Beschluss: zur Kenntnis genommen

 


Herr Thiel, Leiter des Sachgebietes „Widersprüche/Fachprüfung/Bildungs- und Teilhabepaket“ im Amt für Soziales, berichtet wie folgt:

 

„Am Rande der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 04.09.2019 wurde die Idee entwickelt, im gemeinsamen Gespräch mit Vertretern aus der Praxis (Schulen und Kindertagestätten), der Politik und der Verwaltung einen Austausch über die Abläufe in Schulen und Kindertagestätten sowie der Verwaltung stattfinden zu lassen, um so zu Verbesserungen und Vereinfachungen bei der Bewilligung von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) zu gelangen.

 

Ein erstes Gespräch fand am 28.11.2019 im Kreishaus statt, in dem generelle Probleme wie der Verwaltungsaufwand, die Kommunikation zwischen Eltern, Lehrern und Verwaltung, der schlechte Kenntnisstand über das BuT als Solches und Informationsdefizite allgemein thematisiert wurden. Anschließend fokussierte sich das Gespräch auf die Abwicklung bei Klassenfahrten – Antragstellung, Anforderungen an die Schulen und Eltern usw.. Als Ergebnis dieser klarstellenden Diskussion entwarf die Verwaltung einen kurzen Leitfaden zum Thema Klassenfahrt/Ausflug, der unter dem 16.01.2020 an alle Schulen und Kindergärten im Kreis versandt worden ist.

 

Coronabedingt konnte erst am 15.09.2021 ein zweiter Termin stattfinden, in dem im Wesentlichen wieder das Informationsdefizit der Eltern über die Leistungen des BuT thematisiert wurde. Als Optionen wurden zum einen Informationsveranstaltungen mit Multiplikatoren aus Schulen und Kindertagestätten genannt, denen allerdings der erhebliche Personalbedarf entgegensteht. Man einigte sich darauf, erneut die Schulen und Kindergärten von Seiten des Amtes für Soziales informatorisch anzuschreiben (die Hilfeberechtigten sind hier nicht bekannt) und von Seiten des Jobcenters Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, die keine BuT-Leistungen beziehen, auszufiltern und ebenfalls anzuschreiben.

 

Weiter wurde übereinstimmend festgestellt, dass häufigere Anschreibeaktionen nicht zielführend seien. Inflationäre Informationen über BuT würden eher zu einem „Abstumpfen“ gegenüber der Thematik führen. Es wurde vereinbart, dass bei wichtigen Änderungen bzw. wegen der Personalfluktuation in den Schulen und Kindergärten weiterhin einmal jährlich ein Infoschreiben an diese verschickt werden solle.

 

Beide oben genannten Aktionen wurden im Februar 2022 durchgeführt und vom Jobcenter 1745 Briefe an Eltern versandt.

 

Das Anschreiben des Amtes für Soziales an die Kindertagesstätten erfolgte per Mail. Das Anschreiben an die Schulen wurde an das Schulamt im Hause zur Verbreitung über den sog. „Schulticker“ weitergegeben. Hierdurch sollte eine höhere Aufmerksamkeit bzw. Akzeptanz bei den Schulleitungen erzielt werden.

 

Von einzelnen Kindertagesstätten ist bekannt, dass diese die Anregung, die Informationen über mögliche Leistungen in Elternbriefe aufzunehmen, umsetzen möchten.

 

In einem zwischen Jobcenter und Amt für Soziales geführten Analysegespräch im September konnte von Seiten des Jobcenters zwar eine Reduzierung der Bedarfsgemeinschaften (BG) mit Kindern ohne BuT um ca. 600 BG (ca. 33 %) berichtet werden, Jobcenter und Verwaltung hatten aber eine größere Resonanz erhofft.

 

Inwieweit die Entwicklung auf diese Aktion zurückzuführen ist, kann im Übrigen nicht festgestellt werden. Sie soll ebenfalls jährlich durchgeführt werden.

 

Beim Amt für Soziales gab es keine signifikante Veränderung der Inanspruchnahme.

 

Bisher wurde von Seiten der Verwaltung kein weiterer Termin zur Fortsetzung des Austauschs angestrebt, da sich bereits im zweiten Gespräch die Themen des Auftaktgespräches wiederholten.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, weiteren Gesprächsbedarf – gern auch zu Einzelthemen im BuT - von Seiten der Teilnehmer an die Verwaltung zu adressieren, um dann ggf. einen weiteren Termin zu vereinbaren.

 

Im Serviceportal des Kreises Heinsberg besteht die Möglichkeit, den Leistungsantrag für BuT-Leistungen herunterzuladen und am PC, Tablet oder Smartphone auszufüllen und anschließend auszudrucken und zu unterschreiben. Optional kann man hier auch mit der Anmeldung über das Servicekonto.NRW den Antrag digital ausfüllen und online an den Kreis übermitteln. Während diese Möglichkeit zunächst nur vereinzelt in Anspruch genommen worden ist, wurden im August 2022 bereits 49 von 732 Anträgen (= 6,69 %) über das Serviceportal digital gestellt.

 

Es ist beabsichtigt, nach Jahresende eine Statistik über im Rahmen von BuT ausgezahlte Mittel und bearbeitete Anträge im Vergleich zu den Vorjahren nachzureichen.“