Beschluss: zur Kenntnis genommen

 


Frau Dezernentin Montforts berichtet wie folgt.

 

„Der aktuelle Rettungsdienstbedarfsplan 2020 des Kreises Heinsberg basiert auf den Einsatzzahlen des Jahres 2018. Gerade in den Jahren 2021 und 2022 sind die Einsatzzahlen der sog. nichtdringlichen Einsätze, also Fahrten ohne Blaulicht, stark angestiegen. Die RDHS hat den Kostenträgern im August vorgeschlagen, zur Kompensation im Jahr 2023 einen zusätzlichen Krankentransportwagen vorzuhalten und die endgültige Überprüfung im Jahr 2024 im Rahmen einer Gesamtfortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans vorzunehmen. Dieser Probebetrieb sollte auch unter dem Blickwinkel erfolgen, eventuell temporäre Corona-Effekte auszuschließen.

 

Die Kostenträger haben deutlich gemacht, dass eine Kostenübernahmeverpflichtung nur entsteht, wenn die Vorhaltung im Bedarfsplan festgeschrieben ist, und den Probebetrieb daher abgelehnt. Sie haben stattdessen angeregt, kurzfristig eine Teilfortschreibung des Bedarfsplanes nur für den Teilbereich Krankentransport vorzunehmen.

 

Der Entwurf dieser Teilfortschreibung liegt nun vor, es ist beabsichtigt, die Vorhaltung um 91 Wochenstunden auf insgesamt 561 Stunden zu erhöhen.

 

Das nach Rettungsgesetz NRW vorgesehene Beteiligungsverfahren wird durch das Ordnungsamt nun eingeleitet. Nach Einschätzung der RDHS werden die entstehenden Mehrkosten durch die Einsatzsteigerung gegenfinanziert, sodass keine Erhöhung der Benutzerentgelte vorgesehen ist. In der Haushaltsplanung für 2023 sind diese Kosten bereits berücksichtigt.“

 

Der Entwurf der Teilfortschreibung ist als Anlage beigefügt.