Bereichen für die Schule selbstverständlich.

 

Martinus-Schule Orsbeck (keine GL-Schule):

Die Schule als geschlossenes System kann nur der aktuellen Schülerschaft Teilhabe ermöglichen. Da die Schule keine GL-Schule ist, sind Modelle der Teilhabe dort derzeit nicht implementiert.

 

Betty-Reis-Gesamtschule (GL-Schule):

                Aufgrund ihrer Ausrichtung als GL-Schule wird Teilhabe insgesamt gelebt.

 

Stadt Wegberg:

In den Schulen werden die verschiedensten Arbeitsgemeinschaften und Projekte (z. B. Kulturrucksack) durchgeführt. Hier werden aber keine speziellen Projekte zur Teilhabe im Sinne des Inklusionsgedankens angeboten. Vielmehr wird eine Teilnahme der Kinder mit Handicap an diesen zusätzlichen Angeboten ermöglicht. Integrationshelfer/innen, Lehrer/innen und auch die Schüler/innen sorgen dann dafür, dass kein Kind zurückbleibt und an diesen Angeboten teilnehmen kann. Insbesondere die Schulen des „Gemeinsamen Lernens“ leben dieses Verfahren im Schulalltag.

 

 

4. Verfügen die Sportstätten im Kreis Heinsberg über barrierefreie Zugänge und sind behindertengerechte Sanitäranlagen vorhanden? Wenn nein, wo fehlen die barrierefreien Zugänge bzw. die entsprechenden Sanitäranlagen?

 

Antwort:

 

Stadt Erkelenz:

Eine Barrierefreiheit der Sportstätten wird von der Stadt Erkelenz als wichtig erachtet. Bei Umbauten und Neubauten wird konsequent darauf geachtet, dass die Sportstätten barrierefrei ausgerichtet werden. Konkret wurden erste Umbauten bzw. Einbauten von barrierefreien Zugängen und behindertengerechten Sanitäranlagen bereits umgesetzt. Weitere Projekte sind derzeit in Planung. Eine konsequente Umsetzung der Barrierefreiheit in allen Sportanlagen ist langfristig die Zielsetzung.  Der derzeitige Baubestand gibt dies in Einzelfällen noch nicht her.

 

Gemeinde Gangelt:

Alle Schulgebäude (inklusive Turn- und Schwimmhalle) verfügen über barrierefreie Zugänge, die Unterrichtsräume in den Ober-/Untergeschossen sind zudem über Aufzüge auch für Rollstuhlfahrer erreichbar.

 

Stadt Geilenkirchen:

 

Sportstätte

Sportanlage

Umkleideräume

Behindertentoilette

Sportplatz Heinrich-Cryns-Sportzentrum Bauchem

barrierefrei

nicht barrierefrei

nein

Sportplatz Waldstadion

barrierefrei

nicht barrierefrei

nein

Sportplatz Teveren

barrierefrei

nicht barrierefrei

nein

Sportplatz Gillrath

barrierefrei

nicht barrierefrei

nein

Sportplatz Würm

barrierefrei

nicht barrierefrei

nein

Sportplatz Immendorf

barrierefrei

nicht barrierefrei

nein

Sportplatz Süggerath

barrierefrei

nicht barrierefrei

nein

Sportplatz Lindern

barrierefrei

barrierefrei

ja

Sportplatz Tripsrath

barrierefrei

barrierefrei

nein

Sporthalle KGS Geilenkirchen

nicht barrierefrei

nicht barrierefrei

nein

Sporthalle GGS Geilenkirchen

barrierefrei

nicht barrierefrei

nein

Sporthalle KGS Teveren

barrierefrei

barrierefrei

ja

Sporthalle KGS Würm

nicht barrierefrei

barrierefrei

nein

Sporthalle KGS Immendorf

barrierefrei

nicht barrierefrei

nein

Sporthalle Realschule Geilenkirchen

nicht barrierefrei

nicht barrierefrei

nein

Sporthalle Heinrich-Cryns-Sportzentrum Bauchem

nicht barrierefrei

nicht barrierefrei

nein

Mehrzweckhalle Lindern

barrierefrei

barrierefrei

ja

Vereinsstätte Beeck

barrierefrei

barrierefrei

ja

Gelobad Geilenkirchen

barrierefrei

barrierefrei

ja

 

Stadt Heinsberg:

 

Objekt

barrierefreier Zugang

behindertengerechte Sanitäranlagen

vorhanden

nicht vorhanden

vorhanden

nicht vorhanden

Mehrzweckhalle Marienstraße 9 in Heinsberg-Dremmen

X

 

 

X

Sporthalle Karl-Arnold-Straße 57 in Heinsberg-Grebben

X

 

X

 

Doppelsporthalle Westpromenade 64 in Heinsberg

 

X

 

X

Sporthalle Holzgraben 19 in Heinsberg-Karken

 

X

 

X

Mehrzweckhalle Waldfeuchter Straße 209 in Heinsberg-Kirchhoven

X

 

 

X

Mehrzweckhalle Ullrichstraße 3 in Heinsberg-Porselen

X

 

X

 

Sporthalle Hermannsstraße 21a in Heinsberg-Randrath

X

 

X

 

Mehrzweckhalle Römerstraße 60 in Heinsberg-Straeten

X

 

 

X

Mehrzweckhalle Schafhausener Straße 81 in Heinsberg-Schafhausen

X

 

X

 

Mehrzweckhalle Kirchpfad in Heinsberg-Unterbruch

X

 

 

X

Sporthalle Parkstraße 20 in Heinsberg-Oberbruch

X

 

 

X

3-fach Sporthalle Parkstraße 21 in Heinsberg-Oberbruch

X

 

 

X

3-fach Sporthalle Rheinertstraße in Heinsberg

 

X

 

X

 

Stadt Hückelhoven:

Die Sporthallen haben grundsätzlich barrierefreie (im Erdgeschoss und ohne Stufen befindliche) Zugänge. Lediglich die vorhandenen Tribünen sind nicht immer barrierefrei zu erreichen. Allerdings befinden sich meist in Räumen der Sporthallen im Erdgeschoss Möglichkeiten, das Spielgeschehen in der Halle zu beobachten. Eine Ausnahme ist die Turnhalle Brachelen. Dort führt der Eingang nur über Stufen in die Halle. Behindertengerechte Sanitäranlagen haben die älteren Sporthallen meistens keine. Lediglich die neueren Sporthallen verfügen über solche Sanitäranlagen.

Die Sportplätze sind ebenfalls grundsätzlich barrierefrei. Eine Ausnahme stellt hier der Sportplatz Schaufenberg dar. Dieser ist lediglich über Stufen zu erreichen. Behindertengerechte Sanitäranlagen haben die älteren Sportlerheime meistens keine. Lediglich die neueren Sportlerheime verfügen über solche Sanitäranlagen.

 

Gemeinde Selfkant:

Die Turnhallen in Süsterseel und Tüddern haben barrierefreie Zugänge. Die Turnhalle in Höngen ist derzeit nicht barrierefrei zugänglich. Behindertengerechte Sanitäranlagen sind in den Turnhallen nicht vorhanden. Der Integrative Sportpark in Höngen ist barrierefrei zugänglich, behindertengerechte Sanitäranlagen sind dort vorhanden.

 

Stadt Übach-Palenberg:

Es ist keine Rückmeldung eingegangen.

 

Gemeinde Waldfeucht:

In den gemeindlichen Sporteinrichtungen sind barrierefreie Zugänge und behindertengerechte Sanitäranlagen vorhanden.

 

Stadt Wassenberg:

Alle Sportstätten im Stadtgebiet verfügen über barrierefreie Zugänge.

Behindertengerechte Sanitäranlagen fehlen im Umkleidegebäude am Rasenplatz im Stadtteil Myhl, Schwanderberg, und in den einfachen Bauten auf den Sportplätzen in Ophoven und Effeld, die allerdings von dem jeweiligen Verein unterhalten werden.

 

Stadt Wegberg:

Die 9 Turn- und Sporthallen in der Stadt Wegberg sind alle barrierefrei zugänglich und bis auf eine Sporthalle auch mit einem Behinderten-WC ausgestattet.

 

 

5. Welche Sportangebote werden explizit für Menschen mit Behinderung, in welchen Altersklassen angeboten? Stehen qualifizierte Trainer und Betreuer zur Verfügung? Und für welche Sportarten gilt dies? Wo fehlen aus Sicht des Kreissportbundes entsprechende Angebote? Fehlt es dort an qualifizierten Trainern/Betreuern, Interessenten oder Qualifizierungsangebote?

 

Antwort: Der KreisSportBund Heinsberg e. V. teilt hierzu Folgendes mit:

 

Neben internen Angeboten der Lebenshilfe werden im Kreis Heinsberg explizite Trainings auch für erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung angeboten:

  1. Smovey Training und Zumba für Menschen 18+ beim TuS Hertha Hetzerath e.V. in Kooperation mit dem Projekt „Op Jück“
  2. Onlinetraining des TuS Oberbruch e.V.  in Kooperation mit „Op Jück“ und den Wohnstätten, insbesondere für Menschen mit autistischen Störungen für 18+
  3. Generell wären auch weitere Angebote des TuS Oberbruch möglich, jedoch derzeit keine Anfragen.

 

Dazu sind in den Breitensportbereichen und Rehasportkursen der verschiedenen Vereine Menschen mit körperlichen Behinderungen, insbesondere altersbedingten Behinderungen, sportlich aktiv. Dazu liegen aber keine Zahlen vor, da bei der Mitgliederabfrage der Behinderungsstatus nicht abgefragt wird.

Die Angebote für Kinder werden von der Lebenshilfe im Projekt „Dabei sein von Anfang an“ koordiniert.

Eine Übersicht über alle Angebote für Menschen mit Behinderungen ist abrufbar unter www.lebenshilfe-heinsberg.de/op-jueck-mehr-teilhabe-auf-dem-land/#kontaktformular-inklusionskarte

 

Stehen qualifizierte Trainer und Betreuer zur Verfügung?

 

Die betreuenden Trainer/innen bei den Angeboten in Hetzerath und Oberbruch und in den Rehasportangeboten sind ausgebildete und lizensierte Trainer/innen entsprechend ihren jeweiligen Angeboten.

 

Und für welche Sportarten gilt dies?

 

Wie vorstehend.

 

Wo fehlen aus Sicht des Kreissportbundes entsprechende Angebote?

 

Es fehlen in der Breite die Angebote. Es gibt die Projekte der Lebenshilfe „Op Jück“ und „Dabeisein von Anfang an“, die genau diese Angebote durch Fahrdienste und Begleitung unterstützen würden. Leider haben sich trotz Bewerbung und Mailing an alle Vereine nur wenige Anbieter gefunden.

 

Fehlt es dort an qualifizierten Trainern/Betreuern, Interessenten oder Qualifizierungsangebote?

 

Es fehlt in erster Linie meist an Hallenzeiten und Trainer/innen, die bereit sind, sich zu engagieren und qualifizieren. Corona hat die Zahl der Trainer/innen noch weiter reduziert. Dies gilt jedoch in allen Bereichen des Sports, nicht nur im Bereich des Sports mit Menschen mit Behinderungen. Ausbildungsangebote stehen von Seiten des KSB ausreichend zur Verfügung, die Kapazitäten werden von den Vereinen nicht voll ausgeschöpft.

 

 

6. Welche Angebote werden interessierten Betreuern und Trainern vom Kreis/Kreissportbund gemacht, die sich ehrenamtlich um behinderte Menschen kümmern bzw. kümmern möchten?

 

Antwort: Es gibt vielfältige Angebote, insbesondere vom Behindertensportverband (BRSNW), Trainer/innen fachlich aus- und weiterzubilden. Auch innerhalb des Lizenzsystems des Landessportbundes NRW gibt es vielfältige Angebote, hier in der Region zumeist in Aachen, da dort die Fachkraft Inklusion für die Region ihren Sitz hat. Leider werden die Angebote nur sehr wenig genutzt.

 

 

7. Gibt es Bildungsangebote der Volkshochschule, die sich besonders an Menschen mit Behinderung und deren Betreuer richten bzw. barrierearm angeboten werden?

 

Antwort: Für die Volkshochschule ist Inklusion ein zentraler Wert, der seit 2021 auch im Leitbild verankert ist.

 

Es gibt seit 2019 eine enge Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe, die auch in einem Beitrag im aktuellen vhs-Magazin Herbst 2022 herausgestellt wird. Bedarfsorientiert werden im Rahmen dieser Kooperation Kurse im Bereich Alphabetisierung und Medienkompetenz durchgeführt. So fanden z. B. seit Mitte 2021 11 Schulungen in Wohnstätten der Lebenshilfe statt, in denen Teilnehmende den Umgang mit dem eigenen Tablet, das sichere Surfen im Internet, die Dateiablage etc. erlernen konnten. Rückmeldungen zeigten, dass damit auch das Selbstvertrauen der Teilnehmenden und letztendlich die gesellschaftliche Teilhabe verbessert werden konnte.

 

Aufgrund der positiven Resonanz wird an einer Ausweitung des Programms auf die Bereiche Kreativität und Gesundheitsförderung gearbeitet.

 

Ein barrierefreier Zugang zu Bildungsveranstaltungen der Volkshochschule ist ebenfalls ein Ziel der VHS, das aber aufgrund der Vielzahl an Unterrichtsstätten im gesamten Kreisgebiet noch nicht erreicht ist. Im Moment sind zwei Drittel der Unterrichtsorte barrierefrei zu erreichen. Interessenten finden auf der Internetseite der VHS Informationen darüber, ob Räumlichkeiten barrierefrei sind. Auf Nachfrage wird nach Lösungen gesucht, um Personen mit Einschränkungen eine Teilnahme zu ermöglichen. Das VHS-Gebäude an der Westpromenade in Heinsberg ist aufgrund des nachträglichen Einbaus eines Lifts zumindest zu großen Teilen barrierefrei.

 

 

8. Zur barrierefreien Nutzung der Internetpräsenz des Kreises Heinsbergs werden oben rechts auf der Seite https://www.kreis-heinsberg.de/ Hinweise gegeben. Welche Angebote über die Seiten des Kreises und deren Einrichtungen sind noch nicht barrierefrei nutzbar?

 

Antwort: Zurzeit ist eine neue Internetpräsenz des Kreises Heinsberg in Vorbereitung. Zielsetzung ist es, möglichst alle Angebote barrierefrei nutzbar zu machen.

 

 

9. Welche Möglichkeiten haben Menschen mit einer körperlichen und / oder geistigen Behinderung, die nicht die Möglichkeit haben mit einem eigenen Auto fahren zu können, an Angeboten auch im Spät-Abend Bereich teilzunehmen?

 

Antwort: Wie für alle Menschen im Kreis stehen auch für Menschen mit Behinderung die Angebote des öffentlichen Nahverkehrs und die der Taxi-Unternehmen im Kreis zur Verfügung.

 

Für den Spät-Abend-Bereich bietet sich die Nutzung des MultiBusses als On-Demand-Verkehrsangebot (Anrufbus) an. Der MultiBus steht kreisweit zu den folgenden Zeiten zur Verfügung:

Montag - Donnerstag                    20:00 – 01:00 Uhr

Freitag                                              20:00 – 02:00 Uhr

Samstag                                           06:30 – 02:00 Uhr

Sonn- und Feiertag                         07:30 – 01:00 Uhr

 

In den drei Gemeinden und der Stadt Geilenkirchen an Wochentagen auch früher.

 

 

Daneben gibt es für Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung das Angebot des „Behindertenfahrdienstes“. Hierfür betreibt derzeit das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Heinsberg, im Kreis Heinsberg einen Mobilitätsdienst für behinderte Menschen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX. Diesen Dienst können alle im Kreis Heinsberg wohnenden Menschen mit Schwerbehindertenausweis, der das Merkzeichen "aG" ausweist, nutzen. Jede(r) Berechtigte kann diesen Dienst für vier Touren à 35 km im Monat in Anspruch nehmen (Heimbewohner wegen der zus. Angebote im Heim die Hälfte). Dieses Kilometerkontingent kann auch auf Folgemonate übertragen werden (jährlich somit maximal 1.680/840 km). Der Mobilitätsdienst darf zu Lasten der Eingliederungshilfeträger (Landschaftsverband Rheinland und Kreis Heinsberg) nur für Fahrten zum Zwecke der „Sozialen Teilhabe“ in Anspruch genommen werden. Hierzu zählen vor allem der Besuch von Veranstaltungen, Verwandten und Bekannten, Einkaufs- oder Urlaubsfahrten.

 

 

10. Wie barrierefrei sind die von der WestVerkehr eingesetzten und beauftragten (Multi-) Busse? Wo gibt es noch Defizite? Sind jetzt mit den letzten Aufzügen an den Bahnhöfen in Geilenkirchen und Hückelhoven-Baal alle Bahnhaltestellen im Kreis Heinsberg barrierefrei? Oder wo gibt es im ÖPNV (Bus und Bahn) im Kreis noch hinsichtlich der Zugänge Handlungsbedarf?

 

Antwort: Die Informationen bzgl. des SPNV sind dem NVR-Bericht zur Stationsbewertung 2021 sowie der öffentlichen Website des Nahverkehr Rheinland, dem zuständigen Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV; https://www.nvr.de/streckennetz-und-angebot/linienuebersicht) entnommen und als Anlage der Niederschrift beigefügt. Die Haltepunkte der Heinsberger Bahn/RB33 sind bei der Reaktivierung 2011/2012 durchweg gem. der Regelwerke barrierefrei hergestellt worden. Weitere Infos hierzu im SPNV-Nahverkehrsplan 2016 des NVR.

 

Bezüglich der Barrierefreiheit im ÖPNV ist im Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel wiederholt umfänglich berichtet worden. Der im ÖPNV eingesetzte Fuhrpark der WestVerkehr ist weitestgehend barrierefrei, die MultiBusse werden entsprechend der Anforderung des Fahrkunden eingesetzt.  Die aktuelle Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Heinsberg widmet sich schwerpunktmäßig der Umsetzung der Barrierefreiheit im ÖV. Hierzu wurde im laufenden Prozess von der WestVerkehr GmbH eine sehr umfangreiche Datenerhebung zum NVR-Infrastrukturatlas durchgeführt. Die nahezu 1.600 ÖPNV-Haltestellen im Kreis Heinsberg sind bis dato nur zu einem geringen Prozentsatz als barrierefrei zu bezeichnen. Die Kreisverwaltung steht im Rahmen der NVP-Fortschreibung mit den Kommunen, der WestVerkehr GmbH sowie dem AVV/NVR im regen Austausch.

 

Beim Kreisstraßenbau werden in laufenden Verfahren seit acht Jahren betroffene ÖPNV-Haltestellen den Regeln entsprechend barrierefrei erstellt; siehe hierzu exemplarisch:

             Ausbau der K5 Heinsberg/Oberbruch,

             Neubau der Rurbrücke in Heinsberg/Kempen K21,

             Ausbau Ortsdurchfahrt Doveren K32,

             Radwegeausbau Doveren nach Erkelenz/Hetzerath K32.

 

 

11. Wie viele Schüler mit Inklusionshintergrund werden in der Kreismusikschule unterrichtet?

 

Antwort: Zurzeit werden zwei Schüler (Klavier) mit Inklusionshintergrund unterrichtet. Eine Kooperation mit der Jakob-Muth-Schule ist in Planung.

 

 

12. Wie gut ist die Kreismusikschule für den Unterricht mit Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigung bzw. Behinderung ausgestattet? Fehlen vielleicht besondere barrierearme Instrumente? Und wenn ja welche?

 

Antwort: Die Kreismusikschule ist zurzeit für den Unterricht mit Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigung bzw. Behinderung nicht ausgestattet. Der barrierefreie Zugang wird mit dem neuen Gebäude im kommenden Jahr ermöglicht, es fehlt jedoch noch an Fortbildungsangeboten und Sensibilisierung des Kollegiums in diesem Bereich.

Die Instrumentenfrage kann erst beantwortet werden, wenn entsprechende Angebote seitens der Musikschule ermöglicht werden können.