Beschluss: zur Kenntnis genommen

Finanzielle Auswirkungen:

ca. 335.000,00 € pro Jahr (Personalkosten)

 

Leitbildrelevanz:

6, 7

 

Inklusionsrelevanz:

nein

 

 

Es wird auf den der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel am 21.06.2022 als Anlage beigefügten Änderungsantrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.01.2022 zum Haushaltsentwurf 2022 betr. „Erhöhung Personalbedarf im Aufgabenbereich Klimaschutz“ verwiesen.

 

Der o. a. Änderungsantrag wurde in der Sitzung des Finanzausschusses am 20.01.2022 zunächst zurückgezogen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel verwiesen.

 

In der Sitzung am 21.06.2022 wurde das Aufgabenkonzept vorgestellt, zur weiteren Beratung jedoch auf den nachfolgenden Ausschusstermin verwiesen, da seitens der Kreistagsfraktionen noch ergänzender Informationsbedarf geltend gemacht wurde. Wunschgemäß hat die Verwaltung das Konzept konkretisiert, das den Mitgliedern und Fraktionen mit Schreiben vom 01.08.2022 bereits zur Verfügung gestellt wurde. Zur Vollständigkeit ist es der Einladung erneut beigefügt.

 

Das Konzept hat eine positive Klimarelevanz, da das benötigte Personal Maßnahmen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz sowie nachhaltige Mobilität wahrnehmen und unterstützen soll.

Auf Bitten des Ausschussvorsitzenden erläutert Dezernent Lind das Aufgabenkonzept in der Ausschusssitzung. Er trägt vor, dass bezüglich des Änderungsantrages der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.01.2022 in der Sitzung des Finanzausschusses am 20.01.2022 zunächst keine Beschlussfassung erfolgt ist und der Antrag zur weiteren Bearbeitung an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel verwiesen wurde. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel am 21.06.2022 hat die Verwaltung die im Rahmen des Klimaschutzes zusätzlich bzw. verstärkt zu bearbeitenden personalrelevanten Aufgabenbereiche dargestellt. Da in der Sitzung am 21.06.2022 seitens der Kreistagsfraktionen noch ergänzender Informationsbedarf (Detaillierte Aufarbeitung der Themen- und Aufgabenbereiche/Zuordnung des Personals/Möglichkeiten der Fremdvergabe/Finanzielle Auswirkungen) geltend gemacht wurde, wurde die Beratung auf die heutige Sitzung verschoben. Die Vorlage wurde seitens der Verwaltung modifiziert, die gewünschten Ergänzungen wurden vorgenommen und die Vorlage wurde allen Ausschussmitgliedern und den Kreistagsfraktionen bereits am 01.08.2022 zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass für den Stellenplan 2023 zusätzliche Stellen bereitzustellen sind:

Bauingenieur / Geologe / Gartenbaumeister / Auszubildender im Gartenbau / Elektriker / Verwaltungskraft

Dezernent Lind unterstreicht, dass es sich um die Erledigung von Daueraufgaben handelt und nicht um kurzzeitige einzelfallbezogene Kleinprojekte. Derzeitige Projekte sind bzw. werden zu Daueraufgaben. Hinzu kommen Aufgaben aufgrund neuer gesetzlicher Vorschriften. Hier ist die Ersatzbaustoffverordnung und die Bundesbodenschutzverordnung zu nennen. Dezernent Lind stellt dar, dass es sich bei der Vorlage um eine Beschreibung der anfallenden Aufgaben handelt; dabei werden viele Tätigkeitsfelder im Rahmen der vorhandenen Personalausstattung nur ansatzweise wahrgenommen. Auch ohne den Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wären die Stellen für den Stellenplan 2023 seitens der Verwaltung angemeldet worden. Bereits in der Sitzung des Finanzausschusses hat die Verwaltung vorgeschlagen, die Thematik im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 zu erörtern. Dezernent Lind hebt nochmal hervor, dass der Klimaschutz eine zentrale Aufgabe der Gesamtverwaltung ist, die in verschiedenen Ämtern der Verwaltung mit unterschiedlichem personellem Aufwand wahrgenommen wird. Es wird kein Gießkannenprinzip vorgenommen; die Gesamtaufgabe wurde seitens der Verwaltung definiert, um die Verwaltung zukunftsfähig aufzustellen. Es wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die einzelnen personellen Bedarfe zum Themenkomplex „Klimaschutz“ betrachtet hat. Aus Sicht der Verwaltung setzt die in Rede stehende Aufgabenbeschreibung - bei entsprechender personeller Umsetzung - ein weitreichendes Zeichen und steht für einen zukunftsgerichteten Aufbruch seitens des Kreises Heinsberg, um den weitreichenden Herausforderungen im Aufgabenbereich Klimaschutz gewachsen zu sein. Der „Klimaschutz als solches“ befasst sich mit den unterschiedlichsten Aufgabenstellungen, die aufgrund des weltpolitischen Wandels und der aktuellen Entwicklungen auch im Kreis Heinsberg zu bewältigen sind. Hier sind u. a. die Verkehrswende, die Erhöhung des Modal Split, der Bau von Mobilitätshubs, der Ausbau von Schnellbus- und Stadtbuslinien, der Strukturwandel im Rheinischen Revier, der Ausstieg aus der Braunkohleverstromung, der Ausbau der Windenergie, die Initiierung einer „Wasserstoffmodelregion Kreis Heinsberg“, die Renaturierung von Flussläufen, der Radwegeausbau und der damit verbundene Grunderwerb, die Anlegung von Blühstreifen, die Nachhaltigkeitsstrategie und die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmenvorschläge, das Klimaschutzkonzept, neue gesetzliche Anforderungen etc. zu nennen.

Durch die Beschlussfassung des gemeinsamen Antrags der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend „Haushaltsmittel für den Naturschutz“ wird die Verwaltung in die Lage versetzt, bereits entsprechende Maßnahmen zur Förderung des Klimaschutzes zu initiieren. Für die entsprechende Umsetzung bedarf es jedoch auch einer soliden Personalausstattung, da eine finanzielle Unterstützung für sich betrachtet nicht ausreichend ist. Abschließend erwähnt Dezernent Lind, dass zum jetzigen Zeitpunkt bereits ein Personalengpass bzw. Personalmangel gegeben ist, so dass entsprechender Handlungsbedarf gegeben ist.

 

In der anschließenden Beratung spricht sich Ausschussmitglied van den Dolder positiv über die umfassende und schlüssige inhaltliche Darstellung aus. Allerdings regt er an, das Aufgabenkonzept nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern auch beschließen zu lassen. Insofern vermisst er einen Beschlussvorschlag. Auch für Ausschussmitglied Dr. Schmitz ist die fachliche Notwendigkeit unbestritten gegeben, allerdings plädiert er dafür, im Umweltausschuss keinen Beschluss zu fassen, da dieses Gremium über diese Angelegenheit nicht zu entscheiden hat. Er verweist an den Finanzausschuss. Im Rahmen der Stellenplanverhandlungen sind die Stellenmehrungen zu berücksichtigen. Ausschussmitglied Peters versteht die Einwände der CDU-Fraktion. Allerdings schlägt er vor, eine Empfehlung an den Finanzausschuss auszusprechen. Außerdem fragt er an, weshalb ein Gartenbaumeister eingestellt werden müsste. Sachgebietsleiter Dismon erklärt, dass für die Pflege der Naturschutzflächen eine gewisse Fachlichkeit gefordert wird. Außerdem soll auch ausgebildet werden, so dass ein Gartenbaumeister erforderlich ist. Bislang gibt es beim Kreis Heinsberg keinen Gartenbaumeister.

Ausschussmitglied Dr. Schmitz trägt vor, dass eine Beschlussfassung lediglich einen förmlichen Charakter hätte. In der Sache seien sich die Kreistagsfraktionen einig. Ausschussmitglied van den Dolder bemerkt, dass eine ausführliche fachliche Diskussion erfolgt ist und das Aufgabenkonzept aus fachlicher Sicht auf allgemeine Zustimmung stößt. Damit ist dem Sinn und Zweck des ursprünglichen Anliegens Genüge getan.

 

Im Anschluss an die Beratung befragt Ausschussvorsitzender Jansen die Ausschussmitglieder, ob sie das Aufgabenkonzept inhaltlich wohlwollend zur Kenntnis nehmen. Sämtliche Ausschussmitglieder erklären sich damit einverstanden.