Beschluss: keine Beschlussfassung

   


Es wird auf die der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Verkehr und  Strukturwandel am 15.11.2022 als Anlage beigefügte Anfrage der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gem. § 12 GeschO betr. „Baumkataster“ vom 31.10.2022 verwiesen.

 

Antwort der Verwaltung:

 

Frage 1:

Gibt es ein Baum-/Strauchkataster für alle kreiseigenen Flächen?

 

Antwort:

Es gibt ein Baumkataster. Es wurde ursprünglich nur für die Naturdenkmale angelegt, wurde aber mit den Jahren ständig erweitert und umfasst heute auch die Bäume auf den bebauten Liegenschaften (Kreisverwaltung, Schulen u. a.). Derzeit werden die Bäume entlang der Kreisstraßen in das Kataster aufgenommen. Darüber hinaus sind die entlang der stark frequentierten Wege stehenden Bäume im Bereich der Waldflächen in Gruppenform erfasst. Insgesamt umfasst das Kataster derzeit knapp 7.000 Bäume bzw. Baumgruppen. Nicht erfasst sind die Bäume auf den sonstigen Biotopflächen wie z. B. Wiesen, dies ist derzeit auch nicht geplant. Auch Sträucher sind nicht erfasst.

 

Frage 2:

Wenn nein, plant der Kreis, dies anzulegen?

 

Antwort:

Frage 2 erübrigt sich mit der Antwort auf Frage 1.

 

Frage 3:

Gibt es eine (grobe) Übersicht bzw. Schätzungen, wie viele Gehölze (Bäume, Sträucher, Hecken) an Kreisstraßen, auf Ausgleichsflächen etc. in den letzten 10 Jahren verloren gegangen sind?

 

Antwort:

Die Frage lässt sich nicht seriös beantworten. Rein nominal werden entlang der Straßen sicherlich einige Tausend Gehölze, Bäume und Sträucher entnommen worden sein. Davon sind allerdings der weitaus überwiegende Teil Gehölze, die in Folge von Durchforstungen zu entnehmen waren, weil sie zu dicht standen. Die meisten Bepflanzungen an den Kreisstraßen sind in den 1970er-Jahren nach damaligem Stand der Technik gepflanzt worden. Damals wurden sehr viele Bäume als Heister dicht stehend gepflanzt, mit der Intention der späteren Auslichtung. Diese ist dann in den 1980er und 1990er-Jahren nicht oder nicht ausreichend erfolgt. Die zu dicht stehenden Bäume wurden dann zu Stangenhölzern mit für Verkehrsflächen zu geringer Stand- und Bruchfestigkeit. Von daher wurden ab etwa der 2000er-Jahre die Bestände gelichtet. Entscheidend ist am Ende die von den Baumkronen überspannte Fläche und nicht die Anzahl der diese Fläche bildenden Individuen. Die von Baumkronen überspannte Fläche dürfte sich infolge der Durchforstungen an den Straßen kaum verändert haben. Auf den Naturschutzflächen außerhalb des Waldes, die teilweise als Ausgleichsflächen angelegt wurden, werden keine Bäume im klassischen Sinne entnommen. Es kommt hier allenfalls vor, dass Windbruch zu beseitigen ist. Was die Waldflächen angeht, ist der Kreis als Mitglied der Forstbetriebsgemeinschaft nach PEFC zertifiziert und muss sich somit an die damit verbundenen Nachhaltigkeitskriterien halten. Eine Nachpflanzung nach Einschlägen ist hier ohnehin obligatorisch.

 

Frage 4:

In wie vielen Fällen bzw. für welche Flächen ist eine Nachpflanzung/Wiederbegrünung erfolgt?

 

Antwort:

In Folge von Durchforstungen an den Straßen sind keine Neuanpflanzungen erforderlich, weil die verbleibenden Gehölze die Lücken wieder schließen. Ansonsten werden Bäume wo möglich und sinnvoll ersetzt oder auch neu angepflanzt. So wurden z. B. 2022 entlang der K22 zwischen Ratheim und Hilfarth an geeigneten Stellen 14 Bäume nachgepflanzt. Die Anpflanzung von Bäumen entlang von Straßen ist aber mit den heutigen Sicherheitsanforderungen stark erschwert. Ein Baum ist gemäß Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme ein Hindernis der Gefährdungsstufe 3 bzw. 4.  Hiermit ist bei einer Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h ein seitlicher Abstand von mind. 4,50 m bei 100 km/h von 7,50 m einzuhalten. Die Parzellen der Straßen reichen in den wenigsten Fällen so weit seitlich, dass man hier nach heutigen Maßstäben Anpflanzungen vornehmen kann. Auf den Biotopflächen macht es auch keinen Sinn, z. B. Biotopflächen, die als offene oder halb offene Wiesen konzipiert sind, mit Bäumen zu dicht zu bepflanzen. Da stehen u. a. Argumente des Artenschutzes oder auch der Artenvielfalt dem entgegen.

 

Frage 5:

Wie viele eingegangene/verschwundene Gehölze/Bäume wurden nicht ersetzt und aus welchen Gründen?

 

Antwort:

Es werden keine Statistiken über eingegangene Gehölze geführt. Es werden in jeder Gehölzausschreibung im Herbst Gehölze für den Ersatz nicht angewachsener Gehölze eingeplant. In der Regel ist bekannt, wie sich eine im Vorjahr angepflanzte Maßnahme entwickelt hat und ob da Nachpflanzbedarf besteht. Es ist hier nicht zielführend, personalaufwendige Statistiken für nicht angewachsene Einzelgehölze zu führen. Vielmehr ist auf die angepflanzte Formation (Hecke, Gebüsch, Baumreihe) abzustellen und wie sich diese nach Jahren voraussichtlich darstellen wird. In flächigen Gehölzbeständen oder auch Hecken können durchaus 20 % der Gehölze ausfallen, ohne dass dies das Endergebnis nach einigen Jahren nennenswert beeinflusst. Dies ist bereits bei den Pflanzabständen einkalkuliert.

 

Frage 6:

In welchem Umfang und Zeitraum sind Nachpflanzungen und Neupflanzungen auf kreiseigenen Flächen geplant?

 

Antwort:

Der Umfang ist für die Zukunft schwer abschätzbar. In der Regel können nur neu erworbene Flächen bepflanzt werden. Die Grunderwerbe sind dem politischen Raum im Wesentlichen bekannt. Die aktuelle Gehölzausschreibung für Neuanpflanzungen ohne forstliche Anpflanzungen umfasst ca. 1.000 Landschaftsgehölze (Sträucher), 75 Hochstamm-Obstbäume und 40 Hochstamm-Laubbäume. Die Vorkalkulation beläuft sich auf ca. 13.000, - €. Hinzu kommen weitere ca. 6.000 Gehölze für anstehende Aufforstungsmaßnahmen auf kreiseigenen Flächen entlang der Rur, die mit ca. 8.000-10.000 € zu Buche schlagen zuzüglich Pflanzkosten. Gepflanzt wurden darüber hinaus im Januar 2022 194 Hochstamm-Laubbäume auf kreiseigenen Wiesen entlang von Rur, Wurm und Rodebach mit Kosten von ca. 48.000, - € inkl. Anpflanzung und Wässern. 

 

 

 

Frage 7:

In welcher geschätzten Höhe werden hierzu Haushaltsmittel benötigt und aus welcher Haushaltsstelle soll dies finanziert werden?

 

Antwort:

Die Kosten wurden bisher je nach Verwendungszweck in der Regel aus dem Produkt 13010201 für die kreiseigenen Flächen oder aus dem Produkt 13010202 für die fremden Flächen genommen, bei Straßenbauprojekten aus den jeweiligen Investitionsobjekten. Soweit es sich nicht um verpflichtende Anpflanzungen oder um Anpflanzungen im Bereich der bebauten Grundstücke handelte, wurde im Wesentlichen eine Refinanzierung mit Ersatzgeldern vorgenommen. Bei Aufforstungsmaßnahmen wurden teilweise Gehölze über das Forstamt bezahlt. Mittel von ca. 20.000, - € (Eigenanteil) sind sicher ausreichend. Eine weitere Erhöhung des Haushaltsansatzes ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.