Landrat Pusch berichtet zunächst wie folgt:

 

Rezertifizierung der Kreisverwaltung Heinsberg als Familienfreundlicher Arbeitgeber

 

Wie einige von Ihnen sicherlich bereits den Medien entnommen haben, wurde der Kreis Heinsberg im Sommer 2022 von der Bertelsmann Stiftung erneut ohne Einschränkungen und Auflagen als „Familienfreundlicher Arbeitgeber“ zertifiziert. Das Qualitätssiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber“, das die Kreisverwaltung Heinsberg bereits seit 2015 führt, darf somit auch über 2022 hinaus offiziell verwendet werden.

 

Die Prüferin bescheinigt der Kreisverwaltung jüngst, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in hohem Maße gefördert und zeitgemäße Arbeitsbedingungen gestaltet werden.“

 

 

 

Anschließend übergibt Landrat Pusch das Wort an Kämmerer Goertz, der zur finanziellen Lage wie folgt ausführt:

 

Bericht über die finanzielle Lage des Kreises Heinsberg nach dem 2. Quartal 2022

 

Aufgrund der Corona-Pandemie und der hierzu ergangenen haushaltsrechtlichen Bestimmungen wird der Kreistag vierteljährlich über die finanzielle Lage des Kreises informiert.

 

Die letzte Berichterstattung über den Haushaltsverlauf 2022 erfolgte am 05.04.2022 im Kreistag und am 11.08.2022 im Finanzausschuss.

 

Gegenüber dem in der Finanzausschusssitzung dargestellten Sachstand haben sich keine wesentlichen Abweichungen ergeben.

 

Da der Niederschrift zur Finanzausschusssitzung eine tabellarische Übersicht aller wesentlichen Entwicklungen des Haushalts beigefügt war und auch in der Presse bereits umfassend hierüber berichtet wurde, möchte ich an dieser Stelle auf Einzelheiten verzichten und Ihnen lediglich einen kurzen Überblick geben.

 

Für das Haushaltsjahr wird im Bereich des allgemeinen Kreishaushaltes eine Verbesserung in Höhe von 4,45 Mio. € prognostiziert. Demnach würde das Defizit statt der ursprünglich geplanten -4,51 Mio. € nur noch rund -60.000 € betragen.

 

Die Verbesserung ist im Wesentlichen auf deutlich geringere Aufwendungen im Bereich der Hilfe zur Pflege in Höhe von rund 4,2 Mio. € zurückzuführen. Seit dem 01.01.22 zahlt die Pflegeversicherung bei der Versorgung im Pflegeheim einen Zuschlag. Dieser Zuschlag steigt mit der Dauer der Pflege: Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 5 % des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 %, im dritten Jahr 45 % und danach 70 %. Sollten die Bewohner den Eigenanteil nicht oder nicht vollständig leisten können, übernimmt der Träger der Sozialhilfe den Fehlbetrag. Durch den Zuschuss der Pflegekassen hat sich der Anteil des Kreises an den ungedeckten Kosten verringert. Diese Entlastung durch den Gesetzgeber ist sehr zu begrüßen. Gleichwohl darf ich Ihnen an dieser Stelle bereits mitteilen, dass die ungedeckten Kosten im Bereich der Hilfe zur Pflege zum Jahr 2023 durch hohe Tarifabschlüsse und steigende Energiekosten in den Heimen stark ansteigen werden. Die in diesem Jahr zu verzeichnende Entlastung könnte durch die neuen Entwicklungen im Jahr 2023 fast vollständig wieder aufgezehrt werden.

 

Hinsichtlich der corona-bedingten Haushaltsbelastungen werden zum Ende des 2. Quartals nur sehr geringfügige Abweichungen gegenüber dem Plan in Höhe von 57.000 € erwartet.

 

So sind die coronabedingten Mindererträge bei den Teilnehmerentgelten für Kurse der Volkshochschule und in diesem Zusammenhang auch bei den Zuwendungen des Landes für Integrationskurse höher als erwartet. Demgegenüber stehen jedoch Minderaufwendungen bei den entsprechenden Dozentenhonoraren. Unter dem Strich ist daher im Bereich der VHS eine Mehrung der corona-bedingten Haushaltsbelastung in Höhe von 180.000 € gegenüber dem Plan zu verzeichnen.

 

Eine positive Entwicklung gibt es dagegen bei den kommunalen Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II, insbesondere bei den Kosten der Unterkunft. Der in der Planung befürchtete Anstieg der Arbeitslosenquote durch die Folgen der Corona-Pandemie ist nicht eingetreten. Im Plan wurden hierfür noch 237.000 € netto isoliert.

 

Für die differenzierten Kreisumlagen werden zum Ende des 2. Quartals 2022 größtenteils Verschlechterungen gegenüber der Planung prognostiziert.

 

Bei der Umlage für das Kreisgymnasium wird eine Verschlechterung in Höhe von 70.000 € erwartet, welche auf die steigenden Kosten für die Schülerbeförderung infolge der steigenden Kraftstoffpreise zurückzuführen ist.

 

Hinsichtlich der differenzierten Umlage für die Kreismusikschule gehen wir sogar von einer Verschlechterung gegenüber dem Plan in Höhe von 185.000 € aufgrund der Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für Musikschullehrer aus.

 

Die differenzierte Umlage für die Jakob-Muth-Schule wird sich um voraussichtlich 300.000 € erhöhen. Hauptgrund hierfür ist die nicht eingeplante Anmietung eines vorübergehenden Containerbaus am Standort Gangelt.

 

Erfreulich ist dagegen die Entwicklung im Bereich der Jugendamtsumlage. Insgesamt wird hier eine Verbesserung gegenüber dem Plan um rund 400.000 € erwartet. Neben etwas geringeren Fallzahlen und geringeren Aufwendungen im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe ist auch ein geringeres Defizit bei den Kindertageseinrichtungen festzustellen.

 

Zuletzt möchte ich Sie auch über die im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg stehenden Belastungen des Kreishaushaltes informieren.

 

Infolge des Rechtskreiswechsels der Ukraine-Flüchtlinge vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Regelsysteme des SGB II und SGB XII wird ein Anstieg der Kosten der Unterkunft im SGB II um 1.600.000 € bis zum Jahresende prognostiziert. Der Bund beteiligt sich mit rund 870.000 € an den steigenden Kosten der Unterkunft. Darüber hinaus werden steigende Personalaufwendungen in Höhe von 333.000 € und Aufwendungen für einen Sicherheitsdienst in Höhe von 8.000 € erwartet. Für die Registrierung der ankommenden Flüchtlinge wurden 4 sog. PIK-Stationen mit Anschaffungskosten von rund 28.000 € beschafft. Für die Wartung dieser Stationen sind bis zum Jahresende weitere 4.500 € einzuplanen. Da die vorhandenen PIK-Stationen kapazitiv nicht ausreichten, wurde die Registrierung teilweise in den Räumen der Erstaufnahmeeinrichtung in Mönchengladbach-Rheydt durchgeführt. Für die Organisation und Durchführung der Busfahrten zu dieser Stelle entstanden weitere Kosten in Höhe von 16.300 €, für sonstige Sach- und Dienstleistungen in Höhe von rund 15.000 €. Für die Unterstützung niederschwelliger Angebote für Flüchtlingskinder und deren Familien wurde dem Zentrum für kommunale Bildung und Integration Mittel in Höhe von 20.000 € bereitgestellt.

 

Zur Finanzierung all dieser Leistungen hat der Bund für das Jahr 2022 einmalig eine Billigkeitsleistung in Höhe von 1.030.856 € zugesagt. Unter Berücksichtigung der Leistung des Bundes wird im Kreishaushalt - Stand heute - ein Fehlbetrag in Höhe von 76.000 € für die Aufnahme und Betreuung aller Geflüchteten aus der Ukraine verbleiben. Es bleibt jedoch abzuwarten, inwieweit der Bund seine Leistung im Jahr 2023 fortsetzt. Derzeit gibt es hier noch keine konkreten Aussagen des Bundes.“

 

Abschließend führt Kämmerer Goertz aus, dass das Land NRW auch eine Isolierungsmöglichkeit der mit dem Ukraine-Krieg in Zusammenhang stehenden Belastungen für die Kommunen angekündigt habe. Auch diese Aufwendungen solle man über 50 Jahre abschreiben dürfen. Der Kreis Heinsberg stehe dem Gesetzesentwurf kritisch gegenüber.