Beschluss: zur Kenntnis genommen

                          


Es wird auf die als Tischvorlage in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel ausliegende Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion gem. § 12 GeschO betr. „Mitgliedschaft im Gigawattpakt“ vom 14.09.2022 verwiesen.

 

Die Anfrage wird von der Verwaltung wie folgt beantwortet:

 

Frage 1:

Wie sind die Akteure im Gigawattpakt organisiert?

 

Antwort:

Wird zusammen mit Frage 2 beantwortet.

 

Frage 2:

Wie werden Projekte koordiniert?

 

Antwort:

Rund 50 Landkreise, Kommunen, energiewirtschaftliche Unternehmen und Projektträger wollen den Ausbau erneuerbarer Energie im Rheinischen Revier durch eigene Beiträge beschleunigen. Derzeit befindet sich der Gigawattpakt in der weiteren Konzeptionierung. Es ist vorgesehen, dass die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH und die NRW.Energy4Climate GmbH den Gigawattpakt fortan koordinieren und gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen organisieren.

Die Landesregierung hat mit der Unterzeichnung am 21.03.2022 bereits erklärt, dass diese ihren Beitrag leisten und beispielsweise die Nutzung von Agri- und Floating-Photovoltaik sowie von Windenergieanlagen auf Schadholzflächen ermöglichen will.

 

Frage 3:

Welche Ziele sind mit der Mitgliedschaft des Kreises im Gigawattpakt verbunden und welche Maßnahmen sieht der Kreis zur Zielerreichung bereits vor?

 

Antwort:

Ziel des Gigawattpaktes ist es, die installierte Stromerzeugungsleistung erneuerbarer Energien von rund 2,3 Gigawatt (GW) im Jahr 2020 auf 5 GW bis 2028 mindestens mehr als zu verdoppeln und gleichzeitig den Ausbau der erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung zu forcieren. Weitere Informationen können Sie der folgenden Internetseite entnommen werden: https://www.rheinisches-revier.de/wie/gigawattpakt/

Der Kreis Heinsberg unterstützt diese Ziele mit dem weiteren Ausbau regenerativer Energien.

Durch den Ausbau der erneuerbaren Energien und dem damit gewünschten Transformationsprozess soll das Rheinische Revier zu einer energiewirtschaftlich hoch modernen und zukunftsfähigen Region weiterentwickelt werden.

Den Beitrag, den der Kreis Heinsberg leisten kann, ist das weitere Einsparen von Energie. Der Energiebedarf zur Wärmeerzeugung konnte innerhalb der vergangenen Jahre durch die Integration von Energieeffizienzmaßnahmen innerhalb der Bauunterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten kontinuierlich reduziert werden (jährliche Einsparung von 2.143.024 kWh seit dem Jahr 2000, entspricht einer jährlichen CO2-Reduzierung von ca. 670 t). Der Stromverbrauch konnte trotz zunehmenden Einsatzes von elektrischen Verbrauchern – bspw. kein Arbeitsplatz ohne PC, Ganztagsbetreuung in Schulen einschl. Schulspeisung, Ausbau EDV-Infrastruktur - konstant gehalten werden. Der Ausbau von PV-Anlagen auf kreiseigenen Liegenschaften wird kontinuierlich fortgeführt, im Haushaltsansatz 2023 wurde ein Budget für die Machbarkeitsstudie zum Ausbau alternativer Beheizung der kreiseigenen Liegenschaften veranschlagt.

Weiterhin soll durch die Erzeugung von grünem Wasserstoff ein Beitrag geleistet werden (H2HS).

 

Frage 4:

Welche Vorteile und Synergien sind für den Kreis Heinsberg zu erwarten?

 

Antwort:

Durch ein gemeinsames, entschlossenes Vorgehen aller Akteure kann es gelingen, die vorliegenden Hemmnisse abzubauen, die bestehenden Potenziale der Erneuerbaren Energien im Rheinischen Revier zu erschließen und das Energiesystem klimagerecht umzubauen. Zudem wird die Zukunftsagentur ein Projektmonitoring aufsetzen, um frühzeitig Hemmnisse bei dem Ausbau von Erneuerbaren Energien zu identifizieren. Dieses Monitoring wird gemeinsam mit der TaskForce bei der Bezirksregierung Köln erfolgen.

Über den Gigawattpakt soll ein informatorischer Austausch angeboten werden, um u.a. die regulatorischen Rahmenbedingungen zu verbessern, insbesondere zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zu Wind- und Photovoltaikprojekten.

 

Frage 5:

Werden entstehende Kosten durch Fördermittel gedeckt?

 

Antwort:

Wird zusammen mit Frage 6 beantwortet.

 

Frage 6:

Welche Kosten und welcher Personalbedarf entstehen dem Kreis Heinsberg?

 

Antwort:

Die Landesregierung beabsichtigt die Förderung für innovative Erneuerbare Energien-Projekte auszuweiten. Hierzu zählen Photovoltaik-Anwendungen wie die Agri- und Floating-Photovoltaik. Weitere mögliche Förderschwerpunkte können der Erklärung des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen entnommen werden (https://www.rheinisches-revier.de/wp-content/uploads/2022/08/gwp-22_03_18_erklaerung_mwide_gigawattpakt_final.pdf).

Kosten in Form von Mitgliedsbeiträgen entstehen aufgrund des Beitritts zum Gigawattpakt nicht. Kosten für die individuellen Maßnahmen, mit denen das Ziel des Gigawattpaktes unterstützt werden soll, sind aktuell nicht zu beziffern, ebenso mögliche Fördermittel, da es sich hierbei um eigenständige Vorhaben handelt.

Bzgl. der vorgesehenen Austauschformate handelt es sich um Querschnittsmaßnahmen, um bspw. Probleme und Lösungen beim Ausbau von regenerativen Energien zu besprechen. Eingebunden sind, je nach Bedarf, Mitarbeiter des Amtes für Gebäudewirtschaft, des Amtes für Umwelt und Verkehrsplanung sowie des Amtes für Bauen und Wohnen. Wie hoch der Personalbedarf ist, hängt von Thema, Anzahl und Umfang der Formate ab.

Der Personaleinsatz für individuelle Vorhaben lässt sich derzeit noch nicht beziffern.