Beschluss: zur Kenntnis genommen

 


Herr Louven, Leiter des Amtes für Soziales, berichtet wie folgt:

 

„In der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen am 30.11.2021 (Vorlage 0246/2021; TOP 3.3) berichtete die Verwaltung über den beabsichtigten und zwischenzeitlich umgesetzten Verzicht auf die beratende Beteiligung sozial erfahrener Dritter im Widerspruchsverfahren gemäß § 116 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - (SGB XII).

 

Diese Entscheidung wurde von der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE GRÜNEN und auch von Seiten der Wohlfahrtsverbände bedauert. Besonders letztere sahen in diesem Gremium eine Möglichkeit, Einblick in die Entscheidungspraxis und die praktische Arbeit des Amtes für Soziales zu erhalten.

 

Bereits in der Sitzung hatte die Verwaltung deutlich gemacht, dass sie dem Austausch mit den Wohlfahrtsverbänden auch im Hinblick auf die operative Arbeit des Amtes für Soziales sehr offen gegenübersteht.

 

In Umsetzung dieser Überlegung fand am 26.10.2022 ein Treffen der diesbezüglich sachkundigen Vertreter*innen der Wohlfahrtsverbände und den mit den Rechtsfragen betrauten Mitarbeitenden des Amtes für Soziales statt. Insoweit waren auch Vertreterinnen der Schuldnerberatung und der Allgemeinen Sozialberatung dabei.

 

Der Termin wurde für einen allgemeinen Austausch über die derzeitige Lage und auch spezifische Sozialhilferechtsproblematiken genutzt und allgemein als ergiebig wahrgenommen.

 

Man kam überein, sich zukünftig halbjährlich insbesondere über Tendenzen in der Sozialhilfe, Rechtsänderungen und Entwicklungen in der Rechtsprechung auszutauschen, aber auch aktuelle Themen zu behandeln. Ein nächster Termin wurde bereits für den 26.04.2023 vereinbart.“