Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

Der Kreis Heinsberg leitet den Zuschuss des Landes Nordrhein-Westfalen für jeweils 1,5 VZÄ in Höhe der tatsächlichen entstehenden Personalkosten, max. 55.000 € je VZÄ, an den Kreisverband Heinsberg des Deutschen Roten Kreuzes und das Diakonische Werk des Kirchenkreises Jülich weiter und gewährt freiwillig zur Finanzierung etwaiger höherer tatsächlichen Personalkosten und zur Unterstützung der Kosten des Arbeitsplatzes über die tatsächliche Weiterleitung der Landesmittel hinaus einen jährlichen Zuschuss aus Kreismitteln wie bisher in Höhe von 5.000 € je VZÄ. 


In der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen am 12.08.2020 (TOP 5.2 Nr. 3) hat die Verwaltung erstmalig über das Kommunale Integrationsmanagement (KIM) des Landes Nordrhein-Westfalen berichtet. Nachdem die Ausschusssitzung am 03.02.2021 ausgefallen ist, haben der Kreistag am 23.03.2021 (TOP 6) bzw. der Kreisausschuss in den Sitzungen vom 09.02.2021 (TOP 5) und 09.03.2021 (TOP 6) jeweils einstimmig beschlossen:

 

„Der Kreis Heinsberg sieht die Implementierung des Kommunalen Integrationsmanagements als eine bedeutende Aufgabe zur erfolgreichen Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, um die sich daraus ergebenden Potentiale für die betroffenen Personen und für die Gesellschaft bestmöglich zu nutzen. Die Verwaltung wird daher beauftragt,

 

-           das Kommunale Integrationsmanagement (KIM, Bausteine 1 bis 3) im Kreis Heinsberg entsprechend der einschlägigen Landesvorgaben unter Einbeziehung der agierenden Behörden und Institutionen dauerhaft zu implementieren,

 

-           die dazu notwendigen Anträge auf Landesförderung zu stellen,

 

-           das mit der vorgeschriebenen Qualifizierung/Ausbildung erforderliche Personal zu stellen,

 

-           im Baustein 2 (Case Management) insgesamt zwei Stellen an Träger der Freien Wohlfahrtspflege auf der Grundlage eines noch zu erstellenden Konzeptes weiterzuleiten und

 

-           dem Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen regelmäßig über den Stand der Umsetzung zu berichten.

 

Der Kreis Heinsberg leitet einen Zuschuss des Landes für das VZÄ in Höhe der tatsächlichen entstehenden Personalkosten, max. 55.000 €, an das DRK bzw. die Diakonie weiter und gewährt freiwillig zur Finanzierung etwaiger höherer tatsächlichen Personalkosten und zur Unterstützung der Kosten des Arbeitsplatzes über die tatsächliche Weiterleitung der Landesmittel hinaus einen jährlichen Zuschuss aus Kreismitteln in Höhe von 5.000 € je VZÄ.“

 

Über die Fortschritte der Implementierung des KIM hat die Verwaltung in den Sitzungen des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen am 11.08.2021 (TOP 3.1), am 03.03.2022 (TOP 5.2 Nr. 2) und am 11.05.2022 (TOP 2.6 Nr. 2) berichtet.

Seit dem 01.07.2022 hat das Kommunale Integrationsmanagement seine operative Arbeit aufgenommen (s. auch Presseveröffentlichungen über den „offiziellen“ Auftakt am 06.09.2022). Das KI ist nunmehr auf Vorgabe des Landes NRW in die rechtskreisübergreifende Einzelfallberatung eingestiegen. Im Zuge aufsuchender Sozialarbeit wird Ratsuchenden mit Einwanderungsgeschichte umfassende Unterstützung „von der Einreise bis zur Einbürgerung“ angeboten. Dies geschieht in enger Kooperation mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie mit dem Diakonischen Werk des Kirchenkreises Jülich im Stadtgebiet Erkelenz und dem Kreisverband Heinsberg des Deutschen Roten Kreuzes im Stadtgebiet Hückelhoven.

 

Wie berichtet, hat das Land ab 2022 die Anzahl der geförderten Stellen im Case Management (Baustein 2) auf insgesamt zwölf VZÄ erhöht (die entsprechenden Fördergelder überweist das Land unaufgefordert). Derzeit sind 4,65 VZÄ beim Kreis Heinsberg besetzt – zudem 1,0 VZÄ beim DRK und 0,5 VZÄ (von 1,0) bei der Diakonie; es sind insgesamt neun Personen kreisweit tätig und bieten Sprechstunden in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie in den Gemeinschaftsunterkünften an. Auf der Grundlage bereits vorhandener Strukturen wurde abgestimmt, dass die Diakonie für das Stadtgebiet Erkelenz und das DRK für das Stadtgebiet Hückelhoven zuständig ist. Die Kreisbediensteten bedienen die anderen kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die notwendige Personalakquise wird fortgesetzt.

 

Die Zahl der in den Kreis Heinsberg zugewanderten Menschen – nicht nur aus der Ukraine wegen der dortigen Kriegsereignisse – ist anhaltend hoch. Neben den fortlaufenden Unterstützungen bei der Bewältigung des Alltages treten aktuell insbesondere Probleme bei der Versorgung mit Wohnraum hinzu. Im Rahmen einer ersten Evaluation gemeinsam mit Vertretern der Städte Hückelhoven und Erkelenz sowie der beiden Träger der Freien Wohlfahrtspflege wurde bereits festgestellt, dass die Zuordnung von jeweils 1,0 VZÄ für die großen Städte Erkelenz und Hückelhoven nicht auskömmlich ist. Diese Zuordnung wurde seinerzeit ausgehend von der insgesamt vom Land vorgesehenen Stellenförderung für sechs Stellen vorgenommen. Seit 2022 sind – wie oben bereits aufgeführt – zwölf Stellen für den Kreis Heinsberg vom Land vorgesehen.

 

Mit dem Kreisverband Heinsberg des Deutschen Roten Kreuzes und dem Diakonischen Werk des Kirchenkreises Jülich wurde nunmehr eine Verstärkung der operativen Tätigkeit in den beiden Kommunen vereinbart. Es sollen ab 01.01.2023 jeweils 1,5 VZÄ an die beiden Träger der Freien Wohlfahrtspflege übertragen und die Kostenerstattung auf der Basis der oben aufgeführten Beschlüsse des Kreisausschusses und des Kreistages weitergeleitet werden.