Sitzung: 16.11.2022 Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0216/2022
Herr Thiel, Leiter des Sachgebietes „Widersprüche/Fachprüfung/Bildungs- und Teilhabepaket“ im Amt für Soziales, berichtet wie folgt:
„Am Rande der
Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 04.09.2019 wurde die
Idee entwickelt, im gemeinsamen Gespräch mit Vertretern aus der Praxis (Schulen
und Kindertagestätten), der Politik und der Verwaltung einen Austausch über die
Abläufe in Schulen und Kindertagestätten sowie der Verwaltung stattfinden zu
lassen, um so zu Verbesserungen und Vereinfachungen bei der Bewilligung von
Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) zu gelangen.
Ein erstes Gespräch
fand am 28.11.2019 im Kreishaus statt, in dem generelle Probleme wie der
Verwaltungsaufwand, die Kommunikation zwischen Eltern, Lehrern und Verwaltung,
der schlechte Kenntnisstand über das BuT als Solches und Informationsdefizite
allgemein thematisiert wurden. Anschließend fokussierte sich das Gespräch auf
die Abwicklung bei Klassenfahrten – Antragstellung, Anforderungen an die
Schulen und Eltern usw.. Als Ergebnis dieser klarstellenden Diskussion entwarf
die Verwaltung einen kurzen Leitfaden zum Thema Klassenfahrt/Ausflug, der unter
dem 16.01.2020 an alle Schulen und Kindergärten im Kreis versandt worden ist.
Coronabedingt konnte
erst am 15.09.2021 ein zweiter Termin stattfinden, in dem im Wesentlichen
wieder das Informationsdefizit der Eltern über die Leistungen des BuT thematisiert
wurde. Als Optionen wurden zum einen Informationsveranstaltungen mit
Multiplikatoren aus Schulen und Kindertagestätten genannt, denen allerdings der
erhebliche Personalbedarf entgegensteht. Man einigte sich darauf, erneut die
Schulen und Kindergärten von Seiten des Amtes für Soziales informatorisch
anzuschreiben (die Hilfeberechtigten sind hier nicht bekannt) und von Seiten
des Jobcenters Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, die keine BuT-Leistungen
beziehen, auszufiltern und ebenfalls anzuschreiben.
Weiter wurde übereinstimmend festgestellt, dass häufigere Anschreibeaktionen nicht zielführend seien. Inflationäre Informationen über BuT würden eher zu einem „Abstumpfen“ gegenüber der Thematik führen. Es wurde vereinbart, dass bei wichtigen Änderungen bzw. wegen der Personalfluktuation in den Schulen und Kindergärten weiterhin einmal jährlich ein Infoschreiben an diese verschickt werden solle.
Beide oben genannten
Aktionen wurden im Februar 2022 durchgeführt und vom Jobcenter 1745 Briefe an
Eltern versandt.
Das Anschreiben des Amtes für Soziales an die Kindertagesstätten erfolgte per Mail. Das Anschreiben an die Schulen wurde an das Schulamt im Hause zur Verbreitung über den sog. „Schulticker“ weitergegeben. Hierdurch sollte eine höhere Aufmerksamkeit bzw. Akzeptanz bei den Schulleitungen erzielt werden.
Von einzelnen Kindertagesstätten ist bekannt, dass diese die
Anregung, die Informationen über mögliche Leistungen in Elternbriefe
aufzunehmen, umsetzen möchten.
In einem zwischen
Jobcenter und Amt für Soziales geführten Analysegespräch im September konnte
von Seiten des Jobcenters zwar eine Reduzierung der Bedarfsgemeinschaften (BG)
mit Kindern ohne BuT um ca. 600 BG (ca. 33 %) berichtet werden, Jobcenter und
Verwaltung hatten aber eine größere Resonanz erhofft.
Inwieweit die Entwicklung auf diese Aktion zurückzuführen ist, kann im Übrigen nicht festgestellt werden. Sie soll ebenfalls jährlich durchgeführt werden.
Beim Amt für
Soziales gab es keine signifikante Veränderung der Inanspruchnahme.
Bisher wurde von
Seiten der Verwaltung kein weiterer Termin zur Fortsetzung des Austauschs
angestrebt, da sich bereits im zweiten Gespräch die Themen des
Auftaktgespräches wiederholten.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, weiteren Gesprächsbedarf – gern auch zu Einzelthemen im BuT
- von Seiten der Teilnehmer an die Verwaltung zu adressieren, um dann ggf.
einen weiteren Termin zu vereinbaren.
Im Serviceportal des
Kreises Heinsberg besteht die Möglichkeit, den Leistungsantrag für
BuT-Leistungen herunterzuladen und am PC, Tablet oder Smartphone auszufüllen
und anschließend auszudrucken und zu unterschreiben. Optional kann man hier
auch mit der Anmeldung über das Servicekonto.NRW den Antrag digital ausfüllen
und online an den Kreis übermitteln. Während diese Möglichkeit zunächst nur
vereinzelt in Anspruch genommen worden ist, wurden im August 2022 bereits 49
von 732 Anträgen (= 6,69 %) über das Serviceportal digital gestellt.
Es ist beabsichtigt, nach Jahresende eine Statistik über im Rahmen von BuT ausgezahlte Mittel und bearbeitete Anträge im Vergleich zu den Vorjahren nachzureichen.“