Sitzung: 18.12.2014 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 51, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 0532/2014
Beschlussvorschlag:
Dem Abschluss eines
öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Förderung des Migrationsfachdienstes
des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Jülich im Kreis Heinsberg mit den
vorgeschlagenen Änderungen wird zugestimmt.
Der Kreistag hat in
seiner Sitzung vom 30.09.2014 dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen
Vertrages über die Förderung des Migrationsfachdienstes des Diakonischen Werkes
des Kirchenkreises Jülich im Kreis Heinsberg für die Zeit vom 01.01.2015 bis
31.12.2019 zugestimmt. Daraus sollten die betriebenen Migrationsfachdienste
„Integrationsagentur für Migranten“ und „Migrationsberatung für erwachsene
Zuwanderer“ der Diakonie einen Zuschuss vom Kreis zu den Personal-, Sach- und
Gemeinkosten in Höhe von insgesamt jährlich 20.000,00 € erhalten.
Zu einem
entsprechenden Vertragsabschluss ist es noch nicht gekommen, da der
Superintendent des Kirchenkreises Jülich, Herr Sannig, und der Geschäftsführer
des Diakonischen Werkes, Herr Hamann, in einem Schreiben vom 28.10.2014 eine
beabsichtigte Neuausrichtung des Migrationsfachdienstes des Diakonischen Werkes
des Kirchenkreises Jülich ab dem 01.01.2015 geschildert haben.
Aufgrund der starken
Zunahme der asylsuchenden Menschen sowie der Zuwanderer im Kreis Heinsberg ist
der Bedarf für eine persönliche Einzelfallberatung durch die
Migrationsfachdienste „Flüchtlingsberatung“ und „Migrationsberatung für
erwachsene Zuwanderer“ der Diakonie mit dem dort vorhandenen Personal nicht
mehr zu bewältigen. Das Angebot des betriebenen Migrationsfachdienstes
„Integrationsagentur für Migranten“ erstreckt sich auf die strukturelle Arbeit
im Sozialraum zur Verbesserung der Integrationsangebote und Strukturen im
Sozialraum. Der Integrationsagentur sind einzelfallorientierte Beratungen an
Ratsuchende aufgrund der Förderrichtlinien des Landes NRW untersagt. Das
Diakonische Werk beabsichtigt, die Arbeit der Integrationsagentur mit Ablauf
des 31.12.2014 einzustellen und mit den dadurch frei werdenden personellen
Ressourcen eine Aufstockung in der Flüchtlingsberatung und der Migrationsberatung
vorzunehmen.
Zur Umsetzung dieser
Überlegungen sieht die Diakonie es jedoch als erforderlich an, dass der im
Kreistag beschlossene neue öffentlich-rechtliche Vertrag ab dem 01.01.2015 mit
einem jährlichen Zuschuss in Höhe von insgesamt 20.000,00 € Bestand haben und
auf die Migrationsfachdienste „Flüchtlingsberatung“ und „Migrationsberatung für
erwachsene Zuwanderer“ angepasst wird.
Die komplette
Finanzierung dieser beiden Arbeitsbereiche durch Fördermittel von Europäischer
Union, vom Bund und vom Land NRW sowie unter Einbeziehung eines Zuschusses des
Kreises Heinsberg in Höhe von 20.000,00 € wird nicht möglich sein. Die
Zuwendungen vom Land für die „Integrationsagentur für Migranten“ werden ab dem
01.01.2015 entfallen. Wie bisher wird die Diakonie zum Betrieb der
Migrationsfachdienste Eigenanteile in nicht geringem Umfang beisteuern.
Wegen der
Neuausrichtung des Migrationsfachdienstes des Diakonischen Werkes des
Kirchenkreises Jülich ab dem 01.01.2015 werden keine Mehraufwendungen über die
20.000,00 €/Jahr hinaus beim Kreis Heinsberg geltend gemacht.
Der bisherige
Vertragsentwurf wurde dementsprechend angepasst.
Der neue
Vertragsentwurf ist als Anlage der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für
Gesundheit und Soziales beigefügt.
Kreistagsmitglied Schwinkendorf erklärt sich für befangen
und nimmt an Beratung und Beschlussfassung nicht teil.