Sitzung: 16.11.2022 Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0218/2022
Frau Dezernentin Montforts berichtet wie folgt.
„Der aktuelle
Rettungsdienstbedarfsplan 2020 des Kreises Heinsberg basiert auf den
Einsatzzahlen des Jahres 2018. Gerade in den Jahren 2021 und 2022 sind die
Einsatzzahlen der sog. nichtdringlichen Einsätze, also Fahrten ohne Blaulicht,
stark angestiegen. Die RDHS hat den Kostenträgern im August vorgeschlagen, zur
Kompensation im Jahr 2023 einen zusätzlichen Krankentransportwagen vorzuhalten
und die endgültige Überprüfung im Jahr 2024 im Rahmen einer
Gesamtfortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans vorzunehmen. Dieser
Probebetrieb sollte auch unter dem Blickwinkel erfolgen, eventuell temporäre
Corona-Effekte auszuschließen.
Die Kostenträger
haben deutlich gemacht, dass eine Kostenübernahmeverpflichtung nur entsteht,
wenn die Vorhaltung im Bedarfsplan festgeschrieben ist, und den Probebetrieb
daher abgelehnt. Sie haben stattdessen angeregt, kurzfristig eine
Teilfortschreibung des Bedarfsplanes nur für den Teilbereich Krankentransport
vorzunehmen.
Der Entwurf dieser
Teilfortschreibung liegt nun vor, es ist beabsichtigt, die Vorhaltung um 91
Wochenstunden auf insgesamt 561 Stunden zu erhöhen.
Das nach
Rettungsgesetz NRW vorgesehene Beteiligungsverfahren wird durch das Ordnungsamt
nun eingeleitet. Nach Einschätzung der RDHS werden die entstehenden Mehrkosten durch
die Einsatzsteigerung gegenfinanziert, sodass keine Erhöhung der
Benutzerentgelte vorgesehen ist. In der Haushaltsplanung für 2023 sind diese
Kosten bereits berücksichtigt.“
Der Entwurf der Teilfortschreibung ist als Anlage beigefügt.