Sitzung: 29.09.2022 Ausschuss für Kultur, Partnerschaft und Tourismus
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0162/2022
Beschlussvorschlag:
Der Kreis Heinsberg beteiligt sich unter dem Vorbehalt einer Förderung durch das Land im
Jahr
2023 am Landesprogramm „KulturRucksack NRW“. Die
Verwaltung wird beauftragt, in Kooperation mit den
kreisangehörigen Kommunen Kulturprojekte
zu
realisieren.
Seit dem Jahr 2013 beteiligt sich der Kreis Heinsberg auf der Grundlage
des
Beschlusses des
Kreisausschusses vom 13.12.2012 am Landesprogramm „KulturRucksack NRW“, das sich
an Jugendliche im Alter von
10
bis 14 Jahren wendet. Das Land hat ab dem Förderjahr 2022 die seinerzeitige
Förderpauschale in Höhe von 4,40 € pro Kind bzw. Jugendlichem zwischen 10 und
14 Jahren auf 6,00 € angehoben und erwartet weiterhin das Einbringen eines
angemessenen kommunalen Eigenanteils.
Für das Jahr 2022
wurden dem Kreis Heinsberg
pauschale
Landesmittel
in Höhe von
70.860 € im Rahmen
des
Förderprogramms „KulturRucksack NRW“ zur Verfügung gestellt;
zusätzlich standen im Haushalt
Kreismittel zur Umsetzung dieses Landesprogramms in Höhe
von 13.500
€ bereit. Im Jahr 2022 können 777 Kinder und
Jugendliche an dem Landesprogramm teilnehmen. Es wurden
seitens des Kreises Heinsberg insgesamt
40 kreative Projekte aus verschiedenen Bereichen (z. B. Mal-, Druck-
und
Graffitiprojekte, Skulpturen und Mosaik,
Weben und Nähen, Glas- und Papierkunst, Literatur, Film und Hörspiel) mit einem Gesamtfinanzvolumen in Höhe von
84.360 € bewilligt.
Das Landesprogramm wird sehr gut angenommen
und
ist geeignet, Kinder und Jugendliche für Kultur zu begeistern. Die Verwaltung
schlägt daher vor, das Projekt vorbehaltlich einer Zuwendung entsprechender Mittel durch das Land auch im Jahr 2023 fortzuführen. Finanzmittel in Höhe von
88.575 € (voraussichtliche Landesförderung in Höhe von 70.860 € (80 %) und Anteil des Kreises in Höhe von
17.715 € (20 %)) wurden für den Haushaltsplan 2023 angemeldet.