Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Koordinierungsstelle mit zwei Verwaltungskräften im Umfang von 0,5 VZÄ und 0,2 VZÄ zur Projektkonzeptionierung, -koordinierung und -begleitung zur systemischen Schulbegleitung beim Amt für Schule, Kultur und Sport, Schulamt für den Kreis Heinsberg, einzurichten.

 

Angestrebt werden soll ein Start des Projekts zum Schuljahr 2023/24 in einem Umfang, der eine vollständige Finanzierung einschließlich Overheadkosten über die Inklusionspauschale ermöglicht, mindestens aber mit drei Schulen. Im letzteren Fall wird der Teil der Personalkosten der Koordinierungsstelle, welcher nicht zu Lasten der Inklusionspauschale finanziert werden kann, im Haushalt aus eigenen Mitteln zur Verfügung gestellt.

 

Über die weitere Entwicklung des Projekts sowie die finanziellen Auswirkungen ist je nach Projektfortschritt, mindestens aber einmal jährlich, zu berichten.

 


Wie in der Sitzung des Kreisausschusses vom 30. August 2022 berichtet, erhalten die Kreise und kreisfreien Städte sowie Gebietskörperschaften mit eigenem Jugendamt vom Land nach § 2 des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion (InklFöG) jährlich eine sog. Inklusionspauschale. Diese dient der Mitfinanzierung der Unterstützung der Schulen des Gemeinsamen Lernens durch nicht-lehrendes Personal der Kommunen, soweit diese Kosten nicht der Finanzierung individueller Ansprüche im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII und SGB IX dienen. Der Anteil der Gebietskörperschaften am Gesamtbetrag richtet sich nach § 2 Abs. 4 InklFöG; für das Schuljahr 2020/21 wurde der Anteil an der Inklusionspauschale für den Kreis Heinsberg auf 408.231,23 €, für das Schuljahr 2021/22 auf 508.944,67 € festgesetzt. Der Anteil für das Schuljahr 2022/23 wird erst im Dezember 2022 mitgeteilt.

 

Im Sinne einer zweckentsprechenden Verwendung der Inklusionspauschale empfiehlt die Verwaltung, an Schulen des Gemeinsamen Lernens eine systemische Schulbegleitung einzuführen. Angebote der Schulassistenz in einem solchen Infrastrukturmodell sind ein der sozial- oder jugendhilferechtlichen Bedarfsprüfung vorgeschaltetes kommunales Angebot: Die Schulen des Gemeinsamen Lernens erhalten Schulassistenzkräfte antragsunabhängig und losgelöst von Einzelfällen und konkreten Bedarfen zur Verfügung; für die Eltern ist dies eine unbürokratische niederschwellige Leistung, die die soziale Integration der Kinder und Jugendlichen erleichtert.

 

Modellprojekte in anderen Regionen in NRW laufen bereits: So führt u. a. die Städteregion Aachen bereits seit mehreren Jahren erfolgreich das Modell „KOBSI“ durch; der Kreis Düren ist im Jahr 2018 mit dem Modell „MosIK“ gestartet.

 

Ein erster Austausch mit der Koordinierungs- und Beratungsstelle für systemische Inklusionsassistenz („KOBSI“) der Städteregion hat bereits stattgefunden. Auch wenn der individuelle Rechtsanspruch auf Schulbegleitung nach dem SGB VIII bzw. SGB IX grundsätzlich bestehen bleibt, wird eine solche nach den dortigen Erfahrungen häufig nicht (mehr) erforderlich. Die Schüler/-innen werden im Bedarfsfall so unterstützt, dass sie auch ohne individuelle Schulbegleitung am schulischen Leben und Lernen teilhaben können, was sie auf dem Weg zur Selbstständigkeit unterstützt. Auch eine positive Auswirkung auf das Lernklima wurde festgestellt. An den dortigen Modellschulen setzt die systemische Einbindung der zusätzlichen Kraft zudem häufig einen Impuls zur Weiterentwicklung des Inklusionskonzeptes und der Kommunikationsstrukturen, zur Anpassung der Unterrichtsgestaltung in einzelnen Klassen, zur individuellen Förderplanung und zur Strukturierung des schulischen Alltags für Schüler/-innen mit Unterstützungsbedarf.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist ein vergleichbares Modell nach Abstimmung mit der Unteren Schulaufsicht auch für die Schulen im Kreis Heinsberg erstrebenswert. Dabei wäre eine kreisweit einheitliche Verfahrensweise sinnvoll, die weitgehend über das Schulamt für den Kreis Heinsberg sichergestellt werden könnte, weshalb die Verwaltung vorschlägt, dort eine Koordinierungsstelle zur Projektkonzeptionierung, -begleitung und -koordinierung einzurichten. Auf diese Weise könnten die Kompetenzen der Experten/Expertinnen für Inklusion aus den Arbeitszweigen der Schulaufsicht, der Inklusionsfachberatung und -koordination dort gebündelt werden.

 

Da der Kreis Heinsberg selbst nicht Träger einer Schule des Gemeinsamen Lernens ist, fand hierzu am 26.08.2022 ein Austausch mit allen Jugend- und Schulverwaltungsämtern im Kreis Heinsberg sowie dem zuständigen Vertreter des Schulamtes für den Kreis Heinsberg statt. Wie in der Sitzung des Kreisausschusses berichtet, würde die Einführung eines solchen Infrastrukturmodells und die Einrichtung einer Koordinierungsstelle beim Schulamt für den Kreis Heinsberg – als freiwillige Aufgabe – von allen begrüßt werden.

 

Mit der Einführung und sukzessiven Ausweitung des Projektes ist nicht zuletzt die Erwartung einer Stabilisierung des Mitteleinsatzes für individuelle Schulbegleitungen verbunden.

 

Die Finanzierung des Projekts soll aus den Mitteln der Inklusionspauschale erfolgen; auch sog. Overheadkosten, also Kosten für Planung und Koordination von Modellen systemischer Unterstützung, können bis zur Höhe von 15 % der im Rahmen eines Infrastrukturmodells aufgewandten Personalkosten zu Lasten der Inklusionspauschale finanziert werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung erscheint es sinnvoll, zunächst eine Verwaltungsfachkraft des sogenannten gehobenen Dienstes im Umfang von 0,5 VZÄ mit der Konzeptentwicklung und -begleitung/-koordination unter Leitung einer mit einem zusätzlichen Stellenanteil von 0,2 VZÄ ausgestatten Führungskraft zu betrauen. In Abhängigkeit von der Ausweitung des Projekts müsste ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eine Aufstockung des Personals der Koordinierungsstelle erfolgen.

 

Aktuell werden mit dem MSB noch Gespräche geführt, ob Personalkosten in Höhe von maximal 102.539,64 € als zweckentsprechende Verwendung der Inklusionspauschale angesetzt werden können. Bringt man diese – ausgehend von der Inklusionspauschale für das Schuljahr 2021/22 (die Zahlen für das Schuljahr 2022/23 liegen noch nicht vor) - von der Gesamtsumme für das Schuljahr 2021/22 in Abzug, bliebe ein Anteil an der Inklusionspauschale in Höhe von 406.405,03 €, welcher für das Modellprojekt „Systemische Schulbegleitung“ zur Verfügung stünde.

Würde man z. B. - beginnend mit dem Kreisjugendamtsbezirk - in allen sechs Kommunen je eine Schule des Gemeinsamen Lernens in das Projekt einbeziehen und diese mit einer Vollzeitkraft S 4, Stufe 2, TVöD als systemische Schulbegleitung ausstatten, fielen Personalkosten in Höhe von insgesamt rund 310.200 € an; bei einer Besetzung der Koordinierungsstelle mit 0,2 VZÄ  sowie 0,5 VZÄ  beliefen sich die Personalkosten der Mitarbeitenden auf rund 42.000 €, die in diesem Fall vollständig zu Lasten der Inklusionspauschale finanziert werden könnten (rd. 13,5 %).

Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass aktuell noch nicht absehbar ist, mit wie vielen Schulen gleichzeitig ein Start des Projekts sinnvoll ist. Sofern beispielsweise nur mit drei Modellschulen begonnen werden würde, fielen Personalkosten für die eingesetzten Schulbegleiter in Höhe von rund 155.100 € an, mit der Folge, dass die Personalkosten der Koordinierungsstelle als „Overheadkosten“ nur in Höhe von rund 23.000 € zu Lasten der Inklusionspauschale finanziert werden könnten; damit bliebe ein Eigenanteil an den Personalkosten der Koordinierungsstelle in Höhe von rund 19.000 € bestehen.

 

In der Kreistagssitzung begrüßt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Vorhaben und betont gleichzeitig, dass man die einzelnen Schulen mit ihren unterschiedlichen Inklusionsprojekten ausreichend einbinden und berücksichtigen müsse.